Staat demonstriert Polizeimacht in Dresden – Corona-Demo bleibt verboten
Trotz Lockerungen der Corona-Maßnahmen wurde die geplante Corona-Demo am Samstag in Dresden abgesagt. Eilanträge der Organisatoren vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht wurden negativ beschieden. Dabei kam es noch zu zeitlichen Verzögerungen. Der Rechtsanwalt der Organisatoren versuchte noch mit einer Gehörsrüge gegen die Entscheidung vorzugehen, um das Verfahren anzufechten, doch die Zeit reichte nicht mehr aus. Das Verbot blieb bestehen. In einem Statement zeigte der Veranstalter seine Enttäuschung über die staatliche Machtdemonstration.
Die Dresdner Veranstalter riefen schon am Freitag die Teilnehmer dazu auf, bei bleibendem Verbot der Kundgebung in Dresden spazieren und einkaufen zu gehen. Dresden war die einzige der 16-Demos-Serie am Samstag in den deutschen Landeshauptstädten, die verboten wurde.
Die Epoch Times begleitet das bundesweite „Es reicht!“-Demonstrationsgeschehen am Samstag in voraussichtlich sechs von 16 Städten ab 13 Uhr per Livestream
Protestlauf am Freitagabend
Um gegen das Verbot der Demonstration zu protestieren, trafen sich zahlreiche Teilnehmer am Freitagabend, 18 Uhr, am Palaisteich im Großen Garten in Dresden zu einem über Telegram organisierten Protestlauf – Erkennungsmarke: orange/gelbe Kleidung. Damit sollte zugleich auch für die Öffnung von Sport- und Kulturstätten demonstriert werden.
Statement der Stadt: Corona-Gefahr
In einem Statement der Stadt Dresden heißt es, man habe die für den 13. März geplanten „Demonstrationen der Initiative ‚Querdenken 351‘ auf drei großen innerstädtischen Plätzen verboten“.
Die geplante große Corona-Demonstration am Königsufer in der sächsischen Landeshauptstadt gehört zu einer Serie von 16 koordinierten „Es reicht!“-Corona-Demos an diesem Samstag in Deutschland, die in den jeweiligen Landeshauptstädten stattfinden sollen. Im Fall von Dresden wurde die lokale Organisation von der örtlichen „Querdenken“-Initiative übernommen.
Über seinen Telegram-Kanal erklärte „Querdenken 351“: „Die Stadt Dresden hat unsere Demo verboten, obwohl wir alles Erdenkliche dafür getan haben, damit die Demo stattfinden kann!“ Zudem wäre man Kompromisse eingegangen und habe Vorschläge unterbreitet, die einigen aus dem Orga-Team zu weit gegangen seien, „nur um friedlich demonstrieren zu können“, heißt es.
Man habe sich „ein Bein ausgerissen“ und als Dank ein Verbot bekommen. Der Veranstalter kündigte ein gerichtliches Vorgehen gegen das Verbot an. Rechtsanwalt Ralf Ludwig stellte daraufhin am Freitag beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag.
Unabhängig davon, ob die Demonstrationen schließlich gerichtlich genehmigt werden oder abgelehnt bleiben, hat die Polizei Dresden Verstärkung aus anderen Bundesländern angefordert. Erwartet werden auch Gegendemonstrationen, die gegen die möglichen Anti-Corona-Kundgebungen aufgeboten wurden. Insgesamt rechnet die Polizei nach Aussage von Polizeisprecher Laske mit einem sehr dynamischen Demonstrationsgeschehen und ist darauf auch gut vorbereitet.
Entgegen der städtischen Mitteilung bestätigte die Polizei die Initiative „Querdenken 351“ nicht als Anmelder der Kundgebungen. Man sprach eher von einem Querdenken-Umfeld.
Verteilung der Demonstranten abgelehnt
Laut Stadtangaben habe die Initiative „Querdenken 351“ zunächst eine stationäre Demo mit 3.000 Teilnehmern für das Königsufer angemeldet, dann auf 5.000 erhöht und eine Ausnahmegenehmigung für die laut Corona-Verordnung angeordnete Maximalzahl von 1.000 Teilnehmern beantragt.
Nachdem diese abgelehnt wurde, beantragte der Veranstalter zwei weitere Kundgebungen für je 1.000 Teilnehmer, um die erwarteten Demonstranten auf die beiden hinzugekommenen Veranstaltungsorte Altmarkt und Cockerwiese aufzuteilen. Die Stadt Dresden teilte mit:
Die Versammlungsbehörde musste daraus schlussfolgern, dass der Veranstalter nicht in der Lage und nicht willens ist, seine Mobilisierung und den damit verbundenen Zustrom von Tausenden Teilnehmern auch aus Hochinzidenz- und Mutationsgebieten nach Dresden zu beeinflussen.“
Die Stadt verbot daraufhin kurzerhand die Hauptversammlung und „auch alle Ersatzveranstaltungen“ am Samstag – aus „infektionsschutzrechtlichen Bedenken“. Das Anreisen aus Sachsen und angrenzenden Bundesländern würde dem „Schutzzweck aller Corona-Schutzverordnungen zuwiderlaufen“, brachte die Stadt als zuständige Versammlungsbehörde an.
Weiterhin brachte die Stadt an, dass laut einer Allgemeinverfügung alle Versammlungen für den 13. März untersagt seien, die nicht vor dem 12. März um 12 Uhr angemeldet wurden. Damit versucht man offensichtlich, kurzfristige Reaktionen auf eine Änderung der gegebenen Bedingungen und eventuelle Spontankundgebungen zu verhindern, was laut dem Grundgesetz aufgrund der Behördenentscheidungen geschehen könnte.
Das Bundesinnenministerium schreibt bezüglich einzuhaltenden Anmeldefristen für Demonstrationen: „Etwas anderes gilt für Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlass augenblicklich bilden. Bei solchen sogenannten Spontanversammlungen entfällt die Anmeldepflicht. Denn Art. 8 Abs. 1 GG schützt auch das Recht, sich spontan zu versammeln.“
Welche Wege die Stadtregierung von Dresden unter Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) nun – im Namen der Corona-Gesetze – gehen wird, wird sich zeigen müssen. Die Pressestelle der Stadt Dresden war auf mehreren Telefonnummern für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
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