Bundesregierung zahlt 6 Millionen für Publikationen, 85 Millionen für Aufmerksamkeit

Die Bundesregierung gibt jedes Jahr Millionen für ihre Publikationen aus. Die jährlichen Erstellungskosten von rund 6 Millionen für Broschüren oder Zeitungsbeilagen machen allerdings nur einen Bruchteil der Werbekosten aus: 2023 verschlang allein die Onlinereklame knapp 36 Millionen Euro.
Die E-Akte für gesetzlich Versicherte wurde als wählbares Angebot schon 2021 eingeführt, wird bisher aber kaum genutzt. (Archivbild)
Die Bundesregierung gibt viel Geld für Informationsmaterial aus. Das Archivbild zeigt eine Broschüre zur elektronischen Patientenakte für gesetzlich Versicherte.Foto: Sascha Meyer/dpa
Von 3. Oktober 2024

Die Bundesregierung hat in den Jahren 2020 bis 2023 rund 23,5 Millionen Euro für die Veröffentlichung ihrer Berichte, Broschüren und Magazine ausgegeben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervor.

Die Summen umfassen demnach sowohl die gedruckten als auch die Online-Publikationen. Allein im Haushaltsjahr 2023 waren rund 5,98 Millionen ausgegeben worden – nur wenig mehr als der Gesamtdurchschnitt der genannten vier Jahre (BT-Drucksache 20/12993, PDF)

Jährlich zuletzt meist dreistellige Millionenbeträge für Kampagnen

Doch die Herstellungskosten der Publikationen muten im Vergleich zu den zusätzlich aufgewendeten Mitteln für begleitende Werbemaßnahmen und Kampagnen der Bundesregierung relativ gering an. Die Antworten auf zwei frühere Kleine Anfragen der AfD-Fraktion förderten folgende Summen zutage:

  • 2. Halbjahr 2020: 116.745.706,53 Euro
  • Gesamtjahr 2021: 202.418.040,91 Euro
  • Gesamtjahr 2022: 194.631.794,50 Euro
  • Gesamtjahr 2023: 84.696.854,00 Euro

In den ersten drei Corona-Jahren wurde somit jeweils deutlich mehr Geld für Informationsaufgaben des Bundes ausgegeben als im vergangenen Jahr.

2023 floss der Löwenanteil der knapp 85 Millionen Euro „Schaltkosten“, die für Regierungskampagnen über Mediaagenturen abgewickelt worden waren, mit knapp 36 Millionen in die Onlinewerbung. Für Plakatkampagnen wurden fast knapp 23 Millionen fällig.

Grafik: Schaltkosten der Bundesregierung inklusive Mehrwertsteuer für Werbemaßnahmen und Kampagnen, die 2023 über Mediaagenturen abgerechnet wurden – ohne Kosten für Auslandsöffentlichkeitsarbeit. Quelle: BT-Drucksache 20/11327

Grafik: Schaltkosten der Bundesregierung inklusive Mehrwertsteuer für Werbemaßnahmen und Kampagnen, die 2023 über Mediaagenturen abgerechnet wurden – ohne Kosten für Auslandsöffentlichkeitsarbeit. Quelle: BT-Drucksache 20/11327

Der Aufwand für Printanzeigen in Zeitungs- und Magazinverlagen kostete über den Umweg der Mediaagenturen 12 Millionen Euro Steuerzahlergeld. Das entsprechende Budget für Fernseh- und Rundfunkdienstleistungen betrug rund 12,5 Millionen Euro. Kinowerbung der Bundesregierung spielte mit 1,84 Millionen eine untergeordnete Rolle.

„Eine weitergehende Aufschlüsselung“ sei in Anbetracht der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit für die Beantwortung nicht möglich, erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucksache 20/11327, PDF). Zudem seien „nachträgliche geringe Veränderungen durch Rabattgutschriften beziehungsweise Rabattnachbelastungen“ für das Jahr 2023 „nicht auszuschließen“.

Unter den Auftragnehmern finden sich auch für das Jahr 2024 große Agenturen wie etwa die Mediaplus Germany GmbH & Co. KG, die mediascale Gesellschaft für innovative Medienvermarktung, die ZANATTA media group GmbH & Co.KG oder die Werbeagentur Scholz & Friends.

Informationsleistungen „verfassungsmäßiger Auftrag“

Die Bundesregierung verwies angesichts der Kosten auf ihren „verfassungsmäßigen Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger über ihre Tätigkeit, Vorhaben und Ziele zu informieren“. Es handele sich von daher nicht „um ‚Werbung‘ im klassischen Sinne, da nicht für ein Produkt oder eine Dienstleistung geworben, sondern vielmehr über die Politik der Bundesregierung informiert“ werde. Zuständig ist das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung.

Im Jahr 2024 laufen oder liefen nach Angaben der Regierung bislang mehrere kostenpflichtige Werbekampagnen für Infomaterial der Bundesministerien:

  • Im Berliner „Tagesspiegel“ wurden Anzeigen zur Broschüre „Erben und Vererben“ im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz geschaltet.
  • Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ließ eine Printbeilage für seine Magazinreihe „Forschungsfelder“ erstellen. Über den Vertriebsweg macht die Regierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion keine Angaben.
  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bewarb sein Magazin „Deutschland wird barrierefrei!“ im Frühjahr 2024 ebenfalls per Beilage, und zwar in der „Süddeutschen Zeitung“ und in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“.

YouTuber oder Influencer spielten dagegen derzeit keine Rolle bei der Bewerbung der Regierungspolitik. Zu Corona-Zeiten war das noch anders. Dessen ungeachtet ist die Regierung auch über ihre offiziellen Kanäle auf den Social-Media-Plattformen X, Facebook und Instagram unterwegs.

Berichterstattung über Öffentlichkeitsmaßnahmen

Die Bundesregierung publiziert regelmäßig Jahres- oder Halbjahresberichte über ihre gesamten Öffentlichkeitsmaßnahmen. Die jüngsten vier Berichte vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2024 sind als PDF-Dateien über die entsprechende Website der Regierung abrufbar. Dort finden sich auch Informationen über die Kampagnentitel, Veranstaltungen, Websites, Podcasts, Videos und sonstige Ausspielwege, gestaffelt nach Ministerien.

Die Grafik zeigt einen Ausschnitt von der Website „Publikationen-bundesregierung.de“. Foto: Bildschirmfoto

Die Grafik zeigt einen Ausschnitt von der Website publikationen-bundesregierung.de. Foto: Bildschirmfoto

Die neuesten Publikationen der Bundesregierung sind stets auf der Website publikationen-bundesregierung.de zu finden. Die meisten Broschüren sind nur per Download zu bekommen.

Die neueste Broschüre, datiert vom 24. September 2024: Der 176-seitige Bericht wurde vom Ostbeauftragten der Bundesregierung, Staatsminister Carsten Schneider (SPD), herausgegeben: „Ost und West. Frei, vereint und unvollkommen.“ (PDF).



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