Weidel muss Rechtsstreit-Niederlage hinnehmen – AfD-Politikerin als „Nazi-Schlampe“ zu beschimpfen gilt als „Satire“

Eine AfD-Politikerin als "Nazi-Schlampe" zu beschimpfen gilt in Deutschland als "Satire". Ob solch eine Beschimpfung auch dann noch als Satire gelten würde, wenn es die Kanzlerin oder andere Spitzenpolitiker treffen würde, bleibt fraglich.
Titelbild
Alice WeidelFoto: Sascha Schuermann/Getty Images
Epoch Times9. Juni 2017

Der Rechtsstreit zwischen der AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel und dem Sender NDR über eine Äußerung in einer sogenannten Satiresendung ist offensichtlich beendet.

Weidel habe ihre Beschwerde gegen einen Beschluss des Hamburger Landgerichts zurückgenommen, teilte der NDR am Donnerstag mit. Dieses hatte den Antrag Weidels auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den NDR vor drei Wochen zurückgewiesen.

Bei dem Rechtsstreit geht es um die Äußerung eines Moderators, der die AfD-Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl in der NDR-Sendung „extra 3“ als „Nazi-Schlampe“ bezeichnete. Er bezog sich dabei auf eine Rede Weidels, in der sie forderte, „politische Korrektheit“ gehöre auf „den Müllhaufen der Geschichte“.

Das Landgericht hatte dies als zulässige „Satire“ gewertet, „die im konkreten Kontext der Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist“.

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Ob das Gericht auch so entscheiden würde, wenn der NDR in seiner „Satiresendung“ Angela Merkel oder andere Spitzenpolitiker mit solchen Beschimpfungen konfrontieren würde, bleibt fraglich. (afp/so)

Siehe auch:

„Skandalöses Urteil“ des Landgerichts Hamburg: AfD-Politikerin Alice Weidel darf als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet werden



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