Bochum soll zahlen: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhängt im Fall Sami A. Zwangsgeld

Wegen der bisher nicht erfolgten Rückholung des Islamisten Sami A. hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Zwangsgeld von 10.000 Euro gegen die Stadt Bochum verhängt.
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Im Streit um die Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. setzt ein Gericht in Gelsenkirchen ein Zwangsgeld festgelegt.Foto: Marcel Kusch/dpa
Epoch Times3. August 2018

Wegen der bisher nicht erfolgten Rückholung des abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Zwangsgeld von 10.000 Euro gegen die Stadt Bochum verhängt. Das teilte das Gericht am Freitag mit.

Wie von der Anwältin A.s beantragt, drohte das Gericht zudem mit einem weiteren Zwangsgeld derselben Höhe, um die „Verpflichtung der Stadt Bochum“ durchzusetzen, den Tunesier nach Deutschland zurückzuholen, wie das Verwaltungsgericht am Freitag mitteilte.

„Auch weiterhin“ könne sich die Stadt Bochum nicht auf eine „tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit der Rückholung“ von A. berufen, hieß es in der Erklärung. Insbesondere fehle es  nach wie vor an „hinreichenden Ermittlungen“ zur Bereitschaft Tunesiens, an einer Rückführung mitzuwirken, kritisierte das Verwaltungsgericht.

Demnach wurde die nach Angaben der Stadt Bochum am Mittwoch auf den Weg gebrachte diplomatische Anfrage an die tunesischen Behörden bislang nur an die deutsche Botschaft in Tunis weitergeleitet. Auch sei „völlig offen“, ob A. ohne Reisepass ausreisen könne. Ein Ausreiseverbot sei nicht verhängt worden, hob das Gericht hervor. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde möglich.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte am Dienstagabend die Beschwerde der Stadt Bochum gegen das zuvor vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angedrohte 10.000-Euro-Zwangsgeld zurückgewiesen. Die Gelsenkirchener Richter hatten der Stadt Bochum zudem ein Ultimatum für die Erfüllung ihrer Rückholpflicht gestellt, das am Dienstag um Mitternacht ablief.

Der zuletzt in Bochum lebende A. war Mitte Juli unter umstrittenen Umständen aus Deutschland abgeschoben worden. Einen Tag zuvor hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Abschiebeverbot verhängt, weil dem von den deutschen Behörden als islamistischer Gefährder eingestuften Tunesier in seiner Heimat Folter drohe.

Diese Entscheidung lag den Behörden beim Abflug der Maschine mit Sami A. aber nicht vor. Das Verwaltungsgericht forderte daraufhin, A. nach Deutschland zurückzuholen und drohte in der Folge das Zwangsgeld an.

Nach zwei Wochen in tunesischer Untersuchungshaft war der mutmaßliche Ex-Leibwächter des langjährigen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden in der vergangenen Woche vorläufig wieder freigekommen. Die Ermittlungen laufen aber noch, A.s Reisepass wurde einbehalten. (afp)



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