„Rechtswidrig“: Weiteres kritisches Rechtsgutachten zu Bundeswehreinsatz in Syrien

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht keinen Grund dafür, das Parlament erst nachträglich über einen solchen Einsatz abstimmen zu lassen.
Titelbild
Zivilisten und Zivilschutzarbeiter neben einem Gebäude in Hobeit bei Idlib, das durch einen Luftangriff der syrischen Regierung zerstört wurde.Foto: Syrian Civil Defense White Helmets/AP/dpa
Epoch Times16. September 2018

Ein weiteres Rechtsgutachten zu einer möglichen Beteiligung der Bundeswehr an einem militärischen Vergeltungsschlag in Syrien stärkt die Position der Gegner. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht keinen Grund dafür, das Parlament erst nachträglich über einen solchen Einsatz abstimmen zu lassen.

Er listet in einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden vierseitigen Expertise eine ganze Reihe von Argumenten auf, die gegen ein solches Vorgehen sprechen.

Das Parlamentsbeteiligungsgesetz sieht eine nachträgliche Mandatierung nur bei „Gefahr im Verzug“ vor, also beispielsweise bei Rettungsaktionen für deutsche Staatsbürger im Ausland oder bei geheimen Einsätzen von Spezialkräften.

Diesen „Notfallcharakter“ sehen die Bundestags-Wissenschaftler für den Fall eines möglichen Vergeltungsschlags in Syrien nicht.

Sie führen dafür mehrere Gründe auf, unter anderem, dass bereits jetzt eine Anfrage der USA vorliege und bereits seit Tagen über die deutsche Beteiligung an einem Vergeltungsschlag diskutiert werde.

Seit Montag ist bekannt, dass im Verteidigungsministerium auf Drängen der USA geprüft wird, wie sich die Bundeswehr an einem Vergeltungsschlag beteiligen könnte. Die Amerikaner rechnen damit, dass die syrischen Regierungstruppen von Baschar al-Assad bei einer Großoffensive gegen die letzte Rebellenhochburg Idlib Giftgas einsetzen werden.

In einem am Dienstag veröffentlichten Gutachten hatte der wissenschaftliche Dienst eine deutsche Beteiligung bereits als verfassungs- und völkerrechtswidrig eingestuft.

Die Bundesregierung hat noch keine rechtliche Einschätzung abgegeben. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will sich die Option einer deutschen Beteiligung offen halten. Dagegen hat SPD-Chefin Andrea Nahles ihr ebenso wie AfD und Linke eine klare Absage erteilt. Die FDP steht eher auf der Seite der Union, die Grünen sind unentschieden.  (dpa)



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