250.000 Euro Schaden durch Betrug: Ehemaliger MDR-Unterhaltungschef muss vor Gericht

Die Anklage gegen Udo Foht ist zugelassen, teilte ein Gerichtssprecher des Landgerichts Leipzig heute mit. Der ehemalige MDR-Unterhaltungschef ist wegen Betrugs in 13 Fällen, Steuerhinterziehung in fünf Fällen sowie Untreue und Bestechlichkeit angeklagt.
Titelbild
Symbolbild.Foto: Volker Hartmann/Illustration/dpa
Epoch Times27. Juni 2017

Der ehemalige Unterhaltungschef des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Udo Foht, muss sich in absehbarer Zeit vor Gericht verantworten.

Das Landgericht Leipzig ließ die Anklage gegen den 66-Jährigen wegen Betrugs in 13 Fällen, Steuerhinterziehung in fünf Fällen sowie Untreue und Bestechlichkeit zu, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Gegen F. war bereits 2013 Anklage erhoben worden.

250.000 Euro Schaden durch Betrug

F. soll demnach jahrelang einen selbstständigen Autor beruflich und finanziell begünstigt haben. Er habe diesem meist auf Umwegen über verschiedene TV-Produktionsfirmen Geld zukommen lassen. Aufgrund der Betrugsmasche entstand demnach in den Jahren 2008 bis 2011 ein Schaden von 250.000 Euro.

Autor wegen Erpressung angeklagt

Nachdem der Vertrag beendet wurde und die Finanzierung schwieriger wurde, soll der Autor laut Staatsanwaltschaft gedroht haben, alles auffliegen zu lassen und „die berufliche Existenz des Unterhaltungschefs“ zu vernichten.

Die Anklage richtet sich daher auch gegen den Autor und dessen Rechtsanwalt. Ihnen wird laut Staatsanwaltschaft Erpressung beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen. Das Verfahren gegen die beiden wurde abgetrennt.

Gericht lehnt Verfahrungseröffnung ab

Ein Termin für den Beginn der Hauptverhandlung gegen F. vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts stand zunächst noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein, weil das Landgericht in einem Fall wegen des Vorwurfs der Untreue die Eröffnung des Verfahrens ablehnte.

Dabei ging es um den Vorwurf, F. habe mit einem Mann als Gegenleistungen für geflossene Zahlungen vereinbart, dass dieser eine erhöhte Rechnung für die Produktion einer Sendung stellen könne. Dafür sah die Kammer des Gerichts keine ausreichenden Hinweise. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion