Bislang 61 Prozent der Abschiebungen 2024 abgebrochen
Der Deutsche Bundestag veröffentlichte vor wenigen Tagen auf seiner Website eine Pressemeldung unter „Parlamentsnachrichten“ zum Thema Abschiebungen. Danach seien im ersten Halbjahr 2024 laut Bundesregierung 9.465 Abschiebungen vollzogen worden.
Weiter heißt es in der Meldung, dass 14.067 Abschiebungen im gleichen Zeitraum und noch vor einer Übergabe der abzuschiebenden Personen an die Bundespolizei gescheitert seien. 534 Abschiebungen wurden während beziehungsweise nach Übernahme seitens der Bundespolizei abgebrochen.
Die Partei Die Linke fragt nach Abschiebungen
Alle Angaben basieren auf Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Partei Die Linke, die auf dem Server des Bundestags veröffentlicht wurde. Die Antwort selbst wurde vom Bundesinnenministerium erstellt und der fragenden Fraktion am 22. August dieses Jahres zugestellt.
Zu den Abschiebezahlen in den Vorjahren: Im vergangenen Jahr lag die Zahl der vollzogenen Abschiebungen auf das gesamte Jahr gerechnet bei insgesamt 16.430 Personen, im Jahr zuvor bei 12.945 und vor drei Jahren bei 11.982 Personen. Diese Zahlen hatte die Partei Die Linke schon in ihre Fragestellung eingebaut.
Dublin-Rückführungen zählen extra
Die Dublin-Überstellungen sind hierin noch nicht berücksichtigt. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich hier um jene Asylantragsteller, die zuvor schon in einem anderen EU-Land einen Antrag gestellt hatten, aber innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zurückzuführen sind.
Jedenfalls sofern solche Rückführungen nicht gerichtlich ausgeschlossen wurden, wie etwa jene nach Griechenland. Die Bundesregierung dachte allerdings zuletzt darüber nach, auch wieder nach Griechenland abzuschieben. 2023 gab es – ebenfalls entlang der Fragestellung der Partei Die Linke – 5.053 solche Rücküberstellungen.
Der „Bayerische Rundfunk“ beschäftigte sich jüngst mit den tatsächlichen Zahlen der Ausreisepflichtigen insgesamt. So läge die Zahl der Ausreisepflichtigen immer noch deutlich über den tatsächlich abgeschobenen, abgelehnten Asylbewerbern: „Zum Stichtag 30. Juni waren den Angaben zufolge bundesweit 226.882 Personen ausreisepflichtig, davon 182.727 Personen mit und 44.155 ohne sogenannte Duldung.“
Die Antwort der Bundesregierung auf besagte Kleine Anfrage beinhaltet eine umfangreiche tabellarische Aufstellung aus dem Bundesinnenministerium. Danach lag die Abbruchquote bei ursprünglich geplanten Abschiebungen im ersten Halbjahr 2024 bei 61 Prozent.
In den allermeisten Fällen tauchen die Abzuschiebenden unter
Der Hauptgrund für den Abbruch soll eine „nicht erfolgte Zuführung“ sein. Mit anderen Worten: In den allermeisten dieser Fälle scheitern die Abschiebungen daran, dass sich der Abzuschiebende der Abschiebung entzieht und einfach nicht anzutreffen ist.
Eine Besonderheit solcher Abschiebungen: Grundsätzlich liegen Abschiebungen in der Zuständigkeit der Bundesländer. Allerdings ist für die Durchführung wiederum eine Zusammenarbeit mit der Bundespolizei das Mittel der Wahl.
Bei der jüngsten Präsentation der bayerischen Zahlen hatte Innenminister Joachim Herrmann darauf hingewiesen, dass rund 40 Prozent der abgeschobenen Personen Straftäter waren.
Knapp die Hälfte sind Kriminelle
Die Partei Die Linke erfuhr aus der Kleinen Anfrage auch, dass die Bundespolizei 2023 in 1.040 Fällen auch Hand- und Fußfesseln, Stahlfesseln und sogenannte Bodycuffs (spezielle bewegungseinschränkende Gürtel) eingesetzt habe, und zwar überwiegend Personen aus Algerien, Gambia und Nigeria betreffend. Das entspricht etwas mehr als 6 Prozent der erfolgreich Ausgewiesenen.
Die Partei Die Linke wollte zudem wissen, auf welchem Wege abgeschoben wird. Danach werden weit über 80 Prozent der Abschiebekandidaten ausgeflogen. Nachgefragt, wie viele Frauen sich unter den Abgeschobenen befinden, wurde vom Bundesinnenministerium eine Zahl etwas über 20 Prozent genannt. Hier wiederum kämen im Halbjahr 2024 die meisten Frauen aus Nordmazedonien.
Auch Angaben zu minderjährigen Abgeschobenen kann man der Antwort entnehmen. Danach sind knapp 20 Prozent der abgewiesenen Asylbewerber unter 18 Jahre alt.
Fluggesellschaften bleiben geheim
Abgeschoben wird überwiegend über die vier großen Flughäfen München, Frankfurt, Berlin und Düsseldorf. Der Teil der Anfrage, in welchem es um die Fluggesellschaften geht, wird von der Bundesregierung unter Geheimhaltung gestellt.
Man befürchtet, dass die Fluggesellschaften bei Bekanntgabe zukünftig für solche Transporte nicht mehr zur Verfügung stehen könnten.
Etwa ein Drittel der Abgeschobenen wurde in knapp 80 Sammelcharterflügen abgeschoben. Hier flogen durchschnittlich 45 Abschiebekandidaten gemeinsam.
Die Partei Die Linke wollte zudem wissen, wie viele Minicharterflüge in der ersten Hälfte des Jahres 2024 eingesetzt wurden. Die Bundesregierung berichtete von insgesamt zwei Flügen für vier Personen. Davon wurden drei Personen von Berlin aus in den Libanon geflogen und von elf Bundesbeamten begleitet. Die Kosten für das Fluggerät lagen hier bei knapp über 100.000 Euro. Der vierte Abschiebekandidat wurde mit fünf begleitenden Bundesbeamten in die Slowakei ausgeflogen. Hier lagen die Kosten bei über 33.000 Euro nur für das Fluggerät.
Vier Millionen Euro für die Sicherheitsbegleitung
Von den knapp zehntausend Abschiebungen erfolgte etwa die Hälfte ohne Begleitung von Bundesbeamten. Für die Sicherheitsbegleitung bei Rückführungen sind dem Bund im ersten Halbjahr 2024 Kosten in Höhe von knapp 4 Millionen Euro entstanden.
Rechnet man diese Kosten hoch für den unwahrscheinlichen Fall, dass alle anstehenden Abschiebungen vollzogen werden könnten, dann lägen die Kosten für die Sicherheitsbegleitung für alle insgesamt ausreisepflichtigen Personen bei weit über 100 Millionen Euro.
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