Verfassungsgerichtshof richtet Corona-Fragenkatalog an Gesundheitsminister Mückstein

Im Zusammenhang mit anhängigen Beschwerden gegen Corona-Maßnahmen hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Österreich detaillierte Auskunft über deren Wirkung verlangt. Bis 18. Februar soll das Gesundheitsministerium einen umfangreichen Fragenkatalog beantworten.
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Wolfgang Mückstein, die GRÜNEN.Foto: ROLAND SCHLAGER/APA/AFP via Getty Images
Von 1. Februar 2022

Der Lockdown für Ungeimpfte, der seit 15. November gegolten hatte, ist in Österreich Geschichte, die 2G-Pflicht in Hotels und Gaststätten soll am 19. Februar enden.

Bis einen Tag davor soll Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) Antworten zu zehn Fragenkomplexen liefern, die sich auf Corona-Maßnahmen beziehen, gegen die vor dem Höchstgericht Normenkontrollklagen anhängig sind.

Entscheidender Faktor: Wirkung auf Österreichs Gesundheitssystem

Wie die „Oberösterreichischen Nachrichten“ (OÖN) berichten, sollen die Antworten in eine etwaige mündliche Verhandlung einfließen. Gegenstand der Beschwerden sind Maßnahmen aufgrund der jeweils ergangenen Verordnungen – von jenen des Lockdowns bis hin zu 2G- oder 3G-Vorgaben. Die vom Parlament beschlossene Impfpflicht für alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich ist noch nicht Gegenstand der vom VfGH erörterten Beschwerden.

Der Großteil der Fragen in dem geleakten Schriftstück dient der Erlangung detailgetreu aufgeschlüsselter Daten, die helfen sollen zu beurteilen, inwieweit bestimmte Maßnahmen tatsächlich geeignet, erforderlich und verhältnismäßig waren, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Das Schriftstück hat unter anderem „exxpress.at“ in voller Länge dokumentiert.

Verfassungsgerichtshof will genaue Details wissen

Bei den Fragen geht der VfGH zum Teil stark ins Detail. Er will unter anderem aufgeschlüsselt haben, wie viele Personen ursächlich wegen einer COVID-19-Infektion hospitalisiert bzw. verstorben waren – und in wie vielen Fällen Corona eine Nebendiagnose war, die nicht den eigentlichen Anlass oder Grund für eine Hospitalisierung oder einen Todesfall darstellte.

Weiter will der VfGH eine genaue Auskunft über die Höhe der Zahl an Erkrankungsfällen, Infektionen oder Todesfällen aufgrund von Corona pro 100.000 Personen, aufgeschlüsselt unter anderem nach Alterskohorte und Geschlecht – verbunden mit Zahl und Art der Hospitalisierungen.

Andere Fragenkomplexe beziehen sich unter anderem auf die Verbreitung bestimmter Virusvarianten zu ausgewählten Zeitpunkten, die Zuordnung von Infektionen zu bestimmten Lebensbereichen (wie Familie, Freizeit, Arbeit, Einkauf usw.) oder den Einfluss von FFP2-Masken oder der Corona-Schutzimpfung auf das Infektionsgeschehen.

Routinevorgang ohne vorentscheidenden Charakter

Unter Corona-Maßnahmengegnern, aus deren Kreisen das Dokument geleakt wurde, wird der Fragenkatalog bereits als Hinweis darauf betrachtet, dass der Verfassungsgerichtshof den Beschwerden, um die es geht, stattgeben und in weiterer Folge auch die Impfpflicht kippen würde.

Tatsächlich handelt es sich bei der Übermittlung von Fragen dieser Art um einen Routinevorgang im Vorverfahren, und am Ende wird ein Senat aus 13 Richtern auf Grundlage der Ergebnisse aller vorangegangener Verfahrensschritte im Einzelfall eine Entscheidung treffen.

Dem „Standard“ zufolge seien derzeit etwas mehr als 100 Verfahren im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen anhängig, über etwa 480 sei bereits in der einen oder anderen Richtung entschieden worden.

Jeder Fall werde einem Verfassungsrichter zugewiesen, der gegebenenfalls ein Vorverfahren einleitet. Der Fragenkatalog wurde dabei vom – FPÖ-nahen – Richter Andreas Hauer bereits zum dritten Mal im Rahmen eines ihm zugeteilten Verfahrens versendet.

Hauer wird in diesem Fall am Ende auch einen auf das jeweilige Verfahren bezogenen Entscheidungsvorschlag erarbeiten. Ob dieser angenommen, abgelehnt oder abgeändert wird, entscheidet am Ende der 13-köpfige Senat.



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