Wien: Hat Polizei Gesichtserkennungs-Software zur Ausforschung von Demonstranten eingesetzt?
Das österreichische Innenministerium hat einen Bericht der in Wien erscheinenden Zeitung „Der Standard“ zurückgewiesen, wonach die Polizei Bilder aus sozialen Medien für Fotoabgleiche im Rahmen der Nutzung von Gesichtserkennungs-Software verwende. Ein solcher Abgleich wäre rechtlich nicht gedeckt, hieß es aus dem Ministerium. Man räumte jedoch ein, in einer Stellungnahme eine „missverständliche“ Formulierung genutzt zu haben, als es um Vorfälle am Rande einer Demonstration in Wien-Favoriten ging.
Ausschreitungen in Wien-Favoriten
Der Standard hatte sich mit einem Gesichtserkennungssystem befasst, das im Innenministerium über mehrere Monate hinweg getestet worden sein soll und seit Anfang August im Regelbetrieb stehe. Die Software sei auch in der Lage, Fotos mit Aufnahmen von Überwachungskameras, aber auch anderen Plattformen wie sozialen Medien abzugleichen. Auf diese Weise ließen sich unter anderem auch Demonstranten identifizieren.
Der Zeitung seien Dokumente zugespielt worden, die den Eindruck hervorgerufen haben sollen, die Software wäre auch verwendet worden, um Personen im Umfeld von Demonstrationen Ende Juni und Anfang Juli in Wien-Favoriten zu identifizieren.
Damals hatten Anhänger der terroristischen „Kurdischen Arbeiterpartei“ (PKK) Aufmärsche in dem stark von Einwanderung geprägten Viertel um den Reumannplatz durchgeführt. Türkische Nationalisten hatten dagegen protestiert. Dabei kam es zu Handgreiflichkeiten und Ausschreitungen, bei denen auch Polizeibeamte verletzt wurden. Die Türken hatten auch versucht, in das von Linksextremisten genutzte „Ernst-Kirchweger-Haus“ nahe des Areals einzudringen, in das sich die PKK-Anhänger zurückgezogen hatten.
Innenministerium bestätigt Einsatz gegen Linksextremisten
Im Zusammenhang mit der Demonstration erklärte ein Sprecher des Ministeriums gegenüber dem Standard, der digitale Bildabgleich sei „im Zusammenhang mit den Vorfällen in Favoriten zum Einsatz gekommen“.
Dabei soll die Gesichtserkennungssoftware zum Einsatz gekommen sein, um Linksextremisten zu identifizieren. Dem Innenministerium zufolge habe sie „eine erste Übereinstimmung“ geliefert, die „allerdings noch vom Verfassungsschutz bestätigt werden muss“. Insgesamt seien im Zusammenhang mit den Ausschreitungen bisher 47 bekannte und 59 unbekannte Personen angezeigt worden.
Die Software gleiche Bilder von Überwachungskameras oder anderen Quellen mit Fotodatenbanken der Polizei ab. Das Innenministerium sieht die Nutzung der Fotos durch das Sicherheitspolizeigesetz gedeckt.
Keine ausreichende Rechtsgrundlage für Gesichtserkennungs-Software?
Allerdings wisse das Innenministerium eigenen Angaben zufolge nicht einmal selbst, wie die Software, die 450.000 Euro gekostet habe und von dem Unternehmen Atos IT Solutions and Services zusammen mit Subunternehmer Cognitec Systems hergestellt wurde, genau funktioniere. Die Algorithmen, die zum Einsatz kämen, seien „Betriebsgeheimnis des Herstellers“, erklärte Innenminister Karl Nehammer in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der liberalen Neos.
Datenschützer monieren, dass es für den Einsatz solcher Gesichtserkennungs-Software keine ausreichende Grundlage gäbe, die Algorithmen fehleranfällig seien und „die Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum eingeschränkt“ werde.
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