Zwei mutmaßliche IS-Anhängerinnen aus der Türkei nach Deutschland abgeschoben
Die Türkei hat zwei weitere mutmaßliche IS-Anhängerinnen abgeschoben. Die beiden Frauen seien am Freitagabend gegen 21.34 Uhr mit einer türkischen Linienmaschine in Frankfurt angekommen, sagte ein Sprecher der Bundespolizei auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Sie seien einer Einreisekontrolle unterzogen worden. Das weitere Vorgehen liege in den Händen der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Aus Sicherheitskreisen hieß es, Beamte des Bundeskriminalamts seien an Bord gewesen.
In einer Meldung der privaten türkischen Nachrichtenagentur DHA war zuvor von „ausländischen Terroristenkämpfern“ mit deutscher Staatsbürgerschaft die Rede.
Damit hat die Türkei diese Woche insgesamt neun Menschen nach Deutschland abgeschoben, die sie als mutmaßliche Anhänger der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) und Islamisten bezeichnete. Am Donnerstag hatte die Türkei bereits eine deutsch-irakische Familie nach Berlin abgeschoben.
Die Türkei hatte am Montag öffentlich die Abschiebung mehrerer deutscher mutmaßlicher IS-Anhänger in dieser Woche angekündigt. Anfang Oktober waren türkische Truppen in Nordsyrien einmarschiert und gegen die Kurdenmiliz YPG vorgegangen.
Die von der YPG geführten Syrischen Demokratischen Kräfte SDF bewachen in Nordsyrien immer noch Tausende IS-Gefangene. Nach Angaben pro-kurdischer Medienaktivisten hat die SDF trotz des türkischen Einmarsches noch die Kontrolle über alle IS-Gefangenenlager, mit Ausnahme von Ain Issa.
Frauen flohen aus Gefangenenlagern in die Türkei
Eine der beiden am Freitag abgeschobenen Deutschen ist nach dpa-Informationen eine 1998 geborene Frau, der es gelungen war, aus dem von Kurden bewachten Gefangenenlager Al-Hol in Syrien zu fliehen. Sie saß demnach zuletzt in der türkischen Stadt Gaziantep in Abschiebungsgewahrsam.
Außerdem sollte eine gebürtige Hannoveranerin ins Flugzeug gesetzt werden. Sie soll sich aus dem inzwischen aufgelösten syrischen Gefangenenlager Ain Issa in Richtung Türkei abgesetzt haben.
Familie aus Hildesheim stand mit Islamisten in Verbindung
Der Vater der am Donnerstag abgeschobenen siebenköpfigen Familie aus Hildesheim wurde nach der Ankunft festgenommen. Es bestanden deutsche Haftbefehle unter anderem wegen des Verdachts des Betruges, wie ein Senatssprecher in Berlin mitteilte.
Nach dpa-Informationen hatte der älteste Sohn der Familie in Hildesheim früher Kontakt zu dem inzwischen verbotenen „Deutschen Islamkreis“ um den Hassprediger Abu Walaa.
Der ebenfalls aus dem Irak stammende Prediger steht zusammen mit vier weiteren mutmaßlichen Islamisten in Celle vor Gericht. Sie sollen Jugendliche als Kämpfer für den IS rekrutiert haben. Die am Donnerstag abgeschobene Familie, die aus den Eltern, zwei Söhnen, zwei Töchtern und einem Enkelkind besteht, befindet sich laut Pallgen nicht mehr in Berlin. Zu ihrem neuen Aufenthaltsort machte er keine Angaben.
Merkel: Deutsche Behörden gewährleisten, dass von IS-Anhängern keine Gefahr ausgeht
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) versicherte, die deutschen Behörden würden gewährleisten, dass von Islamisten und mutmaßlichen IS-Anhängern, die die Türkei abschiebt, keine Gefahr ausgeht.
Diese Menschen würden im gemeinsamen Terrorabwehrzentrum von Bund und Ländern einer Sicherheitsbewertung unterzogen, sagte Merkel in Berlin. „Dementsprechend wird dann natürlich sichergestellt, dass von diesen Personen keine Gefahr ausgeht.“
Rückkehrende Männer werden angeklagt – bei Frauen ist es schwieriger
Nicht jeder, der ins Herrschaftsgebiet des IS gereist ist, kann in Deutschland auch strafrechtlich verfolgt werden. Bei den Männern war die Sache bisher oft relativ klar: Rückkehrer wurden von der Bundesanwaltschaft verhaftet und angeklagt, weil sie in Syrien oder im Irak als Kämpfer in Gefechte gezogen waren, Gegner erschossen, Gefangene misshandelt oder sich an Hinrichtungen beteiligt hatten.
Bei den Frauen ist es schwieriger. Strafbar ist die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) setzt diese „eine gewisse formale Eingliederung“ voraus. Dafür braucht es keine Beitrittserklärung wie einen Treueeid. Der oder die Verdächtige muss aber eine Stellung einnehmen, „die ihn als zum Kreis der Mitglieder gehörend kennzeichnet und von den Nichtmitgliedern unterscheidbar macht“. Die Abgrenzung im Einzelfall kann schwierig sein.
Andere Rückkehrerinnen konnten festgenommen werden, weil sie ihre Kinder ins Kriegsgebiet verschleppt, für den IS Wachdienste übernommen oder Hinrichtungen zugeschaut hatten.
Im Juni 2018 verhängte der BGH Untersuchungshaft gegen eine Deutsche, die nach Syrien gereist war, um ein höherrangiges IS-Mitglied zu heiraten. Sabine S. hatte andere Frauen aufgefordert, es ihr gleichzutun, und Enthauptungen im Namen des Islam gerechtfertigt. Das ließ die Richter „auf eine einvernehmliche Aufnahme in den IS schließen“. (dpa)
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