Zollbehörden sind auf No-Deal-Brexit im April vorbereitet – Visumfreiheit für Briten nach Brexit
Die Zollbehörden in der Europäischen Union sind nach Angaben der EU-Kommission auf einen harten Brexit in der Nacht auf den 13. April vorbereitet. „Customs authorities in the EU are ready and prepared for `no-deal` scenario“, hieß es in einer Mitteilung, die am Mittwoch verbreitet wurde. Demnach geht die EU-Kommission derzeit davon aus, dass Großbritannien am 13. April nicht mehr zur Europäischen Union gehört.
„As things currently stand, the UK will leave the EU without a deal at midnight on 12 April“, hieß es aus Brüssel. Die britische Premierministerin Theresa May hatte noch am Dienstag angekündigt, die Europäische Union um eine weitere Verschiebung des Brexit-Termins zu bitten. Die EU mit einem Deal zu verlassen, sei die beste Lösung, sagte May am Dienstagabend in London. „Deswegen brauchen wir eine weitere Verschiebung des Artikel 50“, so die britische Premierministerin weiter. In den nächsten Tagen sind im britischen Unterhaus deswegen weitere Abstimmungen geplant, das politische Establishment in London diskutiert zahlreiche Alternativen.
Visumsfreiheit für Briten nach Brexit
Britische Staatsangehörige sollen nach dem Brexit kein Visum benötigen, wenn sie für kurze Zeit in die EU einreisen wollen. Mit 38 zu acht Stimmen sprachen sich die Mitglieder des Innen- und Justizausschusses des EU-Parlaments am Mittwoch in Brüssel für einen entsprechenden Vorschlag aus. Das Parlament wird den Text voraussichtlich am Donnerstag bestätigen.
Vorausgesetzt, dass Großbritannien ähnliche Regeln für EU-Bürger beschließt, könnten sich britische Staatsbürger dann auch bei einem Brexit ohne Austrittsvertrag bis zu 90 Tage lang ohne Visum in der EU aufhalten. Die EU verlangt bis zum 12. April eine Entscheidung von der Regierung in London, ob Großbritannien an der Europawahl Ende Mai teilnimmt oder nicht. Je nach Beschluss ist ein sofortiger ungeordneter Austritt ebenso möglich wie ein längerer oder gar dauerhafter Verbleib in der EU.
Die Befreiung von der Visumspflicht stehe nicht in Verbindung mit einer eventuellen Arbeitserlaubnis, hieß es in einer Erklärung des EU-Parlaments. Die Entscheidung, ob britische Bürger nach dem Brexit in einem EU-Land arbeiten dürfen oder nicht, liegt im Falle eines ungeordneten Austritts in der Verantwortung des jeweiligen Mitgliedstaates. (afp, dts)
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