20 Milliarden Euro Reserve: Bundesagentur für Arbeit zweigt immer mehr Geld für hauseigenen Pensionsfonds ab

Ökonomen kritisieren den Umgang der Bundesagentur für Arbeit mit den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. "Die Arbeitsagentur zweigt massiv Beiträge der Versicherten für den hauseigenen Pensionsfonds ab", heiß es.
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Bundesagentur für ArbeitFoto: CHRISTOF STACHE/AFP/Getty Images
Epoch Times8. Juni 2018

Ökonomen kritisieren den Umgang der Bundesagentur für Arbeit mit den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung (ALV). Ein immer größerer Teil der Beiträge werde darauf verwendet, Verwaltungskosten zu bestreiten. Zugleich fließen prozentual immer weniger Einnahmen in die eigentliche Versicherungsleistung, das Arbeitslosengeld.

Auf Kritik stößt zudem, dass die BA dieses Jahr plant, ihren eigenen Pensionsfonds mit Sonderzuweisungen in Höhe von zwei Milliarden Euro zu füttern. „Die Arbeitsagentur zweigt massiv Beiträge der Versicherten für den hauseigenen Pensionsfonds ab“, kritisiert Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt).

Rechnet man die Sonderzahlungen an den Pensionsfonds zur allgemeinen Rücklage der Bundesagentur hinzu, seien die 20 Milliarden Euro längst erreicht, die die Nürnberger Behörde als Reserve für schlechte Zeiten betrachtet.

Die Bundesagentur verweist darauf, dass Sonderzuweisungen in den Versorgungsfonds seit 2017 mit Zustimmung des Arbeits- und des Finanzministeriums möglich sind. Die auffällig hohen Sonderzuweisungen dieses Jahres begründet die BA damit, dass die Gelegenheit wegen der guten Kassenlage und der niedrigen Arbeitslosigkeit günstig sei.

Kritiker monieren hingegen, die Institution wolle sich optisch weniger gut gewappnet darstellen, als sie ist, und verhindern, dass die 20 Milliarden Euro Rücklagen noch im ersten Halbjahr erreicht werden – in einer Zeit also, in der die Höhe der Beiträge politisch im Fokus steht. Ende 2017 hatten die Rücklagen der BA 17,2 Milliarden betragen. Dass die für notwendig erklärte Reserve von 20 Milliarden noch nicht ganz erreicht war, lieferte Politikern von Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen Argumente dafür, die Senkung des Beitragssatzes aufzuschieben.

Nach der jetzigen Planung der Regierung soll der Satz erst Anfang 2019 sinken, von derzeit drei Prozent auf dann 2,7 Prozent. Allerdings hatte sich Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zuletzt gesprächsbereit gezeigt. „Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung sollte umgehend von drei auf 2,5 Prozent gesenkt werden“, fordert Ökonom Alfred Boss vom Institut für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel. Seiner Meinung nach hätte das positive Folgen für die Beschäftigungssituation im Land. Beiträge erhöhen die Arbeitskosten, die wiederum mit darüber entscheiden, wie attraktiv Deutschland als Investitionsstandort ist. Boss stört sich auch daran, dass die Verzinsung der gehorteten Gelder der Beitragszahler lausig ist.

Die zum Jahresende 2017 bei 17,2 Milliarden Euro stehenden Rücklagen brachten im Gesamtjahr lediglich 4,7 Millionen Euro Ertrag – eine Verzinsung von 0,04 Prozent. Im Jahr 2018 dürfte es noch weniger werden. „Der Beitrag müsste schneller und stärker sinken“, fordert auch BdSt-Präsident Holznagel. Die Kassenlage der Arbeitslosenversicherung lasse es problemlos zu, den Beitrag schon jetzt auf 2,5 Prozent zu reduzieren. Nach den Berechnungen des BdSt würde die Bundesagentur dann immer noch kräftige Überschüsse einfahren und müsste keine einzige Leistung kürzen. Zugleich wären die Beitragszahler um 5,5 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. (dts)



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