Björn Höcke erneut vor Gericht – diesmal wegen „Alles für“ plus aufmunternder Geste

Der thüringische AfD-Spitzenkandidat Björn Höcke muss sich schon wieder wegen eines Wahlkampfauftritts vor Gericht verantworten, diesmal wegen des Aussprechens der Worte „Alles für“ und einer aufmunternden Geste. Das Urteil könnte bereits am kommenden Mittwoch fallen.
Das Landgericht Halle hatte Björn Höcke im Mai wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bereits verurteilt.
Das Landgericht Halle hatte Björn Höcke Mitte Mai 2024 wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bereits verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nun steht er wegen einer ähnlichen Sache wieder vor demselben Gericht.Foto: Ronny Hartmann/AFP Pool/dpa
Von 24. Juni 2024

Gut zwei Monate vor der Landtagswahl in Thüringen muss sich der AfD-Landeschef, -Fraktionsvorsitzende und Spitzenkandidat Björn Höcke ab Montagvormittag, 24. Juni 2024, erneut vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Höcke Propagandamittel beziehungsweise Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation öffentlich verbreitet hatte. Damit stehen Verstöße gegen die Paragrafen 86 und 86a des Strafgesetzbuches (StGB) im Raum.

Im Fall einer Verurteilung müsste Höcke eine Geldstrafe zahlen oder für bis zu drei Jahre ins Gefängnis gehen.

Der Prozess findet abermals vor dem Landgericht Halle statt. Die dortige Staatsanwaltschaft will Höcke dieses Mal bestraft sehen, weil er am 12. Dezember 2023 bei einer Wahlkampfrede in Gera die Worte „Alles für“ ausgesprochen und eine aufmunternde Geste in Richtung seines Wahlkampfpublikums gezeigt hatte. Das Publikum antwortete prompt mit „Deutschland“ (Video auf YouTube). Die Worte „Alles für Deutschland“ sind eine heute verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), eine paramilitärische Kampforganisation der NSDAP.

Auch „Alles für“ und Aufmunterung strafbar?

Im Dezember 2023 wusste Höcke bereits, dass es verboten sein könnte, nach „Alles für“ auch noch das Wort „Deutschland“ auszusprechen. Denn wegen des Dreiklangs „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg vom Mai 2021 war gegen Höcke bereits eine Strafanzeige erfolgt, seine Immunität aufgehoben und wenige Tage zuvor ein erstes Hauptverfahren eröffnet worden. Am 14. Mai 2024 hatte das Landgericht Halle unter dem Vorsitz von Richter Jan Stengel Höcke schließlich zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt.

Dieses Urteil ist allerdings bisher nicht rechtskräftig: Höckes Verteidiger legten Revision ein. Nach Informationen des ZDF liegt der Fall nun beim Bundesgerichtshof. Sollte sich das Urteil bestätigen, droht Höcke ein Eintrag im Bundeszentralregister und im Führungszeugnis. Er wäre damit vorbestraft.

Der studierte Geschichtslehrer selbst hatte zuvor stets betont, nichts davon gewusst zu haben, dass der Slogan „Alles für Deutschland“ strafbewehrt sein könnte. Doch Richter Stengel hatte ihm keinen Glauben geschenkt: „Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt“, so die Überzeugung des Landrichters.

Für die Verhandlung wegen des Vorfalls von Gera wurde für Mittwoch, 26. Juni 2024, ein zweiter Verhandlungstag angesetzt. Dann könnte bereits das Urteil fallen.

AfD-Spitzenkandidat sieht Einschränkung der Meinungsfreiheit

Höcke hatte sich auch während seines Fernsehduells mit dem thüringischen CDU-Spitzenkandidaten Mario Voigt noch am 11. April 2024 darauf berufen, im Mai 2021 noch nicht gewusst zu haben, dass es sich bei „Alles für Deutschland“ um einen verbotenen Ausspruch handele. In Gera hatte er allerdings nicht den vollen Slogan geäußert.

Angesprochen auf das Zitat, wagt es Höcke seit Wochen nicht mehr, die drei Worte zu artikulieren. So sagte er in dem TV-Duell bloß „Alles für D“. Er erklärte das mit seiner Befürchtung, sich ansonsten erneut dem Risiko einer Anklage auszusetzen.

Höcke hatte auch zu bedenken gegeben, dass es in Deutschland zu seinem Erstaunen nicht strafbewehrt sei, „alles mögliche Böse und Schäbige und Ehrverletzende“ über das eigene Land zu sagen – wie etwa „Deutschland verrecke“ oder „Deutschland, du mieses Stück Sch[…]“. Es sei auch erlaubt, die Deutschen als „Köterrasse“ zu bezeichnen. Höcke fuhr fort: „Aber wenn man als Patriot in einer bedrängten Lage, in der dieses Land ist, fordert, alles für dieses Land zu geben – analog ‚America First‘“, finde man sich vor Gericht wieder. Für ihn bedeute das eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Und ohne Meinungsfreiheit sei für ihn „die Demokratie nichts“. Das 74-minütige TV-Duell ist auf „Welt.de“ zu sehen.

Weiteres Verfahren vor Landgericht Mühlhausen anhängig – Auftakttermin unklar

Björn Höcke wird sich zudem demnächst einem weiteren Verfahren stellen müssen – dann vor dem Landgericht im thüringischen Mühlhausen. Hintergrund sind dabei einige Sätze, die der Politiker im Jahr 2022 auf seinem Telegram-Kanal gepostet hatte.

Damals hatte er sich zu einem Messerangriff in Ludwigshafen geäußert, bei dem ein Somalier zwei Handwerker auf offener Straße getötet hatte. Gegen Höcke steht deswegen der Vorwurf der Volksverhetzung im Raum. Ein Termin für den Auftakt dieser Verhandlung steht noch nicht fest.

Landtagswahl am 1. September

In Thüringen wird am 1. September 2024 ein neuer Landtag gewählt. Mit fünf Punkten Abstand führt Björn Höckes Partei das Rennen in Thüringen an: Das Meinungsforschungsinstitut Infratest dimap stellte im Auftrag des mdr zuletzt am 16. Juni fest, dass 28 Prozent der Thüringer Wahlberechtigten sich für die AfD entscheiden würden.

Das Balkendiagramm zeigt den Wählerwillen zur Thüringer Sonntagsfrage mit Stand 16. Juni 2024 nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest dimap.

Das Balkendiagramm zeigt den Wählerwillen zur Thüringer Sonntagsfrage mit Stand 16. Juni 2024 nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest dimap. Foto: Bildschirmfoto/dawum.de

Rang zwei im Parteienspektrum ging an die CDU: Mario Voigts Landesverband steht bei 23,0 Prozent. Da keine der Parteien ein Regierungsbündnis mit der AfD eingehen will, könnte es auf eine Koalition zwischen der CDU und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hinauslaufen.

Umfragen wie jene von Infratest dimap oder INSA weisen immer eine gewisse Fehleranfälligkeit von bis zu plus/minus drei Prozent aus. Im Fall der Gerichtsverhandlungen gilt die Unschuldsvermutung.



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion