15 Prozent der Stellen unbesetzt: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Personalgewinnung
Die Bundeswehr soll als Arbeitgeber attraktiver werden, um mehr Nachwuchs anzuwerben. Dies ist das Ziel des Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (19/9491), das der Bundestag Anfang Juni verabschiedete.
Mit dem Gesetz verfolgt das Bundesverteidigungsministerium nach eigenen Angaben das Ziel, sich als „attraktiver und wettbewerbsfähiger Arbeitgeber zu positionieren“. Dies solle gemeinsam mit anderen Maßnahmen sicherstellen, „dass die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr jederzeit gewährleistet ist“.
Flexiblere Arbeitszeiten für Soldaten
Es sieht vor, die Arbeitszeit von Soldaten flexibler zu gestalten, die Anstellung als Berufssoldat zu erleichtern und den Wehrsold zu steigern. So sieht das Gesetz vor, dass zukünftig auch Unteroffiziere unterhalb des Feldwebel-Dienstgrades aus der Laufbahn für Zeitsoldaten in die der Berufssoldaten wechseln können.
Zeitsoldaten sowie freiwillig Wehrdienstleistende sollen in der Rentenversicherung besser abgesichert werden. Zudem sollen aus Datenschutzgründen weniger persönliche Informationen erhoben werden. So soll der Psychologische Dienst der Bundeswehr keine Daten zur weltanschaulichen Überzeugung von Soldatinnen und Soldaten verarbeiten können.
Die wöchentliche Arbeitszeit für Soldaten soll weiterhin 41 Stunden betragen. Allerdings sollen Ausnahmen von dieser Regel einfacher werden. So kann zukünftig die arbeitszeitrechtliche Höchstgrenze von 48 Wochenstunden für zwölf Monate auf 54 Stunden in Fällen eines akuten Personalmangels erhöht werden. Betroffen davon ist vor allem der fliegerische Dienst bei der Luftraumüberwachung und beim maritimen Such- und Rettungsdienst.
Verbesserung der Leistungen bei der Berufsförderung
Reservisten sollen ihren Dienst künftig in Teilzeit leisten können. Zeitsoldaten sollen zudem sozial besser abgesichert werden – etwa durch Verbesserungen der Leistungen bei der Berufsförderung und bei der Eingliederung in das zivile Erwerbsleben. So werden die Zuschüsse für die Eingliederung von Zeitsoldaten in den zivilen Arbeitsmarkt nach deren Ausscheiden angehoben.
Von einer verbesserten rentenrechtlichen Absicherung profitieren dem Gesetzentwurf zufolge sowohl Zeitsoldaten als auch Reservisten und freiwillig Wehrdienstleistende. Des weiteren sollen Soldaten während gefährlicher Einsätze besser abgesichert werden. So erhalten Soldaten zukünftig Leistungen nach dem Einsatzversorgungsgesetz nicht nur bei Verletzungen und Dienstunfällen in mandatierten Auslandseinsätzen, sondern auch in sogenannten „einsatzgleichen Verpflichtungen“, etwa den Nato-Einsätzen im Baltikum.
Kostenübernahme für Angehörige bei Einbeziehung in Therapie des „Einsatzgeschädigten“
Die Bundeswehr will in Zukunft zudem auch für Angehörige von Bundeswehrsoldaten die Kosten übernehmen, wenn sie in die Therapie eines „Einsatzgeschädigten“ einbezogen werden.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf des Verteidigungsauschusses wurde nach Anhörung verschiedener Verbände und Interessenvertretungen nachgebessert und überarbeitet, bevor er mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP und gegen das Votum der Linksfraktion durch den Bundestag verabschiedet wurde. Die AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.
Die AfD-Fraktion hatte gefordert, die 41-Stunden-Woche im Regelbetrieb gänzlich zu streichen, da sie die Einsatzbereitschaft und die Ausbildung der Truppe gefährde. Hintergrund dafür ist, den unmittelbaren Vorgesetzten wieder die Verantwortung für die Regelung des Dienstbetriebes zurückzugeben. Auch plädierte die AfD für die Wiedereinführung der Wehrpflicht. Die Lösung für das Personalproblem müsse anders aussehen und vor allem die Besonderheiten des soldatischen Dienstes herausstellen, da die Bundeswehr kein beliebiger Arbeitgeber wie jeder andere sei.
15 Prozent der Dienstposten sind nicht besetzt
Die Bundeswehr leidet unter Nachwuchsmangel. Im Schnitt sind rund 15 Prozent der Dienstposten nicht besetzt. Dies liegt unter anderem daran, dass die Personalgewinnung durch Abschaffung der Wehrpflicht schwieriger geworden ist. Das nun verabschiedete „Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz“ umfasst Änderungen an mehr als 30 Gesetzen und Verordnungen.
Die Kosten für das Gesetz beziffert die Bundesregierung auf 46 Millionen Euro im kommenden Jahr und ab 2021 auf 163 Millionen Euro. (afp/er)
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