15-Jähriger wegen Mord an 14-Jährigem zu 8,5 Jahren verurteilt

Nach einem tödlichen Kopfschuss auf einen Mitschüler an einer Schule in Unterfranken ist ein 15-Jähriger wegen Mordes verurteilt worden.
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Der Staatsanwalt forderte die nach Jugendstrafrecht höchstmögliche Strafe von zehn Jahren mit Vorbehalt weiterer Sicherungsverwahrung.Foto: Pattanaphong Khuankaew/iStock
Epoch Times5. August 2024

Am Landgericht Würzburg ist ein zur Tatzeit 15-Jähriger wegen tödlicher Schüsse auf einen 14-jährigen Italiener nach Jugendstrafrecht zu acht Jahren und sechs Monaten Haft wegen Mordes verurteilt worden.

Der Täter hatte zugegeben, im September letzten Jahres von hinten den Kopfschuss auf einem Schulgelände in Lohr am Main abgegeben zu haben – es war der einzige Schuss, der abgegeben wurde. Er gestand dies zu Beginn der Hauptverhandlung. Der Schuss sei allerdings nicht absichtlich gefallen, sagte er aus. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 15-Jährige bei den Hinterbliebenen und sagte, dass ihm alles unglaublich leidtue.

Dies sei aber nicht geplant, sondern im Zuge eines Handgemenges aus der Situation heraus entstanden, ließ der Angeklagte über seine Verteidigung ausrichten. Letztere plädierte auf Verurteilung zu sechs Jahren wegen Totschlags.

Staatsanwaltschaft sah als Motiv Mordlust

Die Staatsanwaltschaft war dagegen davon überzeugt, dass der Deutsche den Serienmörder Jeffrey Dahmer, der eine der grausigsten Mordserien der USA verübt hatte und der über eine Netflix-Serie größere Bekanntheit erlangte, verehrt.

Er soll die Tat nach Vorstellung der Ankläger daher nur begangen haben, um jemanden zu töten – also aus Mordlust. Sie forderte die nach Jugendstrafrecht höchstmögliche Strafe von zehn Jahren mit Vorbehalt weiterer Sicherungsverwahrung.

Beide Jungen gingen auf dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart. Bei der Tatwaffe handelte es sich um eine Neun-Millimeter-Pistole des Typs Ceska CZ 75. Sie gehörte einem 66-jährigen Mann, der im selben Haus wie der Angeklagte lebte.

Wie der Junge an die Waffe gelang, wurde bis zum Schluss nicht bekannt. Weil der Prozess wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, drangen nur von Gerichtssprechern lancierte Informationen nach draußen. (dts/red)



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