Zwischenergebnis: Knappes Stimmenverhältnis zu Verhüllungsverbot in der Schweiz
Bei der Abstimmung in der Schweiz über ein Verhüllungsverbot in der Öffentlichkeit zeichnet sich ein knappes Ergebnis ab. Erste Hochrechnungen nach Schließung der Wahllokale sagten am Sonntag 51 Prozent Ja-Stimmen für den Vorstoß voraus, der unter anderem auf muslimische Nikab- und Burka-Trägerinnen abzielt.
Bei zwei weiteren Abstimmungen geht es um eine elektronische Identität, die landesweit anerkannt wird, sowie um ein Palmöl-Handelsabkommen mit Indonesien.
Um angenommen zu werden, müssen sowohl die Mehrheit der Abstimmenden als auch die Mehrheit der 26 Kantone der Initiative zustimmen. Hochrechnungen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaften (SRG) und des Instituts gfs.bern sagten nach der Schließung der Wahllokale um 12:00 Uhr ein Ergebnis von 51 Prozent Ja- und 49 Prozent Nein-Stimmen voraus. Ein endgültiges Ergebnis wird bis zum Nachmittag erwartet.
Wenn die Initiative angenommen wird, würde sich die Schweiz den Ländern Frankreich, Österreich, Bulgarien, Belgien und Dänemark anschließen, in den eine Vollverschleierung verboten ist. Im Falle einer Ablehnung tritt automatisch ein Gegenvorschlag in Kraft. Demnach soll bei Identitätskontrollen, etwa in Behörden oder im Personenverkehr, das Gesicht unverhüllt gezeigt werden müssen.
Neuer Passus für Verfassung
„Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen, die öffentlich zugänglich sind oder an denen grundsätzlich von jedermann beanspruchbare Dienstleistungen angeboten werden“, heißt es in dem Passus, der in die Verfassung aufgenommen werden soll. In einem zweiten Gesetzesartikel wird verlangt, dass „niemand eine Person zwingen darf, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen“.
Laut der Vorlage gilt das Verbot sowohl für Nikab- und Burka-Trägerinnen als auch für vermummte Sportfans oder Demonstranten. Ausnahmen wären möglich in Gotteshäusern, zur Fastnacht und aus gesundheitlichen Gründen.
2017 gab es bereits eine Vorabstimmung zum Verhüllungsverbot. Damals wurden mehr als 100.000 gültige Unterschriften eingereicht und damit die Voraussetzungen für eine Volksabstimmung geschaffen. Im Kanton Tessin gilt solch ein Verbot schon seit 2013, in St. Gallen seit 2018. Die Akteure sagten damals, die Initiative habe nichts mit Religion zu tun. Es gehe um Verhüllungen jeglicher Art.
Die Initiative für den Volksentscheid geht vom „Egerkinger Komitee“ aus, das 2009 ein Bauverbot für Minarette in der Schweiz erreicht hat und das von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) unterstützt wird. Eine Islamisierung der Schweiz zu stoppen ist eins seiner Hauptanliegen.
Zeitungsberichten zufolge geht es bei dem Verbot vordergründig um ein Verbot der Vollverschleierung islamischer Frauen, schaut man sich jedoch den Aufruf auf der Website der Initiatoren an, geht es um ein allgemeines Vermummungsverbot.
Dort heißt es: „Dass Frauen ebenso wie Männer in der Öffentlichkeit jederzeit ihr ganzes Angesicht zeigen, ist ein Gebot elementarer Gleichberechtigung. Auf der ganzen Welt kämpfen Frauen für diese Freiheit und versuchen unter Inkaufnahme großer Opfer, dem Zwang zu Verhüllung und Unterwerfung zu entfliehen.“
Und weiter: „Unsere Initiative richtet sich ausdrücklich auch gegen jene Verhüllung, der kriminelle und zerstörerische Motive zugrunde liegen. Ein landesweit gültiges Verhüllungsverbot schafft Rechtssicherheit.“ (afp/nmc)
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