Weiterem Deutsch-Türken droht lange Haftstrafe in der Türkei
Einem weiteren Deutsch-Türken droht in der Türkei eine lange Haftstrafe. Wie die Kurdische Gemeinde Deutschland am Freitag mitteilte, wurde der 46-jährige Essener Sidar Dalgic im März bei der Einreise festgenommen und im April zu 30 Monaten Haft verurteilt. Der Vize-Verbandsvorsitzende Mehmet Tanriverdi erklärte, Dalgic sei zum Verhängnis geworden, dass er von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht habe.
Sein Anwalt Velat Karahan sagte der Nachrichtenagentur AFP, sein Mandant sei am 11. April wegen „Propaganda für eine Terrororganisation in den sozialen Netzwerken“ in erster Instanz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er habe Berufung eingelegt, dürfe aber bis zu einem endgültigen Urteil nicht das Land verlassen. Ihm wird demnach Propaganda für die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vorgeworfen.
Der kurdischstämmige Familienvater war laut Tanriverdi und Karahan für eine Hochzeit in die Türkei gereist. Am Flughafen in Istanbul sei er festgenommen und anschließend in einem Schnellverfahren verurteilt worden. Laut seinem Anwalt wurde Dalgic in Deutschland geboren und war für keine politische Gruppierung aktiv. Karahan sagte, notfalls werde er den Fall bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen.
In den vergangenen Jahren wurde eine ganze Reihe von Deutschen oder Deutsch-Türken bei Urlaubsreisen in die Türkei festgenommen. Oft wurden sie wegen Äußerungen denunziert. Das Auswärtige Amt warnt Türkei-Reisende, dass schon das Teilen oder Liken eines Beitrags mit regierungskritischen Inhalt in den sozialen Medien für eine Verfolgung wegen „Terrorpropaganda“ und „Präsidentenbeleidigung“ ausreichten.
Tanriverdi kritisierte, die Betroffenen fühlten sich „wie in einem offenen Gefängnis“. Sie dürften das Land nicht verlassen und müssen sich regelmäßig bei der Polizei melden. „Existenzen sind bedroht und Familien auseinandergerissen“, kritisierte er und forderte die Bundesregierung auf, sich mit allen Mitteln für die Freilassung und Rückkehr deutscher Staatsbürger einzusetzen, die kein deutsches Gesetz verletzt haben. (afp)
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