2018 bringt viele Veränderungen – Vom Alkoholverbot in Zügen bis zur Abschaffung des 500-Euro-Scheines

Mit dem Jahreswechsel ändert sich viel, vor allem beim Geld. So schafft Italien die 1- und 2-Cent-Münzen ab, die EZB endgültig den 500-Euro-Schein. Hartz-IV Auszahlung gibt es wahrscheinlich im Supermarkt, für Kinder muss mehr Unterhalt gezahlt werden ...
Von 19. November 2017

Was ändert sich mit dem Jahreswechsel zu 2018? Kinderbeiträge, Renten, Hartz IV, Strompreise, Geld … eine unvollständige Übersicht:

Höhere Zahlungen für Kinder

Unterhaltspflichtige müssen sich ab Anfang kommenden Jahres auf höhere Zahlungen für ihre Kinder einstellen. Die Bedarfssätze in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt steigen zum 1. Januar, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag bekanntgab.

Der Mindestunterhalt für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs steigt bei einem Nettoeinkommen von bis zu 1500 Euro ab Januar um sechs Euro auf 348 Euro und für das Alter von sieben bis zwölf Jahren von 393 Euro auf 399. Kinder vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit bekommen dann 467 Euro statt bisher 460 Euro.

Rentenbeiträge könnten leicht sinken

Arbeitnehmer können für das kommende Jahr auf eine leichte Entlastung bei den Rentenbeiträgen hoffen.

Die Deutsche Rentenversicherung erwartet, dass die Beiträge zum Jahreswechsel von derzeit 18,7 Prozent auf 18,6 Prozent abgesenkt und „bei unveränderten rechtlichen Rahmenbedingungen“ erst im Jahr 2023 wieder auf 18,7 Prozent erhöht werden.

Die Altersbezüge sollen am 1. Juli 2018 um rund drei Prozent steigen. Voraussetzung ist allerdings, dass sich Löhne und Gehälter wie derzeit prognostiziert entwickeln. Die Entscheidung soll laut Deutscher Rentenversicherung im Frühjahr 2018 fallen.

Eine Senkung der Rentenbeiträge ist in Aussicht. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Viele Veränderungen beim Geld

Aufgrund einer EU-Richtlinie gelten ab dem 13. Januar neue europaweit einheitliche Regelungen zum Zahlungsverkehr. Banken passen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dementsprechend an. Neu ist unter anderem, dass Bankkunden bei Missbrauch etwa der Bank- oder Kreditkarte oder des Online-Bankings für entstandene Schäden nur noch bis maximal 50 Euro haften.

Ab Anfang nächsten Jahres müssen Banken nicht nur den Finanzbehörden, sondern auch Finanzdienstleistern nach der neuen EU-Richtlinie Payment Services Directive 2 (PSD2) Zugang zum Konto gewähren.

Der jetzige Gesetzentwurf eines „Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes“ (StUmgBG) sieht vor, dass sich alle, die etwas auf Kredit kaufen wollen, ab dem 1. Januar 2018 ausweisen müssen. Zusätzlich zur  Ausweispflicht soll die Angabe der Steuernummer bei Verbraucherkrediten eingeführt werden. Das hieße, dass die Steueridentifikationsnummer auch im Mediamarkt beim Kauf eines Fernsehers angegeben werden muss.

Einkaufen in den Potsdamer Arkaden: Auch die Abschaffung des 500-Euro-Scheines kommt 2018. Foto: Sean Gallup/Getty Images

Weiterhin wird der 500-Euro-Schein abgeschafft: Der größte Schein der Gemeinschaftswährung wird nicht mehr gedruckt und soll ab Ende des Jahres 2018 nicht mehr ausgegeben werden.

Italien wird ab dem 1. Januar 2018 keine 1- und 2-Cent-Münzen mehr prägen. Die kleinsten Euro-Cent-Geldstücke sollen abgeschafft werden, entschied die zuständige Bilanzkommission der Abgeordnetenkammer in Rom.

Stattdessen würden in Zukunft die Preise für Waren und Dienstleistungen auf den nächsten 5-Cent-Betrag gerundet werden.

Arbeitslosengeld gibt es im Supermarkt

Die Bundesagentur für Arbeit hat angekündigt, Bargeld aus allen Jobcentern und Arbeitsagenturen zu verbannen.

Stattdessen sollen Arbeitslosenbezüge an den Kassen von Supermärkten und Drogerien bar ausgezahlt werden. Der Plan ist allerdings umstritten, weil Bezieher bloßgestellt werden könnten.

Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann sollen künftig das Arbeitslosengeld auszahlen … Foto: Sean Gallup/Getty Images

Hartz IV steigt … um 23 Cent pro Tag

Der monatliche Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt zum 1. Januar 2018 von derzeit 409 Euro auf 416 Euro, der Betrag für Paare erhöht sich von 368 Euro auf 374 Euro pro Partner.

Strompreise können erneut steigen

Obwohl die Ökostrom-Umlage leicht sinkt, kann es laut der Verbraucherzentrale Brandenburg zu Strompreiserhöhungen kommen.

Die Verbraucherschützer empfehlen, Stromverträge zu prüfen, Preise zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln.

Bei Passow in Brandenburg ist ein etwa 40 Meter langes Rotorblatt einer Windenergieanlage umgeknickt. Doch die Strompreise steigen eher wegen einer allgemeinen Veränderung der Lage, statt wegen diesem einen Windrad. Foto: Patrick Pleul/dpa

Abschreibungsgrenze erhöht und Majestätsbeleidigung abgeschafft

Ab dem 1. Januar 2018 sollen Betriebe Büromaterial wie Telefone, Schreibgeräte oder Kaffeemaschinen nicht mehr nur bis 420, sondern bis zu einem Wert von 800 Euro sofort abschreiben können: „Geringwertige Wirtschaftsgüter“: Anhebung der Abschreibungsgrenze von 420 auf 800 Euro

Das umstrittene Gesetz zur Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter gehört der Vergangenheit an: Der Bundestag beschloss die Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 103 zum 1. Januar 2018.

Dieser war wegen des Falls des TV-Moderators Jan Böhmermann in die Schlagzeilen geraten. Beleidigung von Staatsoberhäuptern: Die Majestätsbeleidigung ist Geschichte

Das dritte Geschlecht im Ausweis und Alkohohlverbot in Zügen

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe muss der Gesetzgeber bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben „männlich“ und „weiblich“ noch etwa „inter“, „divers“ oder eine andere positive Bezeichnung des Geschlechts aufgenommen wird.

Die Deutsche Bahn führt ein Alkoholverbot auf Regionalstrecken in Norddeutschland ein.

Zunächst soll es eine Einführungsphase geben, in der Passagiere lediglich auf das Verbot hingewiesen werden. Später soll dann bei Verstößen auch ein Bußgeld verhängt werden können.

In Norddeutschland führt die Deutsche Bahn ein Alkoholverbot in Regionalzügen ein. Foto: Alstom/dpa



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion