Vollverschleierung in Österreich im öffentlichen Raum ab 1. Oktober verboten – Bundespräsident unterschreibt „kein gutes Gesetz“

Das Verbot der Vollverschleierung ist Teil eines Integrationsgesetzes, das für Flüchtlinge und Asylbewerber die Teilnahme an Sprachkursen, Staatsbürgerkunde, Bewerbungs- und Arbeitstrainings verpflichtend vorsieht.
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Frauen mit BurkaFoto: MOHAMMED HUWAIS/Getty Images
Epoch Times9. Juni 2017

In Österreich tritt am 1. Oktober ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum in Kraft. Bundespräsident Alexander Van der Bellen verlieh der Neuregelung durch seine Unterschrift am Freitag Gesetzeskraft, obwohl er gesagt hatte, die im Mai vom Parlament beschlossene Maßnahme sei „kein gutes Gesetz“.

Wer ab Anfang Oktober vollverschleiert – etwa mit Burka oder Nikab – in die Öffentlichkeit tritt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 150 Euro rechnen.

Das Verbot der Vollverschleierung ist Teil eines Integrationsgesetzes, das für Flüchtlinge und Asylbewerber die Teilnahme an Sprachkursen, Staatsbürgerkunde, Bewerbungs- und Arbeitstrainings verpflichtend vorsieht. Wer die Teilnahme an dem zwölfmonatigen Integrationsprogramm verweigert, muss mit Kürzungen staatlicher Zuwendungen rechnen.

Nach dem Zerbrechen der großen Koalition aus sozialdemokratischer SPÖ und konservativer ÖVP stehen am 15. Oktober in Österreich Neuwahlen an. Dabei könnte die FPÖ erneut an Zulauf gewinnen. Ihr Bewerber bei der Präsidentenwahl, Norbert Hofer, war im Dezember nur relativ knapp dem ehemaligen Grünen-Chef Van der Bellen unterlegen.

Vollverschleierungsverbote wie das jetzt in Österreich vorgesehene gibt es unter anderem in Frankreich, Belgien, Bulgarien und einigen Teilen der Schweiz. Der deutsche Bundestag beschloss im April ein Verbot der Gesichtsverhüllung in bestimmten Fällen, etwa beim Beantragen eines Ausweispapiers. Bundesbeamte und Soldaten dürfen ihr Gesicht während des Dienstes grundsätzlich nicht verhüllen. (afp)



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