18 Haftbefehle gegen deutsche IS-Kämpfer
Die deutschen Sicherheitsbehörden bereiten sich offenbar bereits darauf vor, im Nahen Osten inhaftierte Kämpfer der Dschihadistenmiliz IS in Deutschland strafrechtlich zu verfolgen. Nach einem Bericht von „Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR vom Montag wurden bislang 18 Haftbefehle erlassen. Nach Zählung der Behörden seien in Syrien, dem Irak und der Türkei 42 Islamisten in Gewahrsam, die nur oder auch eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. 17 seien bereits als sogenannte Gefährder eingestuft.
In Syrien sind mehrere tausend ausländische Kämpfer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) mit ihren Frauen und Kindern von den kurdischen Truppen festgenommen worden. US-Präsident Donald Trump hatte die Europäer am Sonntag aufgerufen, ihre Landsleute rasch zurückzuholen und ihnen den Prozess zu machen.
Die Bundesregierung befindet sich darüber mit den USA und europäischen Partnern wie Frankreich und Großbritannien im Gespräch, wie Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag sagte. Die IS-Anhänger haben demnach das Recht auf eine Rückkehr nach Deutschland, wenn sie deutsche Staatsbürger sind. Sie sollen hierzulande strafrechtlich verfolgt werden, die Zuständigkeit liegt beim Generalbundesanwalt.
Um eine strafrechtliche Verfolgung vorzubereiten, befragt der Bundesnachrichtendienst dem Bericht von „Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR zufolge bereits seit Monaten gefangene IS-Anhänger in Nordsyrien und sammelt Beweise. Seine Erkenntnisse stelle der BND dem Generalbundesanwalt zur Verfügung.
Die Bundesregierung hält sich bisher bedeckt in der Frage, wie eine Rückkehr der Betroffenen nach Deutschland aussehen könnte. Das Auswärtige Amt verweist stets darauf, dass im Bürgerkriegsland Syrien eine konsularische Betreuung nicht möglich sei. (afp)
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