Zivilprozess gegen Trump in New York: Großteil der Vorwürfe könnte verjährt sein
Eine Geldstrafe von 250 Millionen US-Dollar und ein zweijähriges Ämterverbot für Ex-Präsident Donald Trump und dessen erwachsene Söhne in New York fordert die dortige Generalstaatsanwältin Letitia James. Am Montag, 2. Oktober, ist der Favorit für die republikanische Präsidentschaftskandidatur zum ersten Termin in seinem Zivilprozess vor dem Obersten Gerichtshof in Manhattan persönlich erschienen.
Die öffentliche Anklägerin wirft ihm und mehreren Managern der Trump Organization vor, in sieben Fällen Banken und Versicherungen betrogen zu haben. Ein vorläufiges Urteil im Schnellverfahren vom 26. September bezog sich auf einen der Anklagevorwürfe. Demnach soll Trump sein Nettovermögen in den Jahren zwischen 2011 und 2021 zu hoch veranschlagt haben, um günstigere Kreditkonditionen zu erhalten.
The Trump Organization LLC ist ein amerikanischer Mischkonzern und eine Holdinggesellschaft. Sie steht im Eigentum von Donald Trump und hat ihren Sitz im Trump Tower in New York City. Zu ihren weltweiten Geschäftsfeldern gehören Immobilien ebenso wie Golfplätze, Hotels, Unternehmen der Unterhaltungsbranche oder Bildungseinrichtungen.
Urteil im Schnellverfahren bezieht sich auf einen Anklagepunkt
Die Gesamtsumme der zu hoch veranschlagten Vermögenswerte soll zwischen 812 Millionen und 2,2 Milliarden US-Dollar betragen haben. Richter Arthur F. Engoron erließ das Urteil, da im Schnellverfahren kein konkreter Schadensnachweis und kein Beweis hinsichtlich „materiell falscher“ Finanzberichte nachzuweisen war. Der Spruch lautete auf „anhaltenden und wiederholten Betrug“.
Nun will das Gericht klären, inwieweit eine Überbewertung bezogen auf die konkreten Anklagevorwürfe als „wesentlich“ einzustufen sei. Die übrigen Punkte umfassen die Fälschung von Geschäftsunterlagen, die Ausstellung falscher Jahresabschlüsse und Versicherungsbetrug.
Dazu kommt in allen genannten Fällen jeweils auch die Verschwörung zum bezeichneten Tatbestand. Sollte das Gericht die Vorwürfe als stichhaltig bewerten, droht im Extremfall eine Auflösung der Trump Organization und der damit verbundenen Gesellschaften. Anders als in Deutschland gibt es in den USA Fälle, in denen auch öffentliche Ankläger in einen Zivilprozess involviert sein können. Dies ist unter anderem im Kontext des sogenannten Unternehmensstrafrechts häufig der Fall.
Marktüblicher Zinssatz aufgrund der Marke nie ein Thema
Die Generalstaatsanwaltschaft fordert von der Trump Organization die Zahlung der Differenz zwischen dem zum Zeitpunkt der Kreditabschlüsse üblichen Zinssatz und dem tatsächlich bezahlten Betrag. Dieser sei aufgrund der Überbewertung deutlich geringer gewesen.
Die Verteidigung argumentiert, dass die Anklage die Bedeutung der Marke Trump damit selbst verkenne und diese „unterbewerte“. Donald Trump selbst äußerte gegenüber dem Gericht, die Banken hätten die Konditionen freiwillig gewährt. Der marktübliche Zinssatz sei angesichts der Bedeutung des Namens nie ein Thema gewesen:
Die Banken liebten unser Geschäft, sie liebten unsere Geschäfte, sie wurden nicht betrogen, sie verloren kein Geld. Sie verdienten eine Menge Geld und betrachteten mich als einen sehr guten Kunden.“
Seine Verteidiger fordern nun die Beiziehung von Sachverständigen, um der Frage nach den Bewertungen auf den Grund zu gehen.
Trotz der Anklagen bleibt Trump haushoher Favorit auf Präsidentenschaftsnominierung
Trump selbst begründete seinen Auftritt vor Gericht damit, dass er sich „diese Hexenjagd selbst ansehen“ wolle. Eine solche sei bereits seit sechs Jahren im Gang, erklärte der Ex-Präsident, „aber das wird jetzt wirklich schmutzig“.
Er betonte, er habe nichts Falsches getan und der Fall sei offenkundig politisch motiviert. Seine Gegner seien mit ihren Angriffen „sehr erfolgreich“ gewesen. Immerhin hätten sie es mithilfe des Gerichtstermins geschafft, Trump davon abzuhalten, mit Bürgern ins Gespräch zu kommen:
Sie haben mich von der Wahlkampftour abgezogen, weil ich den ganzen Tag in diesem Gerichtssaal gesessen habe.“
Die Parteien bereiten sich derzeit auf die Vorwahlen zum Präsidentenschaftsrennen im Jahr 2024 vor. Donald Trump gilt bei den Republikanern als haushoher Favorit auf seine mittlerweile dritte Nominierung.
Verjährung könnte 80 Prozent der Anklage unbrauchbar machen
Unterdessen deutet Richter Engoron selbst an, dass die Anklage ihre Vorwürfe nachbessern müsse. Trump und sein Verteidigungsteam wiesen auf das Urteil eines Berufungsgerichts hin. Diesem zufolge greife die Verjährung für alle anklagegegenständlichen Transaktionen nach dem 6. Februar 2016 und alle Ansprüche, die nach dem 13. Juli 2014 entstanden waren. Aus diesem Grund hat die Generalstaatsanwaltschaft selbst bereits die Anklage gegen Ivanka Trump fallen gelassen. Diese ist seit 2016 nicht mehr für die Trump Organization tätig.
Trumps Anwälte erklären, dieser Zeitrahmen schließe bereits „80 Prozent“ aller gegen diesen erhobenen Vorwürfe aus. Die Staatsanwaltschaft rief dennoch Zeugen wie den ehemaligen Mazars-Buchhalter Donald Bender auf. Dieser war mit der Steuerberatung der Trump Organization beschäftigt, und ein Schreiben an diese aus dem Jahr 2011 soll die Anklagevorwürfe erhärten.
Die Anklage erklärt, jährliche Angaben, die auf Betrugstatbestände im zur Last gelegten Zeitraum hindeuteten, könnten auch mit früheren Erklärungen und Transaktionen in Verbindung stehen. Richter Engoron ließ die Aussage zu. Allerdings machte er gegenüber der Staatsanwaltschaft deutlich, dass es ihr obliege, den Brief aus dem Jahr 2011 mit Tatbeständen innerhalb der Verjährungsfrist in Verbindung zu bringen. Andernfalls sei Benders Aussage „Zeitverschwendung“ gewesen.
Verteidigungsteam von Trump ruft erste eigene Zeugen auf
Donald Trump selbst ließ ein Erscheinen zu weiteren Prozessterminen offen. Er begrüße es, dass der Richter erkläre, die Verjährung im Auge zu behalten. Er selbst, so Trump, würde hingegen „liebend gerne“ nicht mehr vor Gericht erscheinen, sondern stattdessen Wahlkampf machen.
Sein Verteidigungsteam wolle nun unter anderem vier Zeugen der Deutschen Bank aufrufen. Diese sollen deutlich machen, dass die Bank über die Vermögensverhältnisse der Trump Organization stets im Bilde gewesen wäre. Ein Betrug wäre damit ausgeschlossen. Zudem solle der Universitätsprofessor Eli Bartov als sachverständiger Zeuge zu den Immobilienbewertungen aussagen.
Vor wenigen Jahren hatte die „New York Times“ Trump noch vorgeworfen, Vermögensteile unterbewertet zu haben – um Steuern zu sparen.
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