100 Strafbefehle nach AfD-Post bei Facebook

Eine AfD-Seite auf Facebook berichtete 2017 live über einen Asylbewerber-Protest - und der Hass brach sich Bahn. Die Bilanz der Staatsanwaltschaft: Hunderte Ermittlungsverfahren - und drei Anklagen wegen Volksverhetzung.
Epoch Times9. August 2019

Eine Facebook-Aktion der AfD im bayerischen Deggendorf hat 257 Ermittlungsverfahren und drei Anklagen wegen Volksverhetzung nach sich gezogen.

In fast 100 Fällen habe die Staatsanwaltschaft gegen die Internetnutzer Strafbefehle mit Geldstrafen erlassen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag in Deggendorf. Rund 40 Beschuldigte hätten schon gezahlt. Von den 257 Verfahren seien 56 eingestellt worden, weil die Ermittler die hinter Pseudonymen versteckten Menschen nicht ausfindig machen konnten.

Livestream von Migrantenprotesten

Im Dezember 2017 hatten afrikanische Asylbewerber im örtlichen Transitzentrum mit mehrtägigen Protesten und einem Hungerstreik eine bessere Unterbringung gefordert. Die Deggendorfer AfD postete einen Livestream der Proteste auf ihrer Facebook-Seite, dort ließen anschließend Menschen ihrem Hass freien Lauf – und forderten etwa, die Asylbewerber zu vergasen oder ins Vernichtungslager Auschwitz zu schicken.

Die drei Angeklagten waren dem Sprecher zufolge schon vor ihren Hasskommentaren auffällig geworden und müssen sich deswegen vermutlich vor Gericht verantworten. Wann die Prozesse beginnen könnten, blieb zunächst unklar. Zuerst hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

„Wir würden uns wünschen, dass der Staat an den Grenzen so genau kontrolliert, wie bei den Kommentaren im Netz“

Der bayerische AfD-Chef Martin Sichert sagte auf Anfrage, seine Partei sperre konsequent Nutzer, die strafbare Kommentare äußerten. Außerdem sagte er: „Wir würden uns wünschen, dass der Staat an den Grenzen so genau kontrolliert, wie bei den Kommentaren im Netz.“

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte zu dem Fall, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei. „Niemand kann sich hinter seinem Bildschirm verstecken, auch nicht mit Pseudonymen oder Fantasienamen.“ (dpa)



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