Verfassungswidrig: Französisches Verfassungsgericht kippt Teil von Ausnahmezustand

Der Verfassungsrat in Paris erklärte am Freitag eine Regelung für verfassungswidrig, mit der die Behörden Aufenthaltsverbote gegen Demonstranten verhängen können.
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Fahne von FrankreichFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times9. Juni 2017

Das französische Verfassungsgericht hat einen wichtigen Bestandteil des Ausnahmezustands gekippt. Der Verfassungsrat in Paris erklärte am Freitag eine Regelung für verfassungswidrig, mit der die Behörden Aufenthaltsverbote gegen Demonstranten verhängen können. Die Regelung war im vergangenen Jahr dazu genutzt worden, hunderten Menschen die Teilnahme an Demonstrationen gegen eine umstrittene Arbeitsmarktreform zu verbieten.

Die französische Regierung hatte den Ausnahmezustand nach den Pariser Anschlägen vom 13. November 2015 verhängt. Er ist nach wie vor in Kraft. Die Sonderbefugnisse ermöglichen den Sicherheitsbehörden unter anderem Ausgangssperren, Hausarrest gegen mutmaßliche Gefährder, Wohnungsdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss und Versammlungsverbote.

Auch dürfen Präfekten Aufenthaltsverbote gegen Menschen verhängen, denen vorgeworfen wird, die Arbeit der Behörden „behindern“ zu wollen. Menschen kann auf dieser Grundlage verboten werden, sich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort aufzuhalten. Diese Regelung war im vergangenen Jahr während der teils gewaltsamen Proteste gegen eine Lockerung des französischen Arbeitsrechts genutzt worden.

Der Verfassungsrat erklärte diese Befugnis nun als zu weit gefasst. Die Aufenthaltsverbote seien nicht immer durch die Wahrung der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt – und stünden nicht im Zusammenhang mit der Terrorgefahr.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hatte erst Ende Mai kritisiert, mit dem Ausnahmezustand werde die Versammlungsfreiheit „völlig unverhältnismäßig eingeschränkt“. Die Behörden würden offenbar den Ausnahmezustand nutzen, um „lästige Proteste zurückzudrängen“.

Kritik am Ausnahmezustand gibt es schon seit längerem. Staatschef Emmanuel Macron will die Sonderbefugnisse, die nach jetzigem Stand Mitte Juli enden würden, aber bis zum 1. November verlängern. Bis dahin soll ein neues Anti-Terror-Gesetz den Sicherheitsbehörden auch ohne Ausnahmezustand mehr Befugnisse verleihen.

In Frankreich sind seit Anfang 2015 bei einer beispiellosen Anschlagsserie 239 Menschen getötet worden. (afp)



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