222 Abschiebungen an der Weigerung der Fluggesellschaft gescheitert

In diesem Jahr weigerten sich Fluggesellschaften in 222 Fällen, abgelehnte Asylbewerber aus Deutschland zu befördern. Diese Personen seien eine Gefahr für die Flugsicherheit gewesen, war die Begründung.
Titelbild
Flugzeug (Symbolbild).Foto: Bruce Bennett/Getty Images
Epoch Times6. Dezember 2017

Die Bundespolizei hat den Umgang der Fluggesellschaften mit Abschiebungen kritisiert. Zwar übe der Flugkapitän die „Bordgewalt“ aus, dabei komme es mitunter aber „zu Beförderungsausschlüssen, bei denen die Gründe für diese Entscheidung für die Bundespolizei nur schwierig nachzuvollziehen sind, da die Begleitung und gegebenenfalls die Fesselung des Rückzuführenden gerade den Zweck verfolgen, die Luftsicherheit zu gewährleisten“, teilte die Behörde der „Welt“ mit.

In diesem Jahr scheiterten bis Ende September 222 Abschiebungen an der „Weigerung der Fluggesellschaft/Flugzeugführer“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei.

Darunter die meisten an der Lufthansa (63) und ihrer Tochter Eurowings (22). „Vor jedem geplanten Boarding eines Abzuschiebenden verschafft sich der Flugkapitän im persönlichen Direktkontakt einen Eindruck, auf dem dann die Entscheidung basiert“, teilte die Lufthansa der „Welt“ mit.

Nur wenn der Eindruck entstehe, ein Abzuschiebender könne die Flugsicherheit beeinträchtigen, könne und müsse der Flugkapitän „im Rahmen seiner Verantwortung als Kommandant den Mitflug verweigern“. Die überwiegende Mehrzahl aller Rückführungen vollziehe sich aber „komplikationsfrei, ohne, dass andere Fluggäste dies überhaupt bemerken“.

Die abgelehnten Asylbewerber leisten bei Abschiebung Widerstand

Zusätzlich zu den Weigerungen der Piloten scheiterten laut Antwort der Bundesregierung 311 Abschiebungen bis Ende September „aufgrund von Widerstandshandlungen“. Darunter besonders viele Eritreer (37), Syrer (36) und Marokkaner (36).

Laut Bundespolizei gibt es bei den Widerstandshandlungen keinen „typischen Verlauf“. Ein Sprecher teilte der der „Welt“ mit: „Je nach Einzelfall – abhängig auch von der Art und Ausprägung des Widerstands – kann es dazu kommen, dass die Maßnahme abgebrochen wird.“

In den „wenigsten Fällen“ seien „Rückzuführende beim Boarding gefesselt. Zudem ist auch eine Fesselung kein Garant dafür, dass die Maßnahme vollzogen wird.“ Nicht alle Abschiebungen werden von der Bundespolizei oder anderen Sicherheitskräften begleitet.

6.806 der insgesamt 16.700 Abschiebungen auf dem Luftweg wurden laut Antwort der Bundesregierung bis Ende September unbegleitet vollzogen. (dts)



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