2018 bringt viele Veränderungen – Vom Alkoholverbot in Zügen bis zur Abschaffung des 500-Euro-Scheines
Was ändert sich mit dem Jahreswechsel zu 2018? Kinderbeiträge, Renten, Hartz IV, Strompreise, Geld … eine unvollständige Übersicht:
Höhere Zahlungen für Kinder
Unterhaltspflichtige müssen sich ab Anfang kommenden Jahres auf höhere Zahlungen für ihre Kinder einstellen. Die Bedarfssätze in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt steigen zum 1. Januar, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag bekanntgab.
Der Mindestunterhalt für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs steigt bei einem Nettoeinkommen von bis zu 1500 Euro ab Januar um sechs Euro auf 348 Euro und für das Alter von sieben bis zwölf Jahren von 393 Euro auf 399. Kinder vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit bekommen dann 467 Euro statt bisher 460 Euro.
Rentenbeiträge könnten leicht sinken
Arbeitnehmer können für das kommende Jahr auf eine leichte Entlastung bei den Rentenbeiträgen hoffen.
Die Deutsche Rentenversicherung erwartet, dass die Beiträge zum Jahreswechsel von derzeit 18,7 Prozent auf 18,6 Prozent abgesenkt und „bei unveränderten rechtlichen Rahmenbedingungen“ erst im Jahr 2023 wieder auf 18,7 Prozent erhöht werden.
- Siehe auch: Rentenbeitragssatz kann auf 18,6 Prozent sinken
Die Altersbezüge sollen am 1. Juli 2018 um rund drei Prozent steigen. Voraussetzung ist allerdings, dass sich Löhne und Gehälter wie derzeit prognostiziert entwickeln. Die Entscheidung soll laut Deutscher Rentenversicherung im Frühjahr 2018 fallen.
Viele Veränderungen beim Geld
Aufgrund einer EU-Richtlinie gelten ab dem 13. Januar neue europaweit einheitliche Regelungen zum Zahlungsverkehr. Banken passen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dementsprechend an. Neu ist unter anderem, dass Bankkunden bei Missbrauch etwa der Bank- oder Kreditkarte oder des Online-Bankings für entstandene Schäden nur noch bis maximal 50 Euro haften.
Ab Anfang nächsten Jahres müssen Banken nicht nur den Finanzbehörden, sondern auch Finanzdienstleistern nach der neuen EU-Richtlinie Payment Services Directive 2 (PSD2) Zugang zum Konto gewähren.
Der jetzige Gesetzentwurf eines „Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes“ (StUmgBG) sieht vor, dass sich alle, die etwas auf Kredit kaufen wollen, ab dem 1. Januar 2018 ausweisen müssen. Zusätzlich zur Ausweispflicht soll die Angabe der Steuernummer bei Verbraucherkrediten eingeführt werden. Das hieße, dass die Steueridentifikationsnummer auch im Mediamarkt beim Kauf eines Fernsehers angegeben werden muss.
Weiterhin wird der 500-Euro-Schein abgeschafft: Der größte Schein der Gemeinschaftswährung wird nicht mehr gedruckt und soll ab Ende des Jahres 2018 nicht mehr ausgegeben werden.
Italien wird ab dem 1. Januar 2018 keine 1- und 2-Cent-Münzen mehr prägen. Die kleinsten Euro-Cent-Geldstücke sollen abgeschafft werden, entschied die zuständige Bilanzkommission der Abgeordnetenkammer in Rom.
Stattdessen würden in Zukunft die Preise für Waren und Dienstleistungen auf den nächsten 5-Cent-Betrag gerundet werden.
- Siehe auch: Italien schafft 1- und 2-Cent-Münzen ab
Arbeitslosengeld gibt es im Supermarkt
Die Bundesagentur für Arbeit hat angekündigt, Bargeld aus allen Jobcentern und Arbeitsagenturen zu verbannen.
Stattdessen sollen Arbeitslosenbezüge an den Kassen von Supermärkten und Drogerien bar ausgezahlt werden. Der Plan ist allerdings umstritten, weil Bezieher bloßgestellt werden könnten.
- Siehe auch: Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann: Geld vom Jobcenter soll künftig in Supermärkten ausgezahlt werden
Hartz IV steigt … um 23 Cent pro Tag
Der monatliche Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt zum 1. Januar 2018 von derzeit 409 Euro auf 416 Euro, der Betrag für Paare erhöht sich von 368 Euro auf 374 Euro pro Partner.
Strompreise können erneut steigen
Obwohl die Ökostrom-Umlage leicht sinkt, kann es laut der Verbraucherzentrale Brandenburg zu Strompreiserhöhungen kommen.
Die Verbraucherschützer empfehlen, Stromverträge zu prüfen, Preise zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln.
Abschreibungsgrenze erhöht und Majestätsbeleidigung abgeschafft
Ab dem 1. Januar 2018 sollen Betriebe Büromaterial wie Telefone, Schreibgeräte oder Kaffeemaschinen nicht mehr nur bis 420, sondern bis zu einem Wert von 800 Euro sofort abschreiben können: „Geringwertige Wirtschaftsgüter“: Anhebung der Abschreibungsgrenze von 420 auf 800 Euro
Das umstrittene Gesetz zur Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter gehört der Vergangenheit an: Der Bundestag beschloss die Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 103 zum 1. Januar 2018.
Dieser war wegen des Falls des TV-Moderators Jan Böhmermann in die Schlagzeilen geraten. Beleidigung von Staatsoberhäuptern: Die Majestätsbeleidigung ist Geschichte
Das dritte Geschlecht im Ausweis und Alkohohlverbot in Zügen
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe muss der Gesetzgeber bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben „männlich“ und „weiblich“ noch etwa „inter“, „divers“ oder eine andere positive Bezeichnung des Geschlechts aufgenommen wird.
Die Deutsche Bahn führt ein Alkoholverbot auf Regionalstrecken in Norddeutschland ein.
Zunächst soll es eine Einführungsphase geben, in der Passagiere lediglich auf das Verbot hingewiesen werden. Später soll dann bei Verstößen auch ein Bußgeld verhängt werden können.
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