Wieder keine Mehrheit im Unterhaus: Neuer Brexit-Stichtag ist der 12. April

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Pro-Brexit Demonstration in London, England.Foto: Leon Neal/Getty Images
Epoch Times29. März 2019

Wieder keine Mehrheit im Unterhaus. Zum dritten Mal haben die britischen Abgeordneten den mit der EU ausgehandelten Austrittsvertrag am Freitag abgelehnt. Der EU-Gipfel hat für diesen Fall von London bis zum 12. April eine Entscheidung verlangt, ob Großbritannien an der Europawahl Ende Mai teilnimmt oder nicht. Je nach Beschluss ist dabei ein sofortiger ungeordneter Austritt ebenso möglich wie ein noch längerer oder gar dauerhafter Verbleib in der EU:

UNGEORDNETER BREXIT

Nach bisherigem Stand ist Großbritannien ohne andere Entscheidung ab dem 13. April kein EU-Mitglied mehr. Das Vereinigte Königreich wäre dann schlagartig nicht mehr Teil des europäischen Binnenmarktes und der Zollunion, alle Beziehungen aus 46 Jahren EU-Mitgliedschaft würden gekappt. Dies hätte weitreichende Folgen für den Reiseverkehr und die Wirtschaftsbeziehungen. Die EU hat deshalb in den vergangenen Monaten Notfallpläne umgesetzt und sieht sich laut einer Kommissionssprecherin auf dieses Szenario „jetzt vollständig vorbereitet“.

NOCH EIN VOTUM ÜBER DEN AUSTRITTSVERTRAG

Nach drei Ablehnungen in Folge ist eine vierte Abstimmung über den Austrittsvertrag im Unterhaus schwer vorstellbar, aber nicht ausgeschlossen. Bei einer Annahme bekäme Großbritannien eine Übergangsphase bis Ende 2020. In ihr wäre das Land zwar kein EU-Mitglied mehr, bliebe aber vorerst noch im Binnenmarkt und in der Zollunion. Während der Übergangsphase würde ein Abkommen über die künftigen Beziehungen mit der EU ausgehandelt.

LANGE VERSCHIEBUNG

Sollten die Briten mehr Zeit brauchen, müssten sie an den Europawahlen Ende Mai teilnehmen. Über eine Brexit-Verlängerung würde ein nun angekündigter EU-Sondergipfel am 10. April entscheiden. Wie lange diese sein würde, ist offen. Die EU-Kommission hatte vor zwei Wochen eine Verschiebung bis „mindestens“ Ende 2019 empfohlen, wenn der Brexit nach der Europawahl liegt. Der Zeitraum könnte demnach verkürzt werden, „wenn vor seinem Auslaufen eine Lösung gefunden wird“.

ZWEITES REFERENDUM

Bei einem anhaltenden Streit über den Brexit-Kurs in Großbritannien könnte neben Neuwahlen auch ein zweites Referendum über den EU-Austritt an Unterstützern gewinnen. Die oppositionelle Labour-Partei sieht eine erneute Volksabstimmung als möglichen Ausweg. Das Unterhaus hatte dies bereits zwei Mal in einer Testabstimmung abgelehnt – wenn auch zuletzt nur mit knapper Mehrheit. Für die Vorbereitung eines zweiten Referendums wären laut Experten fünf bis sechs Monate nötig.

RÜCKNAHME DES AUSTRITTSANTRAGS

Für London besteht bis zum Austrittsdatum jederzeit die Möglichkeit, den Brexit-Antrag ohne Zustimmung der EU einseitig zurückzunehmen. Dies bestätigte der Europäische Gerichtshof im Dezember. May warnt vor „katastrophalen“ Folgen für die britische Demokratie, wenn das Brexit-Referendum von 2016 missachtet würde. Eine im Februar gestartete Online-Petition in Großbritannien zur Brexit-Rücknahme verzeichnete bis Freitag sechs Millionen Unterstützer.

OPTIONEN FÜR DAS KÜNFTIGE VERHÄLTNIS

Diese Woche hatte das Unterhaus auch über andere Optionen testweise abgestimmt. Dazu gehört der dauerhafte Verbleib in einer Zollunion mit der EU, der nur mit sechs Stimmen Vorsprung abgelehnt wurde. Kaum Unterstützung bekam das Norwegen-Modell. Dabei wäre Großbritannien Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und bliebe im Binnenmarkt. Über die künftigen Beziehungen will die EU bisher erst nach dem Austritt verhandeln. (afp)



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