Bundestag beschließt kaum beachtetes CO₂-Gesetz – Millionen Haushalte betroffen
![Green Deal - gut für Europa, schlecht für den Planeten](https://images-de.epochtimes.de/uploads/2020/11/iStock-1177202536-800x450.jpg)
Nahezu unbemerkt haben die Fraktionen von SPD, Grünen und Union im Bundestag mitten in der heißen Phase des Wahlkampfs ein Gesetz verabschiedet, das bei Millionen Wählern Verärgerung auslösen dürfte.
Die geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Emissionshandelssystem (ETS-II) aus dem Jahr 2023 wird aller Wahrscheinlichkeit nach dafür sorgen, dass ab dem 1. Januar 2027 über den dann obligatorischen europäischen CO₂-Zertifikatehandel die Preise fürs Heizen und Tanken kräftig steigen. Bis dahin gelten die nationalen Gesetze für den Brennstoffemissionshandel weiter. Die Verschärfung soll der Reduktion des CO₂-Ausstoßes und damit dem Klimaschutz dienen.
Preisspirale könnte sich immer schneller drehen
Die Denkfabrik Agora Energiewende hatte nach Informationen des „Münchner Merkur“ bereits im Oktober 2023 eine Preissteigerung von 38 Cent für Benzin errechnet, falls der EU-Zertifikatehandel einen Preis von 200 Euro je Tonne CO₂ erzielen sollte. Laut einem aktuellen Artikel des „Merkur“ reichen die Expertenschätzungen von 100 bis 300 Euro pro Tonne.
Mehr als 200 Euro pro Tonne erzeugtem Kohlendioxid hält auch das „Cicero“-Magazin (Bezahlschranke) für realistisch: Nur dann nämlich sei das erklärte Zwischenziel der EU zu erreichen, die Netto-Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) beabsichtigt die EU bis zum Jahr 2050 sogar die Netto-Treibhausgasneutralität zu schaffen.
Angesichts dieser Ziele geht „Cicero“ sogar von einer frühen Preiserhöhung von wahrscheinlich 40 bis 45 Cent für jeden Liter Heizöl, Benzin oder Diesel aus:
Der Liter Super würde in der Sekunde von Silvester auf Neujahr 2027 von rund 1,85 auf ungefähr 2,30 Euro steigen.“
Für ein Einfamilienhaus, das im Jahr 30.000 Kilowattstunden Gas zum Heizen benötigt, errechnete „Cicero“ einen jährlichen CO₂-Ausstoß von 6 Tonnen Kohlenstoffdioxid. Bei 200 Euro Zertifikatspreis pro Tonne wären das 1.200 Euro, die der Gaslieferant an den Haushalt weiterreichen könnte. Bei steigenden Preisen oder höherem Verbrauch entsprechend mehr.
Nicht eingerechnet sind hierbei jene Preissteigerungen, die die übrige Waren-, Transport-, Handels- und sonstige Dienstleistungswirtschaft auf ihre Verbraucher-Endpreise in der EU aufschlagen werden.
AfD fürchtet Mehrbelastung von 9.000 Euro pro Jahr und Durchschnittsfamilie
Der Bundestagsbeschluss zur nationalen Umsetzung der ETS-II-Vorgaben war bereits am vergangenen Freitag, 31. Januar 2025, neben einigen weiteren energiepolitischen Initiativen getroffen worden. An diesem Tag hatte vor allem die Abstimmung über das letztlich gescheitere Zustrombegrenzungsgesetz der CDU die politische Berichterstattung überlagert.
Der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard hatte während der ETS-II-Debatte zu Protokoll gegeben, dass die deutsche Durchschnittsfamilie wegen der hiesigen CO₂-Steuer bereits heute Mehrkosten von jährlich 2.000 Euro zu tragen habe. Per ETS-II könne ab 2027 allein der Spritpreis um 1 Euro ansteigen, argumentierte Bernhard unter Verweis auf nicht näher bezeichnete „Experten“.
Dann trägt eine Familie eine durchschnittliche Mehrbelastung von 9.000 Euro pro Jahr, nur wegen ihrer CO₂-Steuer“, so Bernhard.
Seiner Prognose nach wären dann noch mehr Unternehmen gezwungen, ins Ausland zu gehen. An den globalen Emissionsmengen würde sich nach Einschätzung des Abgeordneten somit trotzdem nichts ändern (Video auf „Bundestag.de“).
SPD-Abgeordneter nennt Bernhard „Klimaleugner“
Kritik an Bernhards Rede kam postwendend vom SPD-Abgeordneten Markus Hümpfer: Er titulierte den AfD-Vertreter als „Klimaleugner“, dessen Partei „absolut keine Ahnung“ habe „von den Energiekosten, von dem, was notwendig ist, um diese eine Welt, die wir haben, am Ende auch zu erhalten“ (Video).
Laut Plenarprotokoll (PDF) hatten am Ende die Fraktionen der AfD und der FDP gegen das Gesetz gestimmt. (Video auf „Bundestag.de“). Ihre Gegenstimmen blieben allerdings wegen der mehrheitlichen Ja-Stimmen von SPD, Grünen, CDU und CSU folgenlos. Die Abgeordneten der Linke und des BSW hatten sich enthalten.
Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Das wird laut „Cicero“ aber erst nach der Bundestagswahl vom 23. Februar geschehen.
Derzeit deutschlandweit 55 Euro pro Tonne CO₂
In den aktuellen Energiepreisen spiegeln sich bislang lediglich national gesteuerte Vorgaben wider. Nach Angaben des ADAC hatte die im Jahr 2021 eingeführte CO₂-Steuer auf fossile Brennstoffe zunächst 25 Euro je Tonne Kohlendioxid gekostet. Für den Liter Kraftstoff habe das eine Preiserhöhung zwischen 7 (Benzin) und 8 Cent (Diesel) bedeutet.
Schrittweise wurde die Abgabe erhöht. Seit Anfang 2025 beträgt der Preis pro Tonne CO₂ 55 Euro. Das entspricht laut ADAC schon einem Aufschlag von rund 17 bis 19 Cent an der Zapfsäule.
EU will Angebot immer weiter verknappen – Klimasozialfonds für Einkommensschwache
Mit dem Wechsel auf das europäisch ausgerichtete ETS-II ab 2027 wird es allerdings keinen politisch verordneten, klar definierten Aufschlag mehr geben: Der Preis für jede ausgestoßene Tonne Kohlenstoffdioxid muss dann über das Prinzip von Angebot und Nachfrage am Zertifikatemarkt der EU ausgehandelt werden.
Zum Kauf von CO₂-Zertifikaten verpflichtet sind Unternehmen, die Kohlenstoffdioxid erzeugen. Über die Menge der handelbaren Zertifikate entscheide die EU. Brüssel wird das Angebot schrittweise verknappen. Das dürfte auch die Endpreise für die EU-Konsumenten immer weiter in die Höhe treiben – es sei denn, die Verbraucher und Industrieunternehmen tragen parallel im großen Stil zur Verringerung des CO₂-Ausstoßes bei.
Wie „t-online“ berichtete, steht der EU-Kommission noch ein Notfall-Werkzeug zur Verfügung, nämlich einfach mehr Zertifikate auf den Markt zu werfen. Das sei allerdings nur maximal ein Mal im Jahr erlaubt – und auch nur dann, wenn der CO₂-Tonnenpreis in zwei aufeinanderfolgenden Monaten über 45 Euro steigt.
Zur Abfederung sozialer Härten will die EU einen Klimasozialfonds für Haushalte mit geringem Einkommen einrichten. Nach der entsprechenden Verordnung vom Mai 2023 (PDF) soll der Fonds in den Jahren 2026 bis 2032 mit insgesamt 65 Milliarden Euro ausgestattet werden. Das Geld dafür soll aus der Versteigerung von Zertifikaten erlöst werden. Ob die nächste Bundesregierung weitere Ausgleichsmaßnahmen treffen wird, steht in den Sternen.
Bestandteil des „Green Deal“
Die Bundesregierung hatte am 4. November 2024 einen entsprechenden Entwurf für ein TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 vorgelegt (PDF). Gut drei Wochen später veröffentlichte die Regierung die Stellungnahme des Bundesrates und ihre eigene Gegenäußerung, mit der Details zur CO₂-Besteuerung von Müllverbrennungsanlagen angepasst wurden (PDF): Laut BMWK sollen diese Anlagen anders als ursprünglich geplant zunächst „weiterhin der CO₂-Bepreisung nach dem BEHG [Brennstoffemissionshandelsgesetz] unterliegen“.
Der Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie legte am 29. Januar 2025 seine Gesamt-Beschlussempfehlung (PDF) für die beiden Papiere vor, der das Parlament nun schließlich mehrheitlich folgte.
ETS steht übrigens schlicht für „Emissions Trading System“, also das Emissionshandelssystem der EU. Dessen zweite Version soll ab 2027 auch das BEHG ablösen, das die bisherigen Emissionsbepreisungen „zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele“ vorschreibt.
ETS-II: Auch Luft- und Seefahrt immer mehr unter Druck
Nach Angaben des BMWK wird mit der EU-weiten Reform des Emissionshandels zugleich zum ersten Mal der Bereich Seeverkehr einbezogen. 40 Prozent von dessen Kohlendioxid-Ausstoß würden bereits seit 2024 über die Maßgaben des Vorläufers ETS-I belastet, dieses Jahr seien es schon 70 Prozent. Ab 2026 werde der Ausstoß der Schiffe zu 100 Prozent angerechnet.
Der Luftverkehr und „ortsfeste Anlagen“ seien bereits in den vergangenen Jahren über das ältere ETS-I belastet worden. Im Rahmen der ETS-II-Gesetzesnovelle sollen die Mengen der zulässigen Gesamtemissionen bis 2030 noch stärker eingeschränkt werden.
Fluganbieter werden laut BWMK zudem noch mehr bürokratische Anforderungen erfüllen müssen: Zum ersten Mal würden „Berichtspflichten für sogenannte ‚Nicht-CO₂-Effekte‘ im Luftverkehr eingeführt“. Diese Dokumentationspflichten beträfen „beispielsweise Klimaauswirkungen durch Kondensstreifen, die durch den im Flugbetrieb erzeugten Wasserdampf entstehen können, und weitere chemische Verbindungen, die bei der Verbrennung von Kerosin entstehen“.
Grenzausgleich für EU-Binnenmarkt
Teurer wird es nach der ebenfalls per Gesetzesnovelle angenommenen EU-CBAM-Verordnung vom Mai 2023 (PDF) auch für Anbieter aus dem Stromsektor sowie für Produzenten von Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel und Wasserstoff.
Sofern die Produzenten noch nach dem 1. Januar 2026 ihre Produkte in ein EU-Land exportieren wollen, müssen sie sich nach Darstellung des BMWK dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU unterwerfen – und für ihre CO₂-Emissionen einen „Grenzausgleich“ bezahlen. Dadurch wolle man „faire Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Binnenmarkt“ gewährleisten, so das BMWK.
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion