Weinstein-Prozess: Zeugenbefragungen beendet – Bei Freispruch droht gleich das nächste Verfahren

Im Prozess gegen Harvey Weinstein bestätigten seine Anwälte, dass der einstige Medienmogul nicht aussagen wird. Damit ist der Weg frei für die Schlussplädoyers von Anklage und Verteidigung.
Titelbild
Filmproduzent Harvey Weinstein.Foto: KENA BETANCUR/AFP/Getty Images
Epoch Times12. Februar 2020

Im Prozess gegen den früheren Filmproduzenten Harvey Weinstein wegen mutmaßlicher Sexualverbrechen sind die Zeugenbefragungen zu Ende gegangen. Weinsteins Anwälte bestätigten am Dienstag vor dem New Yorker Gericht, dass der einstige Hollywood-Mogul nicht aussagen wird.

Damit ist der Weg frei für die Schlussplädoyers von Anklage und Verteidigung noch in dieser Woche. Weinstein-Anwältin Donna Rotunno dürfte sich am Donnerstag an die zwölf Geschworenen wenden.

Dem 67-Jährigen wird in dem Prozess vorgeworfen, 2013 die Schauspielerin Jessica Mann vergewaltigt und 2006 der früheren Produktionsassistentin Mimi Haleyi Oralsex aufgezwungen zu haben.

In dem von einem gewaltigen Medieninteresse verfolgten Verfahren sagten insgesamt sechs Frauen aus, sie seien von Weinstein sexuell attackiert worden. Die Staatsanwaltschaft wollte damit ein Muster sexueller Übergriffe durch den einst mächtigen Produzenten nachweisen.

Allerdings räumten sowohl Mann als auch Haleyi vor Gericht ein, dass sie nach den mutmaßlichen Angriffen mindestens ein Mal einvernehmlichen sexuellen Kontakt mit Weinstein hatten. Die 34-jährige Mann sprach von einer „erniedrigenden“ und „komplizierten“ Beziehung.

Weinsteins Verteidigung lud sieben Zeugen vor, um die Vorwürfe gegen den Gründer des Miramax-Filmstudios zu entkräften und die Glaubwürdigkeit der mutmaßlichen Opfer zu untergraben.

So sagte eine Freundin Manns am Montag aus, die Schauspielerin habe Weinstein als „Seelenverwandten“ bezeichnet und ihr gegenüber nie von einem sexuellen Angriff gesprochen.

Weinstein hat alle Vorwürfe zurückgewiesen und spricht von einvernehmlichen sexuellen Beziehungen. Seine Anwältin Rotunno hat den Frauen vorgeworfen, Weinstein manipuliert zu haben, um ihre eigenen Karrieren zu fördern.

Laut US-Verfassung müssen Angeklagte in einem Strafprozess nicht aussagen, um sich nicht selbst zu belasten. Nach den Worten von Weinsteins Anwalt Arthur Aidala wollte der frühere Filmproduzent vor Gericht unbedingt seine Sicht der Dinge schildern.

Sein Verteidigerteam habe ihn jedoch davon überzeugt, dass seine Aussage unnötig sei, da die Staatsanwaltschaft mit ihrer Beweisführung „kläglich gescheitert“ sei.

Das Verfahren – ein Prüfstein für die weltweite #MeToo-Bewegung – hat gezeigt, wie schwierig die Aufarbeitung mutmaßlicher Sexualverbrechen in der Welt der Hollywood-Prominenz ist. Für eine Verurteilung müssen die zwölf Geschworenen einstimmig zu dem Schluss kommen, dass Weinstein schuldig ist.

Sollte Weinstein im New Yorker Strafprozess freigesprochen werden oder der Prozess scheitern, weil sich die Geschworenen nicht einigen können, erwartet ihn in Los Angeles ein weiteres Verfahren: Anfang Januar hatte die Staatsanwaltschaft dort den früheren Hollywoodmogul in zwei weiteren Fällen formal beschuldigt: Er soll im Februar 2013 in der kalifornischen Filmmetropole eine Frau vergewaltigt und eine andere sexuell attackiert haben.

Zudem sind gegen Weinstein Zivilverfahren anhängig – obwohl er sich mit einem Großteil der Klägerinnen im vergangenen Mai außergerichtlich geeinigt hatte. Weinstein entgehe zwar im Strafprozess einer Aussage, nicht aber in den Zivilverfahren, sagte der Anwalt von drei Klägerinnen, Douglas Wigdor, am Dienstag.

Insgesamt werfen mehr als 80 Frauen, darunter eine Reihe bekannter Schauspielerinnen, dem „Pulp Fiction“-Produzenten sexuelle Übergriffe vor. Die meisten Fälle sind aber verjährt. Das Bekanntwerden der Vorwürfe im Herbst 2017 hatte die weltweite #MeToo-Bewegung ausgelöst. (afp)



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