Auswärtiges Amt hüllt sich in Schweigen – Verfahren gegen Khan G. eingestellt

In der Affäre um womöglich zu Unrecht vergebene Einreisevisa durch Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes (AA) hatte die Epoch Times am Donnerstagmorgen verschiedene Akteure zu weiteren Details befragt. Inzwischen sind einige Antworten da. Das AA hält sich noch immer bedeckt.
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Reisepass. Symbolbild.Foto: iStock
Von 28. Juni 2024

Das Auswärtige Amt (AA) will keine näheren Einzelheiten dazu preisgeben, was genau hinter den behördlichen Ermittlungen gegen manche ihrer Mitarbeiter steckt. Auf Anfrage der Epoch Times ließ die Pressestelle mitteilen, dass das AA selbst von drei Ermittlungsverfahren wisse, die „Einzelfälle“ beträfen. Dabei gehe es um „Fragen zu den bei der Einreise genutzten Dokumenten“. Die Staatsanwaltschaften Berlin und Cottbus würden sich mit den Fällen beschäftigen.

„Das Auswärtige Amt hat auf die ihm bekannten Einzelfälle mit organisatorischen Maßnahmen reagiert“, hieß es zum Abschluss der kurzen Replik. Unbeantwortet blieben die Fragen, um welche organisatorischen Maßnahmen genau es sich handelt, ob es eventuell bereits Suspendierungen gegeben hat und falls ja, wie viele Mitarbeiter davon betroffen sind.

Keine Erklärung von AA-Chefin Baerbock

Eine Stellungnahme von AA-Chefin Annalena Baerbock (Grüne) war bislang ebenso wenig zu bekommen wie eine Auskunft auf die Frage, wie der Stand der Dinge bei den Ermittlungen gegen den Referatsleiter für Visumrecht aussieht. In seinem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin immerhin schon seit über einem Jahr (Az: 235 Js 3173/23).

Der Referatsleiter steht unter dem Verdacht der Rechtsbeugung: Er könnte im Dezember 2022 die deutsche Botschaft in Islamabad (Pakistan) mit Nachdruck angewiesen haben, einem gewissen Mohammed Ali G. ein Visum für Deutschland auszustellen, obwohl dieser seine Identität wohl nicht zweifelsfrei nachweisen konnte. Auch „ein ranghöherer Mitarbeiter“ des Auswärtigen Amtes (Organigramm: PDF) soll sich für die Wünsche des auswanderungswilligen jungen Mannes starkgemacht haben, nachdem die Auslandsvertretung in Islamabad der Anweisung des Visumrecht-Referatsleiters aus Berlin zunächst nicht nachgekommen war.

Die Sache ins Rollen gebracht hatte nach Angaben der „Berliner Zeitung“ ein früherer Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums.

Verfahren gegen Khan G. wegen Geringfügigkeit eingestellt

Vor einem Jahr hatte es noch danach ausgesehen, als ob der angebliche Bruder von Mohammed Ali G., der in Deutschland ansässige afghanische Migrant Khan G., vielleicht Licht ins Dunkel um die zweifelhafte Identität des Einreisewilligen bringen könnte.

Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Eberswalde bestätigte gegenüber der Epoch Times, dass unter dem Aktenzeichen 200 Js 2713/23 nur ein Verfahren gegen Khan Mohammad G. geführt worden sei – und zwar „wegen des Verdachts einer falschen Versicherung an Eides statt (§ 156 StGB)“. Dieses Verfahren aber sei „mit Verfügung vom 19.06.2023 gem. § 153 Abs. 1 StPO eingestellt worden“. Es sei die „Prognose getroffen worden […], dass die Schuld des Beschuldigten auch bei Tatnachweis als gering anzusehen wäre und ein öffentliches Interesse an der Verfolgung ausnahmsweise nicht besteht“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Eberswalde.

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Cottbus bestätigte am Vormittag des 28. Juni gegenüber der Epoch Times telefonisch, dass ihr Ressort in einem Fall Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes aufgenommen habe. Diese würden voraussichtlich noch mindestens zwei Monate andauern. Zum Stand der Dinge oder zur Zahl der Tatverdächtigen wollte sie unter Verweis auf das laufende Verfahren nichts sagen. Auch das Aktenzeichen dürfe sie nicht herausgeben.

AfD-Fraktion fordert Suspendierung der „involvierten Beamten“

Stefan Keuter, der für die AfD als Obmann im Auswärtigen Ausschuss tätig ist, hatte Außenministerin Annalena Baerbock am 26. Juni 2024 per Pressemitteilung dazu aufgefordert, sich zu dem Sachverhalt „zeitnah“ im Bundestag zu äußern. „Entscheidend dürfte sein, ob dies alles mit ihrer Billigung geschah oder sich hier Teile der Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt verselbständigt haben“, so Keuter.

Die AfD-Fraktion verlange außerdem, „alle involvierten Beamten bis zur Klärung des Sachverhaltes zu suspendieren“. Denn die AfD-Fraktion gehe davon aus, dass „es sich nicht um einen Einzelfall, sondern nur um die Spitze des Eisberges“ handele.

Die Fraktion habe bereits im Dezember 2023 „Anzeige wegen Rechtsbeugung gegen den zuständigen Beamten erstattet“, hieß es weiter in der Pressemitteilung. Damals habe der Fraktion „eine entsprechende Weisung aus dem zuständigen Referat im Auswärtigen Amt an die Visastelle in Islamabad“ vorgelegen, in der es darum gegangen sei, „einen offensichtlich gefälschten afghanischen Pass zu visieren“.



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