Wer haftet für Schäden durch Gentechnik?
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnt in einer Pressemitteilung vom 5. April, das Gentechnikgesetz weiter zu verwässern. Nachdem bereits der öffentliche Zugang zum Standortregister eingeschränkt worden sei, drohe nun bei den Verhandlungen zwischen Bundesrat und Bundestag zum Gentechnikgesetz Teil II auch noch die Aufweichung der Haftungsregeln.
Hubert Weiger, BUND-Agrarexperte: „Landwirte, die trotz aller Risiken Gentech-Pflanzen anbauen, müssen für mögliche Schäden bei ihren Nachbarn aufkommen. Das ist in Deutschland gültiges Haftungsrecht und so muss es auch bleiben. Das, was der Deutsche Bauernverband vorschlägt, nämlich die Bezahlung der wirtschaftlichen Schäden durch den Staat, ist nicht akzeptabel. Nicht die Steuerzahler sondern jene, die Gentechnik einsetzen, müssen für die Folgen einstehen.“
Das ist ein heikler Punkt, denn keine Versicherung in Deutschland ist bereit, für Gentechnikschäden aufzukommen. Begründung ist die im Gentechnik-Gesetz verankerte gesamtschuldnerische Haftung aller Landwirte, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) anbauen.
Angelika Zahrnt, BUND-Vorsitzende: „Deutschland wird von der Gentech-Lobby fälschlicherweise als gentechnikfeindlichstes Land der EU angeprangert.“ Vielmehr wäre es aber eher so, dass gerade Deutschland mit seinen 81 Millionen Verbrauchern für die Gentech-Lobby als Schlüsselland zur Einführung der Agrogentechnik in der EU gelte.
Gentechnikfreie Zone
Länder wie Großbritannien, Italien, Polen, Österreich und Ungarn sind da kritischer. Teilweise haben sich dort ganze Bundesländer zu gentechnikfreien Regionen erklärt. Aber auch hier schließen sich schon Landwirte zusammen. Kurt-Henning Klamroth, Landwirt und Präident des Landvolkverbandes Sachsen-Anhalt: „Wir Landwirte sind stolz darauf, dass wir in Deutschland bereits 65 gentechnikfreie Regionen auf 500 000 Hektar eingerichtet haben. Da der Zugang zum Standortregister leider erschwert worden ist, haben wir als gentechnikfrei produzierende Landwirte einen erhöhten bürokratischen Aufwand. Um zu erfahren, ob Nachbarfelder gentechnisch genutzt werden, müssen wir im Internet recherchieren und komplizierte Behördenanträge stellen. Wenn jetzt auch noch die Haftungsregeln aufgeweicht werden, bleiben wir künftig ohne jede Entschädigung auf unserer verunreinigten Ernte sitzen. Das kann der Gesetzgeber nicht wirklich wollen.“
Besonders betroffen von einem Aufweichen des Gesetzes wären die Imker, denn sie können nicht 100% gewährleisten, dass ihre Bienen nicht auch in Felder fliegen, in denen GVO angebaut wird, und somit verunreinigten Pollen in den Honig eintragen. Deutschland kämpft schon seit Jahren mit einem starken Rückgang in der Bienenhaltung, diese Tendenz könnte sich jetzt weiter verschärfen.
Schwarze Schafe
Nach dem Syngenta-Skandal mit der nicht zugelassenen Maissorte, der in den letzten Wochen bekannt geworden ist, berichtet, laut dpa, die Umweltorganisation Greenpeace über illegalen Anbau und möglicherweise auch Export von genmanipuliertem Reis in China. In Labortests war in 19 von 25 Proben aus der Provinz Hubei genmanipulierter Reis nachgewiesen worden.
In Europa werden gentechnisch veränderte Pflanzen nur auf wenigen Feldern angebaut, Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Ausgangsstoffe enthalten, müssen deklariert werden und allein für die grüne Gentechnik existiert in Europa ein ausgeklügeltes Rechtssystem. Die sogenannte Freisetzungsrichtlinie würde zum Beispiel die Beobachtung des gentechnisch veränderten Organismus nach dem Inverkehrbringen sowie die Kennzeichnung auf allen Stufen beeinhalten. Es bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Aber trotz aller Vorkehrungen, aller Transparenz und aller schützenden Gesetze, Schwarze Schafe sind leider mit keinem Gesetz zu greifen.
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