Bundesregierung zahlt 6 Millionen für Publikationen, 85 Millionen für Aufmerksamkeit
Die Bundesregierung hat in den Jahren 2020 bis 2023 rund 23,5 Millionen Euro für die Veröffentlichung ihrer Berichte, Broschüren und Magazine ausgegeben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervor.
Die Summen umfassen demnach sowohl die gedruckten als auch die Online-Publikationen. Allein im Haushaltsjahr 2023 waren rund 5,98 Millionen ausgegeben worden – nur wenig mehr als der Gesamtdurchschnitt der genannten vier Jahre (BT-Drucksache 20/12993, PDF)
Jährlich zuletzt meist dreistellige Millionenbeträge für Kampagnen
Doch die Herstellungskosten der Publikationen muten im Vergleich zu den zusätzlich aufgewendeten Mitteln für begleitende Werbemaßnahmen und Kampagnen der Bundesregierung relativ gering an. Die Antworten auf zwei frühere Kleine Anfragen der AfD-Fraktion förderten folgende Summen zutage:
- 2. Halbjahr 2020: 116.745.706,53 Euro
- Gesamtjahr 2021: 202.418.040,91 Euro
- Gesamtjahr 2022: 194.631.794,50 Euro
- Gesamtjahr 2023: 84.696.854,00 Euro
In den ersten drei Corona-Jahren wurde somit jeweils deutlich mehr Geld für Informationsaufgaben des Bundes ausgegeben als im vergangenen Jahr.
2023 floss der Löwenanteil der knapp 85 Millionen Euro „Schaltkosten“, die für Regierungskampagnen über Mediaagenturen abgewickelt worden waren, mit knapp 36 Millionen in die Onlinewerbung. Für Plakatkampagnen wurden fast knapp 23 Millionen fällig.
Der Aufwand für Printanzeigen in Zeitungs- und Magazinverlagen kostete über den Umweg der Mediaagenturen 12 Millionen Euro Steuerzahlergeld. Das entsprechende Budget für Fernseh- und Rundfunkdienstleistungen betrug rund 12,5 Millionen Euro. Kinowerbung der Bundesregierung spielte mit 1,84 Millionen eine untergeordnete Rolle.
„Eine weitergehende Aufschlüsselung“ sei in Anbetracht der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit für die Beantwortung nicht möglich, erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucksache 20/11327, PDF). Zudem seien „nachträgliche geringe Veränderungen durch Rabattgutschriften beziehungsweise Rabattnachbelastungen“ für das Jahr 2023 „nicht auszuschließen“.
Unter den Auftragnehmern finden sich auch für das Jahr 2024 große Agenturen wie etwa die Mediaplus Germany GmbH & Co. KG, die mediascale Gesellschaft für innovative Medienvermarktung, die ZANATTA media group GmbH & Co.KG oder die Werbeagentur Scholz & Friends.
Informationsleistungen „verfassungsmäßiger Auftrag“
Die Bundesregierung verwies angesichts der Kosten auf ihren „verfassungsmäßigen Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger über ihre Tätigkeit, Vorhaben und Ziele zu informieren“. Es handele sich von daher nicht „um ‚Werbung‘ im klassischen Sinne, da nicht für ein Produkt oder eine Dienstleistung geworben, sondern vielmehr über die Politik der Bundesregierung informiert“ werde. Zuständig ist das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung.
Im Jahr 2024 laufen oder liefen nach Angaben der Regierung bislang mehrere kostenpflichtige Werbekampagnen für Infomaterial der Bundesministerien:
- Im Berliner „Tagesspiegel“ wurden Anzeigen zur Broschüre „Erben und Vererben“ im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz geschaltet.
- Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ließ eine Printbeilage für seine Magazinreihe „Forschungsfelder“ erstellen. Über den Vertriebsweg macht die Regierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion keine Angaben.
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bewarb sein Magazin „Deutschland wird barrierefrei!“ im Frühjahr 2024 ebenfalls per Beilage, und zwar in der „Süddeutschen Zeitung“ und in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“.
YouTuber oder Influencer spielten dagegen derzeit keine Rolle bei der Bewerbung der Regierungspolitik. Zu Corona-Zeiten war das noch anders. Dessen ungeachtet ist die Regierung auch über ihre offiziellen Kanäle auf den Social-Media-Plattformen X, Facebook und Instagram unterwegs.
Berichterstattung über Öffentlichkeitsmaßnahmen
Die Bundesregierung publiziert regelmäßig Jahres- oder Halbjahresberichte über ihre gesamten Öffentlichkeitsmaßnahmen. Die jüngsten vier Berichte vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2024 sind als PDF-Dateien über die entsprechende Website der Regierung abrufbar. Dort finden sich auch Informationen über die Kampagnentitel, Veranstaltungen, Websites, Podcasts, Videos und sonstige Ausspielwege, gestaffelt nach Ministerien.
Die neuesten Publikationen der Bundesregierung sind stets auf der Website publikationen-bundesregierung.de zu finden. Die meisten Broschüren sind nur per Download zu bekommen.
Die neueste Broschüre, datiert vom 24. September 2024: Der 176-seitige Bericht wurde vom Ostbeauftragten der Bundesregierung, Staatsminister Carsten Schneider (SPD), herausgegeben: „Ost und West. Frei, vereint und unvollkommen.“ (PDF).
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion