Viel Macht für die Weltgesundheitsorganisation

Die WHO arbeitet an umfangreichen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Empfehlungen sollen künftig rechtsverbindlich sein, der Transfer von Milliarden Dollar erfolgt ohne Rechenschaftsbericht.
Titelbild
WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus bei seiner Rede auf der 75. Tagung der Organisation am 22. Mai in Genf.Foto: Jean-Guy Python/AFP via Getty Images
Von 13. Januar 2023

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Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) plant offenbar umfassende Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Dazu tagen die Mitglieder des International Health Regulations Review Commitee (IHRRC) vom 9. bis 13. Januar 2023. Das berichtet das österreichische Nachrichten- und Wissenschaftsportal tkp. Es beruft sich dabei auf Enthüllungen des amerikanischen Bloggers James Roguski. Ihm zufolge überarbeitet das Gremium im ursprünglich geheim gehaltenen Treffen ein 46-seitiges Dokument.

Menschenrechte und Grundfreiheiten werden gestrichen

Die Änderungen würden für die meisten Menschen enorme Schäden nach sich ziehen, schreibt Roguski. So befördere sich die WHO von einer beratenden zu einer leitenden Organisation. Bisher sprach sie lediglich Empfehlungen aus. Künftig sind ihre Erklärungen jedoch rechtsverbindlich (Artikel 1). Des Weiteren ist die massive Ausweitung des Geltungsbereichs der Internationalen Gesundheitsvorschriften geplant. So kann die WHO Szenarien einbeziehen, die lediglich das „Potenzial haben, die öffentliche Gesundheit zu beeinträchtigen“. Der Artikel 3, in dem die „Achtung der Würde der Menschenrechte und der Grundfreiheiten der Menschen“ festgeschrieben sind, wird gestrichen.

Zuteilungsplan für Gesundheitsprodukte

Der WHO-Generaldirektor (derzeit Tedros Adhanom Ghebreyesus) erhält die Kontrolle über die Produktionsmittel durch einen „Zuteilungsplan für Gesundheitsprodukte“. Damit kann er die Vertragsstaaten verpflichten, Produkte zur Pandemiebekämpfung nach Vorschrift zu liefern (Artikel 13a). Auch wäre die WHO befugt, medizinische Untersuchungen, den Nachweis der Prophylaxe, den Nachweis des Impfstoffs und die Durchführung von Kontaktverfolgung, Quarantäne und Behandlung zu verlangen. (Artikel 18). Geplant ist auch die Einführung eines Systems globaler Gesundheitsbescheinigungen in digitaler Form oder auf Papier – inklusive Test-, Impfstoff-, Prophylaxe- und Genesungsbescheinigungen sowie Formulare zur Feststellung des Aufenthaltsortes und eine Erklärung über den Gesundheitszustand von Reisenden (Artikel 18, 23, 24, 27, 28, 31, 35, 36 und 44 sowie Anhänge 6, 7 und 8).

Weitergabe von Gesundheitsdaten erlaubt

Ebenfalls erlaubt werden soll eine Umleitung von „nicht näher bezeichneten Milliarden von Dollar“ in den pharmazeutischen Krankenhaus-Notfall-Industriekomplex. Rechenschaft müssen die Verantwortlichen nicht ablegen (Artikel 44A). Die Weitergabe von persönlichen Gesundheitsdaten ist den neuen Regelungen zufolge zugelassen (Artikel 45). Außerdem erweitert sich die WHO die Befugnis, das zu zensieren, was sie für Fehl- oder Desinformation hält (Anhang 1, Seite 36). Die Mitgliederstaaten sollen zudem an Einreisepunkten die Infrastrukturen zur Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften schaffen (Anhang 10). Dazu gehören beispielsweise eine nationale Anlaufstelle für die Kommunikation mit der WHO sowie „Kernkapazitäten für die Überwachung“.

Verabschiedung des neuen Regelwerks im Mai

Die Neufassung sollen die Teilnehmer im Verlauf der 76. Weltgesundheitsversammlung (21. bis 30. Mai 2023) verabschieden. Damit die Änderungen Berücksichtigung finden können, müssen sie der WHO mindestens vier Monate im Voraus vorliegen. Laut Roguski will sie die IHRRC bis zum 15. Januar einreichen.

Auffallend ist laut tkp auch der Zeitpunkt der Verhandlungen. Diese finden in der Woche vor dem nächsten Treffen des Weltwirtschaftsforums in Davos (16. bis 20. Januar 2023) statt.



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