Brexit-Verhandlungen: Von EU-Bürgern über Kühe bis Atommüll
Nun geht es erstmals ins die schwierigen Details: Nach einem kurzen Auftakt im Juni verhandeln die EU und Großbritannien ab Montag erstmals intensiv mehrere Tage lang über den Brexit. Neben den drei Hauptthemen – den EU-Bürgern in Großbritannien, den Finanzforderungen an London und dem Status Nordirlands – stehen eine Reihe weiterer Einzelfragen auf der Agenda. In vielen Bereichen liegen beide Seiten meilenweit auseinander. Ein Überblick:
EU-BÜRGER IN GROSSBRITANNIEN
In Großbritannien leben 3,2 Millionen EU-Bürger, deren Rechte nach dem Brexit unklar sind. Die EU fordert, dass ihre Bürger nach fünf Jahren im Land ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen und Leistungen aus dem britischen Sozial- und Rentensystem beziehen können. Ein Angebot der britischen Premierministerin Theresa May, das eine Art Sonderstatus für die EU-Bürger vorsieht, geht Brüssel nicht weit genug. London will hingegen nicht akzeptieren, dass die EU-Bürger ihre Rechte vor dem Europäischen Gerichtshof einklagen können.
MILLIARDENFORDERUNGEN
Die EU verlangt von Großbritannien, eingegangene finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen – selbst über das Austrittsdatum Ende März 2019 hinaus. Das liegt am mehrjährigen Finanzrahmen der EU, der noch bis Ende 2020 läuft. Zudem soll London für die während seiner Mitgliedschaft entstandenen Pensionsansprüche von EU-Beamten aufkommen. In Brüssel wird die Gesamtsumme auf 40 bis 100 Milliarden Euro geschätzt. London hat bisher noch nicht einmal grundsätzlich anerkannt, dass es zu Zahlungen verpflichtet ist.
NORDIRLAND
Die britische Provinz Nordirland würde nach dem Brexit durch eine EU-Außengrenze vom Nachbarn Irland getrennt. Die irische Regierung befürchtet nicht nur gravierende wirtschaftliche, sondern auch politische Folgen und warnt nach dem jahrzehntelangen Nordirland-Konflikt vor einem Rückfall in „sektiererische Gewalt“. Auch die EU will deshalb eine „harte Grenze“ mit strengen Pass- und Güterkontrollen vermeiden. Wie dies erreicht werden soll, ist aber vollkommen unklar.
BEREITS AUF DEM MARKT BEFINDLICHE WAREN
Ob Autos, Elektrogeräte oder lebende Kühe: Die EU will sicherstellen, dass Güter, die bis zum Brexit-Datum 29. März 2019 auf den Markt gekommen sind, auch danach noch ausgeliefert und an die Kunden verkauft werden können. Hierbei geht es aber zunächst nur um die Marktzulassung. Die Frage von möglichen Zöllen oder Abgaben für diese Produkte soll gesondert geregelt werden.
EURATOM
Großbritannien tritt mit dem Brexit auch aus der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) aus. Über die Organisation läuft auch die Versorgung mit spaltbarem Material – sei es für Atomkraftwerke oder für medizinische Geräte in Krankenhäusern. Dies hat in Großbritannien die Sorge vor Versorgungsengpässen geweckt. Zudem müssen beide Seiten regeln, wer für britischen Atommüll zuständig ist, der sich beim Brexit in Europa befindet, und umgekehrt.
LAUFENDE JUSTIZVERFAHREN
Die EU will erreichen, dass laufende grenzüberschreitende Strafverfahren mit dem Brexit-Stichtag nicht einfach gegenstandslos werden. Betroffen sind etwa auch Auslieferungsverfahren über den Europäische Haftbefehl. Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Großbritannien sollen zudem abgeschlossen werden können. Damit könnte der Europäische Gerichtshof London noch lange nach dem März 2019 zu Geldbußen wegen des Verstoßes gegen EU-Recht verdonnern.
DURCHSETZUNG DER AUSTRITTSVEREINBARUNG
Es ist absehbar, dass es nach dem Brexit zu Streitfällen über den Geltungsbereich der Austrittsvereinbarung kommt oder unvorhergesehene Fälle auftreten. Die EU schlägt vor, Konflikte vor einen „gemeinsamen Ausschuss“ zu bringen. Ist dort keine Einigung möglich, soll der Europäische Gerichtshof entscheiden, bei anhaltenden Verstößen Geldbußen verhängen oder zur Strafe sogar andere Teile der Austrittsvereinbarung aussetzen. London hat sich dazu noch nicht geäußert, lehnt aber grundsätzlich eine EuGH-Zuständigkeit nach dem Brexit ab. (afp)
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