115,253 Millionen Euro: Bundestag erhöht Zahlungen an Fraktionen – um mehr als 30 Prozent
Der Deutsche Bundestag hat die Geldleistungen an die Fraktionen deutlich erhöht. Sie steigen nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitagsausgabe) um mehr als 30 Prozent. In den vergangenen fünf Jahren waren sie insgesamt nur um knapp neun Prozent angehoben worden.
Für das Haushaltsjahr 2018 sollen die Fraktionen jetzt insgesamt 115,253 Millionen Euro erhalten, im vergangenen Jahr waren es noch 88,097 Millionen Euro. Zusätzlich bekommen die Fraktionen Sachleistungen.
Dazu zählen etwa die Bereitstellung von Büroräumen oder die Nutzung von Bibliothek, Wissenschaftlichem Dienst und Fahrdienst. Die Fraktionen von Union und SPD verteidigten am Donnerstag auf Nachfrage der „Süddeutschen Zeitung“ den Anstieg der Geldleistungen an die Fraktionen als „angemessen“.
Sie beriefen sich dabei auf das geltende Berechnungsverfahren, das nun einmal zu diesem Ergebnis geführt habe – etwa weil die Zahl der Fraktionen gestiegen sei. Und sie verwiesen darauf, dass Fraktionen – im Gegensatz zu Parteien – keine weiteren Einnahmequellen wie etwa Spenden hätten. Allerdings haben Union und SPD über das geltende Berechnungsverfahren hinaus eine Extra-Erhöhung durchgesetzt. Die Kosten für 2018 hätten sich eigentlich nur auf 111,896 Millionen Euro belaufen.
Die beiden Koalitionsfraktionen beantragten im Rahmen der Haushaltsberatungen aber noch einen Bonus von gut drei Millionen Euro und begründeten dies mit einem „Nachrüstungsbedarf bei der Digitalisierung und IT-Sicherheit“. So kam es zu den nun geltenden 115,253 Millionen Euro. Zumindest dieser Teil des Anstiegs erhält nun auch Kritik durch die Opposition. Der parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Jan Korte, sagte der „Süddeutschen Zeitung“, er habe „die Attitüde der Fraktionen von Union und SPD, mit der sie zwei, drei Stunden vor der letzten Bereinigungssitzung im Ältestenrat noch mal gut drei Millionen Euro für die Fraktionen draufgeschlagen haben, dort aufs Schärfste kritisiert“.
Die große Koalition habe das „genauso durchgepeitscht“ wie die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung. Die FDP-Fraktion erklärte gegenüber der SZ, sie habe die Erhöhung um gut drei Millionen Euro ebenfalls abgelehnt, vor allem wegen „der Kurzfristigkeit des Vorbringens und der aus unserer Sicht unzureichenden sachlichen Begründung des Vorhabens“. Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, sagte der SZ, die Fraktionen bräuchten zwar „eine ausreichende finanzielle Ausstattung“. Denn sie müssten „wichtige Kontroll- und Aufsichtsfunktionen gegenüber der Regierung wahrnehmen“.
Es sei deshalb richtig, die „Fraktionszuwendungen regelmäßig an die allgemeine Entwicklung der Preise sowie der Löhne und Gehälter anzupassen“. Bei Änderungen der staatlichen Finanzierung seien aber Transparenz und gute Begründungen notwendig. Sie habe leider „den Eindruck, dass das etwas ist, was die große Koalition nicht versteht oder verstehen will“.
So wie Union und SPD in diesen Fragen vorgingen, schaffe „man kein Vertrauen – im Gegenteil“. Deshalb ärgere sie „die Vorgehensweise der großen Koalition in solchen Fragen enorm“. Im vergangenen Monat hatte bereits eine Ausweitung der staatlichen Parteienfinanzierung für erheblichen Unmut gesorgt.
Union und SPD setzten Mitte Juni im parlamentarischen Schnelldurchgang – und gegen den Widerstand der Opposition – deutlich höhere Zuschüsse an die Parteien durch. Künftig bekommen sie insgesamt 190 statt 165 Millionen Euro jährlich, üblich ist eigentlich nur ein Inflationsausgleich. Die Fraktionen von FDP, Grünen und Linken haben deshalb eine gemeinsame Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Erhöhung angekündigt. Die AfD-Fraktion will in Karlsruhe eine Organklage erheben. (dts)
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