39 Monate Haft für Funktionärin der linksextremistischen DHKP-C
In Düsseldorf ist eine türkische Kommunistin zu drei Jahren und drei Monaten Haft wegen Mitgliedschaft in der linksextremistischen Vereinigung DHKP-C verurteilt worden. Die Frau sei von 2009 bis zu ihrer Festnahme im Juni 2013 Funktionärin der türkischen DHKP-C in Deutschland gewesen, wie das Oberlandesgericht (OLG) in einem am Freitag verkündeten Urteil entschied.
Die Frau wurde demnach 2009 zur Vorsitzenden der Organisation Anatolische Föderation gewählt, einer Tarnorganisation der in Deutschland verbotenen DHKP-C mit Sitz in Wuppertal. Die Frau habe die Organisation für „propagandistische Betätigungen“ genutzt. Das Gericht berücksichtigte beim Strafmaß zugunsten der Angeklagten, dass sie durch „Menschenrechtsverletzungen und Folter in der Türkei – teilweise auch gegenüber Familienmitgliedern“ – radikalisiert worden sei.
Die DHKP-C will der Bundesanwaltschaft zufolge den türkischen Staat gewaltsam beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter ihrer Kontrolle ersetzen. Auf ihr Konto gehen zahlreiche Tötungsdelikte sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen in der Türkei, zu denen sie sich jeweils öffentlich bekannte. Seit 2001 setzte die Gruppe dabei wiederholt Selbstmordattentäter ein. Sie wurde 1998 in Deutschland verboten. Im Jahr darauf kündigte sie an, von Gewaltaktionen auf deutschem Boden abzusehen. (afp)
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