Bald Licht im Dunkel der RKI-Akten? Lauterbach verspricht „maximale Transparenz“
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die RKI-Files nun doch in einer „weitestgehend entschwärzten“ Fassung veröffentlichen lassen. Die Anweisung dazu habe er bereits am Mittwoch gegeben, erklärte Lauterbach am Donnerstag, 28. März 2024, in einem zwölfminütigen Interview mit dem Deutschlandfunk (DLF).
Seiner Einschätzung nach werde es „vielleicht vier Wochen“ dauern, bis die neue Version vorliege. Bis dahin wolle er prüfen lassen, welche weiteren Passagen „unbedingt geschwärzt“ bleiben und welche offengelegt werden könnten, ohne die Persönlichkeitsrechte der RKI-Krisenstabsteilnehmer oder Dritter zu verletzen:
Das heißt, das Robert Koch-Institut muss jetzt jeden um Erlaubnis bitten, der in den Protokollen genannt wird oder dessen Interessen genannt werden, dass die Entschwärzung stattfinden kann.“
Er stehe einer Aufklärung der Coronazeit positiv gegenüber: „Wir dürfen nicht den Fehler machen, dass wir jetzt auch in dieser Frage erneut versuchen, Leute zu spalten gegeneinander“ (Hervorhebung: Epoch Times).
Er selbst habe die Originalprotokolle noch gar nicht gesehen und habe auch nichts mit deren Schwärzung zu tun, so Lauterbach im Gespräch mit dem DLF-Journalisten Philipp May (Audio auf DLF). Ausschlaggebend für seine Entscheidung sei sein Bemühen um „maximale Transparenz“:
Ich möchte einfach, dass hier nicht erst der Hauch eines Eindrucks entsteht, hier würde seitens des Robert Koch-Instituts irgendetwas bewusst verborgen oder es gäb‘ sogar eine politische Einmischung seitens der Bundesregierung, dass das Robert Koch-Institut hier Dinge nicht veröffentlicht.“
Außerdem dürfe „nicht der Eindruck entstehen, als wenn es hier die Gruppe gäbe derer, die das nachträglich alles aufklären wollen und andere, die etwas verschweigen wollen“, so Lauterbach unter Anspielung auf das „Multipolar-Magazin“.
Entschuldigung nur gegenüber Kindern
Zu Anfang seines Gesprächs räumte der BMG-Chef erneut Fehler ein: „Wir haben damals nicht alles gewusst, und daher die ein oder andere Entscheidung von damals wird auch falsch gewesen sein. Das ist ja auch klar“. Vieles habe sich „erst mit der Zeit geklärt“. Er selbst sei nur „beratend tätig“ gewesen, als die „wichtigen Entscheidungen getroffen“ worden seien.
Auf Mays Frage, ob sich Lauterbach entschuldigen wolle, wiederholte Lauterbach seinen Standpunkt, dass „nicht alles richtig“ gewesen sei, „was damals gemacht“ worden sei. Wenn er „einen Fehler“ gemacht habe, dann den, bei den Maßnahmen gegenüber Kindern „zu weit gegangen“ zu sein. Man hätte sich früher überlegen müssen, wie Kinder „vor den Folgen der Maßnahmen des Lockdowns“ zu schützen seien, meinte der BMG-Chef. Diesen Fehler aber hätten „alle gemeinsam gemacht“, wie Lauterbach betonte. Das sei „der Stand der Wissenschaft“ gewesen. „Das habe ich aber schon mehrfach öffentlich gesagt“.
Deutschland sei insgesamt „vorsichtiger“ gewesen als andere Länder. Das habe aber auch „viele Leben gerettet“ und „viele Fälle von Long COVID vermieden“, gerade in der frühen Phase ohne Impfung.
Politische Aufarbeitung soll vom Parlament kommen
Er glaube, dass innerhalb der Bundesregierung und im Parlament heute „Einigkeit“ darüber herrsche, „dass eine Aufarbeitung, auch eine politische Aufarbeitung, notwendig“ sei. Es gehe nur noch um das „Wie“, also um die Frage, ob die Aufarbeitung in einer „Enquete-Kommission oder in einer anderen Form“ erfolgen solle: „Das muss das Parlament selbst entscheiden“. In die „genaue Umsetzungsfrage“ wolle er sich „nicht einmischen“.
Über die „Bewertung der Arbeit“ seines Vorgängers Jens Spahn (CDU) und auch über die Handlungen von Bundes- und Landesregierungen sollten seiner Ansicht nach jedenfalls nicht die aktuellen oder früheren Mitglieder der Bundesregierung entscheiden.
Vor drei Tagen noch gegen Enquete-Kommission
Noch am Montag, 25. März, hatte sich Lauterbach gegen eine Enquete-Kommission im Bundestag ausgesprochen. Laut „Welt“ hatten sich seine Bedenken gegen „eine kleine Gruppe von Politikern, aber auch Menschen, die vielleicht auch in anderen Bereichen radikale Ideen vertreten“, gerichtet. Diese würden die Corona-Zeit nutzen, „um Politik gegen den Staat zu machen“.
Wichtig sei, „dass wir nach vorne blicken“, hatte Lauterbach noch vor drei Tagen klargestellt. Das geschehe bereits mithilfe einer neuen „Arbeitsgruppe von Wissenschaftlern“ für „Gesundheit und Resilienz“, die beim Bundeskanzleramt aufgebaut worden sei. Sie werde die „Lehren aus der Vergangenheit“ ziehen.
Spekulationen um „Signalgeber“ gehen weiter
Zu den Mitgliedern der Arbeitsgruppe gehört als „ständiger Gast“ übrigens auch der ehemalige BMG-Abteilungsleiter Dr. Hans-Ulrich Holtherm, ein Generalarzt. Er steht nach Einschätzung des Datenanalysten Tom Lausen im Verdacht, der „Signalgeber“ gewesen zu sein, auf dessen Ansage die Risikostufe zur Corona-Gefahr nach dem Wochenende des 14. und 15. März 2020 heraufgestuft worden war.
Mit Lauterbachs Transparenz-Offensive könnte sich der Rechtsstreit zwischen dem „Multipolar-Magazin“ und dem Robert Koch-Institut schon vor dem Verhandlungsauftakt erledigt haben, sofern „Multipolar“ sich mit der erweiterten Fassung zufriedengeben sollte.
RKI-Anwälte „verhindert“: Kanzlei Raue bittet Gericht um Terminverschiebung
Wie am Mittwoch, 27. März 2024, bekannt geworden war, will die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Raue offenbar erreichen, dass der Prozessauftakt im Streit um die teilweise geschwärzten RKI-Files verschoben wird. „Multipolar“ besteht bislang weiterhin darauf, dass die RKI-Protokolle aus der Zeit vom 14. Januar 2020 bis zum 30. April 2021 in einer vollständig lesbaren Fassung vorgelegt werden. Das Magazin beruft sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Der zuständige Richter am Verwaltungsgericht Berlin hatte das Datum der mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme ursprünglich auf den 6. Mai 2024 terminiert. Das Urteil sollte wenige Tage später gesprochen werden.
Gericht wird frühestens am 17. April entscheiden
Doch kurz nachdem das „Multipolar-Magazin“ am 18. März 2024 seinen ersten Artikel über die RKI-Files veröffentlicht hatte, sei der Antrag der Kanzlei Raue auf Verschiebung des Prozesstermins beim Gericht eingegangen, schreibt „Multipolar“. Man sei davon über die eigenen Anwälte in Kenntnis gesetzt worden. Die Kanzlei Raue habe schon im Januar 2024 über den für die erste Maiwoche anberaumten Auftakttermin Bescheid gewusst.
Mit einer Entscheidung über den Raue-Antrag vonseiten des Verwaltungsgerichts rechne das „Multipolar-Magazin“ frühestens am 17. April. Denn bis dahin nutze „der zuständige Einzelrichter“ noch sein Recht auf berufliche Freistellung zur Betreuung seines Nachwuchses („Elternzeit“).
Raue: Zuständige Anwälte im Team „verhindert“
Als Grund für ihren Verschiebungsantrag hätten die RKI-Rechtsbeistände nach „Multipolar“-Angaben genannt, dass die Raue-Anwälte Wolfram Hertel und Arne Dittloff am 6. Mai wegen anderweitiger Verpflichtungen „verhindert“ seien.
Hertel und Dittloff hätten angegeben, kanzleiintern „alleinverantwortlich“ für den Rechtsstreit um die geschwärzten Dokumente zu sein. Wegen „der Komplexität des Streitstoffes und seines Umfangs“ könne keiner der übrigen rund 80 Raue-Mitarbeiter ihre Vertretung übernehmen. Der Aufwand zur Einarbeitung von Vertretungskräften sei „unverhältnismäßig“, hätten Hertel und Dittloff in ihrem Antrag an das Gericht argumentiert.
Wer hat die Veröffentlichung der RKI-Protokolle erwirkt?
- Correctiv
- ZDF investigativ
- Multipolar
- Amnesty International
Wann erkannte der RKI-Krisenstab, dass Masken für symptomfreie Menschen nicht nützlich sind?
- 20. März 2024
- 01. März 1984
- 500 v. Chr.
- 27. Januar 2020
Wann wurden die Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Geschäften, aufgrund der „erfolgreichen Corona-Politik” aufgehoben?
- 1. März 2023
- 30. April 2021
- 30. Januar 2020
- 500 n. Chr.
Was sagt das RKI-Protokoll vom Dezember 2020 über die Lockdown-Folgen aus?
- Lockdowns hatten ausschließlich positive Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit.
- Die Lockdown-Maßnahmen entsprachen den Vorgaben des Imperiums.
- Lockdowns haben zum Teil schwerere Konsequenzen als COVID selbst.
- Die wirtschaftlichen Vorteile des Lockdowns überwogen seine negativen Auswirkungen.
Worauf wies der RKI-Krisenstab bereits im Februar 2021 in Bezug auf die COVID-19-Impfung hin?
- Dass man bei einer Großbestellung viel Geld sparen kann.
- Dass die Impfung die lokale Vermehrung der Viren komplett stoppen würde.
- Dass die lokale Vermehrung der Viren durch die Impfung nicht gestoppt werden könne.
- Dass die Impfkampagne die Pandemie innerhalb weniger Stunden beenden würde.
Welchen Altersdurchschnitt stellte der RKI-Krisenstab bei COVID-19 Verstorbenen fest, und wie verhält sich dieser zur durchschnittlichen Lebenserwartung?
- 101 Jahre, weit über der durchschnittlichen Lebenserwartung
- 82 Jahre, ziemlich genau bei der durchschnittlichen Lebenserwartung
- 65 Jahre, unter der durchschnittlichen Lebenserwartung
- 35 Jahre, deutlich unter der durchschnittlichen Lebenserwartung
Was stellte der RKI-Krisenstab im März 2021 in einem Ergebnisprotokoll fest?
- COVID-19 führt zu einer höheren Sterblichkeitsrate als eine normale Influenzawelle.
- Die Sterblichkeitsraten von COVID-19 und einer normalen Influenzawelle sind nahezu identisch.
- COVID-19 und Influenza können nicht verglichen werden, da sie andere Bezeichnungen haben.
- Bei einer normalen Influenzawelle versterben mehr Leute als bei COVID-19.
Was war der Auslöser für die offizielle Hochstufung des Risikos für die Bevölkerung durch den damaligen RKI-Chef Wieler Mitte März 2020?
- Eine unabhängige wissenschaftliche Analyse
- Die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
- Druck eines bislang unbekannten Anweisungsgebers
- Ein spontaner Einfall von Lothar Wieler
Hat die Politik gegen den wissenschaftlichen Diskurs gehandelt?
Letztlich geht es bei der Offenlegung der RKI-Files nicht nur um die Frage, wer nach dem Wochenende vom 14. und 15. März 2020 grünes Licht für die Risikohochstufung der Corona-Gefahr und damit zugleich den Startschuss für die jahrelangen Grundrechtseinschränkungen und sonstigen Maßnahmen gegeben hatte – und das womöglich ohne ausreichende wissenschaftliche Basis. Es geht auch darum, inwiefern sich die Politik im Folgenden gegen die wissenschaftliche Expertise ihres eigenen RKI-Krisenstabs entschieden haben könnte.
Dass dem so war, daran besteht nach Informationen der „Welt“ für den Psychologen Prof. Michael Bosnjak kein Zweifel mehr:
Wir leben in einer Demokratie und nicht einer Expertokratie. Dementsprechend ist es die Politik, die die Entscheidungen im Land trifft. Der große Fehler war, dass die Entscheidungsträger der Bevölkerung verschwiegen haben, dass die Corona-Maßnahmen nicht immer auf robusten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhten.“
Die Politik habe es nach Auffassung Bosnjaks in der Coronazeit versäumt, darauf hinzuweisen, dass „Uneinigkeit unter Wissenschaftlern […] völlig normal“ sei. Das sei „politisch nicht kommuniziert worden“. „Dabei hätte man der Bevölkerung die volle Wahrheit zumuten müssen und können“, zitierte die „Welt“ den Professor: „Wir haben es in Deutschland mit gebildeten Bürgern zu tun.“
Bei Bosnjak handelt es sich laut „Welt“ um einen Insider: Er habe 2022 als „Wissenschaftlicher Direktor für Epidemiologie und Gesundheitsmonitoring am RKI“ an den Sitzungen des Krisenstabs teilgenommen. Dabei habe er sich „intensiv mit dem Zusammenhang zwischen der Corona-Pandemie und nichtübertragbare[n] Krankheiten“ auseinandergesetzt – auch mit den psychischen Folgen.
Antes: „Unheilvolle Allianz“ mit Wissenschaftlern und Medien
Noch deutlicher sei der Medizinstatistiker Gerd Antes vom Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (EbM) geworden:
Die Politik hat das Thema Corona an sich gerissen und ist dann eine unheilvolle Allianz mit ausgewählten Wissenschaftlern eingegangen, zu der später auch ein Großteil der Medien gehörte“
Antes fordert laut „Welt“, Institutionen wie das RKI künftig „vor dem Einfluss der Politik [zu] schützen“: „Diese Kommissionen müssen davor bewahrt werden, politisch malträtiert zu werden“.
In diesem Kontext sei an die Aussage von Ethikratschefin Prof. Alena Buyx erinnert, die den „Medienschaffenden“ insbesondere des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor einigen Monaten empfohlen hatte, zu vermeiden, dass im Zuge einer etwaigen Corona-Aufarbeitung „Zweifel […] an diesen demokratischen Institutionen, an der Politik insgesamt“ gesät würden. Es gebe ein „tiefes Bedürfnis danach, Schuldige zu suchen“. Die Medienvertreter aber „wären da ja nicht außen vor“. „Das wissen Sie ganz genau“, ergänzte Buyx (Video auf X).
Manche Politiker für Freigabe ohne Schwärzungen
Wie das „Multipolar-Magazin“ unter Berufung auf den „Münchner Merkur“ berichtet, habe sich nun auch Tino Sorge (CDU), der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, zumindest teilweise auf der Seite jener Politiker positioniert, die ebenfalls für ungeschwärzte RKI-Protokolle eintreten:
Schwärzungen sind dort angebracht, wo beispielsweise personenbezogene Daten geschützt werden müssen. Wenn die Schwärzungen jedoch mehr Fragen als Antworten hinterlassen, sind sie zu hinterfragen.“
Zuvor hatten bereits unter anderem Armin Laschet (CDU), der frühere Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, und FDP-Vize Wolfgang Kubicki eine Offenlegung ungeschwärzter Originaldokumente verlangt. Kubicki laut „Focus“:
Früher oder später wird er [Karl Lauterbach] ohnehin gezwungen werden, entweder gerichtlich oder politisch, dies zu tun. […] Es wird immer deutlicher, dass das Robert Koch-Institut für die Gesundheitspolitik von Jens Spahn und wohl auch Karl Lauterbach als wissenschaftliche Fassade gedient hat.“
Für eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Krise plädiert laut „Merkur“ neben FDP-Chef Christian Lindner und Armin Laschet nun auch die CDU-Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt:
Fakt ist, dass Fehler gemacht worden sind. Deshalb ist es umso wichtiger, die Maßnahmen im Rahmen einer Enquete-Kommission aufzuarbeiten, um für zukünftige Herausforderungen besser gewappnet zu sein.“
Lauterbach, Drosten und Pantazis gegen Enquete-Kommission
Gegen eine Enquete-Kommission sprach sich laut „Merkur“ Christos Pantazis, der stellvertretende gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag aus: „Ich habe den Eindruck, einige Akteure wollen politisch Kapital aus diesem Thema schlagen“. Ein „rückwärtsgewandtes Scherbengericht“ lehne er ebenso wie einen Untersuchungsausschuss ab. Aus seiner Sicht wäre so etwas „ausschließlich politisch motiviert und gänzlich rückwärtsgewandt“.
Auch der Virologe Christian Drosten, einer der maßgeblichen Köpfe der Coronazeit, lehne eine Enquete-Kommission mit einer ähnlichen Begründung wie zuvor BMG-Chef Karl Lauterbach ab: „Eine politische Kommission würde eher dazu führen, dass bestimmte Kräfte da eine Bühne bekommen, die gar nicht im Zentrum der Diskussion stehen sollte“, so Drosten im „Deutschlandfunk“. Drosten würde „einen gesellschaftlichen Aufarbeitungsprozess“ bevorzugen, denn insgesamt sei Deutschland „aus medizinischer Sicht […] gut durch die Pandemie gekommen“.
Nach Informationen der „Welt“ verlangten Sahra Wagenknecht (BSW), AfD-Bundessprecherin Alice Weidel und ihr Parteikollege Martin Sichert angesichts der freigeklagten RKI-Files sogar einen U-Ausschuss im Bundestag.
Mehr als 2.500 Seiten Protokolle
Die Erstveröffentlichung von mehr als 2.500 Seiten teilweise unkenntlich gemachter RKI-Protokollpapiere am 20. März 2020 durch das „Multipolar-Magazin“ hatte in den vergangenen Tagen für viel Aufruhr in der deutschen Medienlandschaft und in den sozialen Netzwerken gesorgt. Selbst das RKI und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sahen sich nach einigen Tagen Rumoren veranlasst, dazu Stellung zu nehmen.
Das „Multipolar-Magazin“ hatte die Protokolle des RKI-Krisenstabs mit großem finanziellem Aufwand frei geklagt. „Multipolar“-Autor und Mitherausgeber Paul Schreyer rief sämtliche „interessierten Journalisten und Rechercheure“ dazu auf, die Papiere unter die Lupe zu nehmen. Seitdem kommen immer mehr Ungereimtheiten ans Tageslicht.
Die in großen Teilen geschwärzte aktuelle Fassung der RKI-Files ist in einer einzigen 355-MB-PDF-Datei unter anderem auf Telegram und auf der Website von Bastian Barucker abrufbar. Das „Multipolar-Magazin“ stellte sie auch in einzelnen Tagesprotokollen auf der Plattform „HiDrive“ zum Herunterladen zur Verfügung. Auf „HiDrive“ sind auch die Stellungnahmen der Kanzlei Raue zu den Schwärzungen einsehbar.
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