USA: Virginia darf 1.600 mutmaßliche Nicht-Staatsbürger aus Wählerlisten entfernen
Der Oberste Gerichtshof der USA (Supreme Court) hat am Mittwoch, 30.10., in einer Eilentscheidung dem republikanischen Gouverneur von Virginia, Glenn Youngkin, eine Bereinigung der Wählerlisten erlaubt. Diese hatte Youngkin am 7. August, 90 Tage vor dem Wahltag, auf dem Verordnungswege angeordnet.
Ein Gericht in Alexandria hatte diese Anordnung am 25. Oktober für unrechtmäßig erklärt, weil es eine 90-tägige „Ruhepause“ vor den Wahlen nach Bundesrecht verletze. Diese solle Wahlrechtsänderungen in letzter Minute abwenden. Das 4. US-Berufungsgericht hatte ein Rechtsmittel des Bundesstaates dagegen abgewiesen.
Berufungsgericht hatte Anordnung gestoppt – Supreme Court gibt Virginia Recht
Die Anordnung sollte sicherstellen, dass Personen, die angeblich keine US-amerikanischen Staatsbürger sind, aus den Wählerlisten gestrichen werden. Betroffen sein sollen 1.600 Einwohner des Bundesstaates, der eigentlich als sichere Bank für die Demokraten gilt.
Der Supreme Court hat mit 6 zu 3 Stimmen die Verfügung von Gouverneur Youngkin aufrechterhalten. Die Gegenstimmen kamen von jenen Richtern, die von demokratischen Präsidenten nominiert worden waren. Eine Begründung für die Entscheidung gab es nicht.
In der Hauptsache muss über die Zulässigkeit des Vorgehens des Gouverneurs noch entschieden werden. Geklagt hatten mehrere Bürgerrechtsverbände im Verfahren Beals v. Virginia Coalition for Immigrant Rights. Das Justizministerium des Bundes hatte die Klage unterstützt. Aufgrund der Entscheidung im Eilverfahren kann die Anordnung jedoch weiter in Kraft bleiben. Damit wird sie auch noch vor den bevorstehenden Wahlen umgesetzt. Sollte der Supreme Court im Hauptverfahren das Vorgehen Youngkins für unzulässig erklären, würde dies erst für künftige Wahlen gelten.
Umstrittenes DMV-Abgleichsystem: Debatte über mögliche Fehler
Um zu gewährleisten, dass lediglich US-Staatsangehörige auf den Wählerlisten verzeichnet seien, hatte der Gouverneur verfügt, dass die Wahlbehörde ein tagesaktuelles System unterhalten muss. Die Behörde solle demnach ihre Wählerlisten täglich mit den Staatsbürgerschaftsdaten der Führerscheinbehörde DMV abgleichen.
Auch eine mögliche Streichung der Wählerdaten sollte auf dieser Grundlage erfolgen. Tatsächlich war ein solches System bereits seit Jahren in Kraft. Bis dato hatte es allerdings nur einmal im Monat einen Abgleich und darauf gestützte Streichungen gegeben.
Bereits 2019 hatte die Regierung Trump veranlasst, dass die Zensusbehörde an mehrere Bundesstaaten Anfragen zur freiwilligen Mitteilung von Führerschein- und ID-Daten zur Verfügung aussandte. Von 27 Staaten und dem District of Columbia haben am Ende 16 bestätigt, die Anfrage erhalten zu haben. Mehrere Staaten weigerten sich von vornherein, das Ansinnen weiterzuleiten. Sie sahen dies als Kompetenzüberschreitung oder bestritten, dass die Führerscheinsysteme in ihren Ländern die gewünschten Daten überhaupt enthielten.
Anwälte von Virginia sehen das Interesse des Bundesstaates als schwerwiegender
Bürgerrechtsorganisationen hatten schon damals Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieses Vorgehens geäußert. Gegen das Vorgehen hatte unter anderem der Mexican American Legal Defense and Educational Fund (MALDEF) geklagt. Dessen Beraterin Andrea Senteno äußerte, dass die Aktualität der Daten nicht in jedem Fall vertraut werden könne.
Sie erklärte, man könne sich nicht sicher sein, dass die DMV-Datensätze zeitnah oder überhaupt aktualisiert würden, sobald eine Person eingebürgert werde. Ein Vertrauen auf solche Daten könnte zu einer Untererfassung von Bürgern führen, die erst einen Führerschein oder staatlichen Identitätsausweis erhalten hätten und erst danach eingebürgert worden seien. Dies betreffe vor allem Angehörige von Minderheiten.
Virginia verwendet jedoch das System des Abgleichs von Wählerlisten mit Führerschein- und ID-Daten. Die Anwälte des Bundesstaates Virginia räumten ein, dass Fehler dabei nicht ausgeschlossen wären. Allerdings wiege das Interesse des Staates schwerer, dass nur wahlberechtigte Personen für die Stimmabgabe registriert würden.
Youngkin: „Teil unseres Systems zur Gewährleistung sicherer Wahlen“
Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte in einer Stellungnahme, dass sich das Ministerium der Klage angeschlossen hat, um sicherzustellen, dass „jeder wahlberechtigte amerikanische Bürger an unseren Wahlen teilnehmen kann“. Man sei „mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nicht einverstanden“.
Der republikanische Gouverneur von Virginia, Glenn Youngkin, begrüßte die Entscheidung hingegen als einen „Sieg für den gesunden Menschenverstand und die Fairness der Wahlen“.
Saubere Wählerverzeichnisse seien „ein wichtiger Teil eines umfassenden Ansatzes, mit dem wir die Fairness unserer Wahlen sicherstellen wollen“, so Youngkin. Zu diesem Gesamtpaket gehörten auch Papierstimmzettel, nicht mit dem Internet verbundene Zählmaschinen, ein strenges Kontrollverfahren, eine Unterschriftprüfung, überwachte und gesicherte Wahlurnen und ein dreifaches Auszählungsverfahren, um die Ergebnisse zu ermitteln. Der Gouverneur betont:
„Die Bürgerinnen und Bürger Virginias können am Wahltag ihre Stimme in dem Wissen abgeben, dass die Wahlen in Virginia fair, sicher und frei von politisch motivierten Eingriffen sind.“
Abgleich mit DMV-Daten in mehreren Bundesstaaten üblich
Die einzelnen Bundesstaaten verwenden unterschiedliche Systeme, um ihre Wählerverzeichnisse aktuell zu halten. Mehrere greifen dabei auch auf Systeme zur automatischen Wählerregistrierung zurück, die eng mit DMV-Daten verknüpft sind. Im Jahr 2019 war dies von 16 Bundesstaaten und dem District of Columbia bekannt.
Sieben weitere Staaten hatten zu diesem Zeitpunkt Gesetze beschlossen, die der Verwaltung die Errichtung eines solchen Systems auftrugen. Oregon hatte eine vollautomatische Wählerregistrierung bei Ausstellung von Führerscheinen und Personalausweisen 2016 als erster Staat eingeführt.
Georgia hatte demgegenüber 2008 Überprüfungen auf der Grundlage der Sozialversicherungsdaten durchgeführt. Dabei wurden zwei Millionen Daten abgeglichen und mehr als 98.000 registrierte Wähler aus dem Verzeichnis gestrichen. Kritiker argumentieren, dass Praktiken dieser Art Bundesgesetze verletzten – insbesondere, wenn sie kurz vor Wahlen durchgeführt würden.
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