Vor Europawahlen: EU-Asylpakt nimmt letzte Hürde

Heute will die EU ihre neuen Asylregeln beschließen. Italien und Griechenland sollen entlastet werden, weniger Migranten nach Deutschland kommen. Was ist geplant?
Die Unterbringung einer größeren Zahl von Asylsuchenden in Gemeinden mit wenigen Einwohnern sorgt mancherorts für Spannungen.
Die Unterbringung einer größeren Zahl von Migranten in Gemeinden mit wenigen Einwohnern sorgt oft für Spannungen.Foto: Boris Roessler/dpa
Epoch Times14. Mai 2024

Nach jahrelangem Streit besiegelt die EU ihre neuen Asylregeln: Der Ministerrat in Brüssel will am 14. Mai die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylrechts (Geas) beschließen.

Gut drei Wochen vor den Europawahlen will sich die EU damit handlungsfähig zeigen. Die EU-Länder haben anschließend zwei Jahre Zeit, die Reform in nationales Recht umzusetzen.

Worum geht es?

Im Kern um schärfere Asylregeln. Zugleich sollen Hauptankunftsländer wie Italien oder Griechenland entlastet werden. Die EU-Asylagentur hatte vergangenes Jahr rund 1,1 Millionen Anträge verzeichnet, den höchsten Wert seit 2016. Rund 330.000 davon entfielen auf Deutschland.

Was ist an Europas Außengrenzen vorgesehen?

Erstmals soll es dort Asylverfahren geben, um Migranten mit geringen Aufnahmechancen an der Weiterreise zu hindern. Dies betrifft etwa Menschen aus Marokko, Tunesien oder Bangladesch, die eine höchstens 20-prozentige Anerkennungsquote in der EU haben.

In die Grenzverfahren kommen zudem Migranten, die als Sicherheitsgefahr eingestuft werden, oder die Behörden in die Irre geführt haben, etwa mit einem falschen Pass.

Was passiert bei den Grenzverfahren?

Die Migranten sollen in Grenznähe festgehalten und von dort aus direkt abgeschoben werden. Juristisch werden sie als nicht in die EU eingereist betrachtet.

Das Asylverfahren und die Rückführung sollen im Regelfall bis zu zwölf Wochen dauern. Die Mitgliedsländer wollen zunächst 30.000 Plätze in Grenzlagern schaffen, nach vier Jahren sollen es 120.000 sein. Kritiker fürchten haftähnliche Bedingungen.

Warum war dies umstritten?

Die Bundesregierung und insbesondere die Grünen in der Ampelregierung scheiterten mit dem Versuch, neben unbegleiteten Minderjährigen auch Familien mit Kindern von den Grenzverfahren auszunehmen.

Als Kompromiss werden ihre Anträge als erste bearbeitet, und sie sollen „geeignete Aufnahmebedingungen“ vorfinden. Die EU-Asylagentur mit Sitz in Malta soll dies überwachen.

Wo soll es noch Asylverfahren geben?

Die Mitgliedsländer können Asylbewerber künftig in „sichere Drittstaaten“ wie Tunesien oder Albanien zurückschicken. Voraussetzung ist, dass Migranten eine Verbindung zu dem Drittstaat haben, etwa durch Angehörige, Arbeit oder ein Studium.

Nicht möglich sind damit Abschiebungen nach Ruanda, wie sie Großbritannien ab Juli erstmals für illegal Eingereiste vornehmen will. EU-Länder wie Dänemark und Tschechien haben Sympathien dafür, ebenso wie einige deutsche Politiker.

Was ist bei der Verteilung von Migranten geplant?

Auch künftig ist das Land der ersten Einreise in der Regel für einen Asylantrag zuständig. Es greift aber ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus. So will die EU jährlich mindestens 30.000 Migranten aus Italien oder Griechenland umverteilen.

Auf Deutschland kämen theoretisch rund 6.600 Menschen pro Jahr zu. Allerdings können Vorjahresankünfte abgezogen werden. Zudem können Staaten sich von einer Aufnahme freikaufen, im Gespräch sind 20.000 Euro pro Migrant. Alternativ können sie Grenzbeamte entsenden oder Projekte in Drittländern finanzieren.

Was ist mit der Erfassung der Migranten?

Bislang kommen zahlreiche Menschen unregistriert in Deutschland an. Dies soll sich mit der Reform ändern. Grenzländer wie Italien oder Griechenland sollen biometrische Fingerabdrücke oder Fotos der Migranten in der Eurodac-Datenbank der EU registrieren.

Erstmals sind schon Kinder ab sechs Jahren davon betroffen, bisher galt 14 als Untergrenze. Wer ein „Sicherheitsrisiko“ darstellt, soll speziell gekennzeichnet werden, vor allem bei Verbindungen zu „Terrorgruppen“. Der Schnell-Check soll maximal sieben Tage dauern.

Was passiert bei Ankunft besonders vieler Menschen?

Auch Migranten mit bis zu 50-prozentiger Anerkennungsquote sollen laut einer Krisenverordnung dann die Grenzverfahren durchlaufen. Sie können dann sogar 18 statt zwölf Wochen festgehalten werden.

Wenn Russland oder andere Drittländer Migranten „instrumentalisieren“, müssen sie vollständig in Grenzverfahren. Das träfe dann auch Syrer oder Afghanen, die mit die höchsten Anerkennungschancen in Europa haben. (afp/red)



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