2021 muss die Urheberrechtsreform in Deutschland gelten
Die Reform des EU-Urheberrechts hat die letzte entscheidende Hürde genommen. Das Europaparlament in Straßburg stimmte für den Text, der Internetplattformen wie Google, YouTube und Facebook dazu zwingen soll, nicht lizenzierte Inhalte zu blockieren oder zu löschen. Weil dabei auch sogenannte Uploadfilter zum Einsatz kommen können, befürchten Kritiker das Ende des freien Internets.
Was hat das EU-Parlament beschlossen?
Die Parlamentarier nahmen einen Kompromisstext für die „Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ an. Nach jahrelangen Verhandlungen hatten EU-Staaten und Parlament im Februar diese Einigung erzielt, um das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anzupassen. Inhalte sollen demnach ohne Zustimmung der Urheber grundsätzlich nicht mehr im Netz erscheinen.
Schriftsteller, Autoren und Musiker sollen so besser an den Erlösen ihrer Werke beteiligt werden. Für die Presse gibt es ein eigenes Leistungsschutzrecht. Angebote wie Google News oder Facebook sollen dazu gebracht werden, Vergütungen für Artikel und Inhalte von Zeitungen, Magazinen, Nachrichtenagenturen oder sonstigen Medien zu zahlen.
Welche Anbieter sind betroffen?
Vor allem Internetriesen wie Google mit seiner Video-Plattform YouTube oder Netzwerke wie Facebook. Startups unterliegen gelockerten Auflagen, wenn sie weniger als drei Jahre alt sind, einen Jahresumsatz von unter zehn Millionen Euro und weniger als fünf Millionen Besucher pro Monat haben. Nicht kommerzielle Plattformen wie die Online-Enzyklopädie Wikipedia sind ausgenommen.
Woran entzündet sich die Kritik?
Hauptziel der Kritik ist der frühere Artikel 13, dessen Bestimmungen sich inzwischen in Artikel 17 finden. Demnach müssen die Plattformbetreiber verhindern, dass urheberrechtlich geschützte Werke auf ihren Seiten zugänglich sind, und sind bei Verstößen haftbar.
Angesichts der zu überprüfenden Datenmengen dürfte dies nur mittels sogenannter Uploadfilter möglich sein, auch wenn die Reform diese nicht vorschreibt. Die Filter sollen urheberrechtlich geschützte Texte, Bilder oder Audiodateien schon beim Hochladen blockieren. Einige Plattformen nutzen derartige Technologie schon jetzt, müssten dies aber deutlich ausweiten.
Außerdem in der Kritik steht Artikel 11, der das Leistungsschutzrecht Presseerzeugnisse enthält. Weil Portale wie Google News oder Facebook auch für Auszüge von Artikeln künftig eine Lizenz benötigen, wird den Kritikern zufolge das Teilen und Verbreiten von Informationen erschwert.
Ist das freie Internet in Gefahr?
Kritiker sehen besonders in den Uploadfiltern den Anfang vom Ende des freien Internets und warnen vor Zensur. Sie fürchten, dass die Filter auch vollkommen legale Inhalte blockieren könnten. „Der Vorwurf, dass diese manchmal legitime Inhalte herausfiltern, kann berechtigt sein“, räumte das Europaparlament ein. Deshalb seien auch Beschwerdemöglichkeiten vorgesehen, mit denen sich Nutzer gegen ungerechtfertigte Löschungen oder Sperrungen wehren könnten.
Eine weitere Befürchtung ist, dass ein satirischer und kreativer Umgang mit Texten, Bildern und Audiodateien behindert wird – etwa bei so genannten Internet-Memes. Dem Europaparlament zufolge sind Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie verpflichtet, das kostenlose Hochladen „von Teilen von Werken zum Zitieren, zur Äußerung von Kritik, für Rezensionen, für Karikaturen, Parodien oder Persiflagen“ zu schützen.
Zur Kritik am Leistungschutzrecht erklärte das Parlament: „Da das Teilen von Ausschnitten aus Nachrichtenartikeln explizit vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen ist, wird sich auch in Zukunft hier nichts ändern.“ Artikel könnten „in sehr kurzer Form“ auch weiterhin bei Google News und Facebook verlinkt und angezeigt werden.
Wann tritt die Reform bei Annahme in Kraft?
Der Text muss noch formal von den Mitgliedstaaten angenommen werden. Anschließend müssen die Regierungen die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Dafür sind zwei Jahre vorgesehen – also bis 2021. Die CDU hat angekündigt, die Reform in Deutschland ohne Uploadfilter umsetzen zu wollen. Ob das geht, wird von Kritikern aber bezweifelt. Justizministerin Katarina Barley (SPD) erklärte lediglich, jetzt gehe es darum, Meinungsfreiheit und Vielfalt im Netz zu erhalten. (afp)
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