USA: Ex-Polizist Chauvin im Gefängnis niedergestochen – Anwälte kritisieren Strafvollzug
In einem Gefängnis in Tucson, Arizona, ist der frühere Polizeibeamte Derek Chauvin am Freitag, 24. November, von einem Mithäftling niedergestochen worden. Dies hatten zuerst die „New York Times“ und AFP unter Berufung auf anonyme Quellen berichtet. Chauvin verbüßt in der Anstalt eine Haftstrafe wegen Mordes zweiten Grades (entspricht im deutschen Recht etwa dem Totschlag) an dem afroamerikanischen Ex-Fernfahrer George Floyd. Der Fall hatte 2020 teils gewalttätige Proteste ausgelöst und der Bewegung „Black Lives Matter“ (BLM) weltweit Rückenwind verschafft.
Generalstaatsanwalt bestätigt Angriff auf Chauvin
Wie die englischsprachige Epoch Times berichtet, hat der Generalstaatsanwalt von Minnesota, Keith Ellison, den Angriff auf Chauvin bestätigt. Er erklärte, dessen Zustand sei stabil. In einer Erklärung sagte Ellison:
„Ich bedauere zu erfahren, dass Derek Chauvin zum Ziel von Gewalt geworden ist. Er wurde rechtmäßig wegen seiner Verbrechen verurteilt und sollte wie jede andere inhaftierte Person seine Haftstrafe ohne Angst vor Rache oder Gewalt verbüßen können.“
Die Gefängnisbehörde hatte zuvor bestätigt, dass es in der Einrichtung einen Angriff gegeben habe. Namen nannte sie dabei jedoch keine. Mitarbeiter hätten umgehend lebensrettende Maßnahmen veranlasst. Anschließend habe man den Betroffenen „zur weiteren Behandlung und Untersuchung in ein örtliches Krankenhaus transportiert“.
„Polizisten nicht in allgemeiner Gefängnisbevölkerung unterbringen“
Gegenüber Epoch Times äußerte einer der Anwälte von Derek Chauvin scharfe Kritik an den Strafvollzugsbehörden. Dies betrifft zum einen die zurückhaltende Informationspolitik bezüglich der Situation des Inhaftierten. In einer E-Mail hieß es:
„Alles, was ich höre, stammt aus den Medien. Weder ich noch seine Eltern haben auf unsere wiederholten Versuche, das Gefängnis zu kontaktieren, eine Antwort erhalten.“
Auch an der Verlegung in das Gefängnis in Tucson übten Chauvins Anwälte Kritik. Bei diesem handelt es sich um ein Bundesgefängnis mit mittlerer Sicherheitsstufe. Der 47-jährige Chauvin wurde 2022 aus einem Hochsicherheitsgefängnis in der Nähe von Minneapolis in dieses Gefängnis verlegt.
Zu Beginn habe der Ex-Polizist die meiste Zeit im Gefängnis in Einzelhaft verbracht. Diese Maßnahme diente weitgehend zu seinem eigenen Schutz, so ein Anwalt. Aufgrund seines früheren Berufs als Polizeibeamter und der hochgradig belastenden Umstände seiner Straftat und Verurteilung sei dies unabdingbar. In anderen ähnlich gelagerten Fällen sei eine Unterbringung in der allgemeinen Gefängnisbevölkerung unterlassen worden.
Gericht hält Vorgehen von Chauvin für die einzig mögliche Todesursache bei Floyd
Insgesamt ergingen zwei strafgerichtliche Urteile gegen Chauvin. Im April 2021 erfolgte die Verurteilung zu 22 Jahren und sechs Monaten wegen der Tötung von Floyd. Im Juli 2023 kam eine weitere Haftstrafe von 21 Jahren wegen der Verletzung der Bürgerrechte Floyds dazu. Dieses Tatvorwurfs hatte sich der Ex-Polizist schuldig bekannt.
Der Tod von George Floyd am 25. Mai 2020 im Rahmen einer Festnahme wegen des Verdachts auf Falschgeldbesitz hatte weit über die USA hinaus heftige Reaktionen ausgelöst. Ein Video von dem Vorfall zeigte, dass Chauvin neun Minuten lang auf dem Hals des bereits mit Handschellen gefesselten Afroamerikaners gekniet hatte.
Der Fall hatte eine öffentliche Debatte über Polizeibrutalität und Rassismus zur Folge. Kritiker witterten hingegen eine Vorverurteilung von Chauvin. Dem Autopsiebericht zufolge hatte Floyd zum Zeitpunkt seines Todes unter dem Einfluss von Fentanyl gestanden. Er soll auch – allerdings bereits knapp zwei Monate zuvor und symptomlos – positiv auf COVID-19 getestet worden sein.
Zudem soll er Herzprobleme gehabt haben. Das zuständige Gericht verneinte jedoch, dass es durch einen dieser Faktoren zu einer Durchbrechung der Kausalitätskette zwischen Chauvins hartem Einsatz und dem Tod Floyds gekommen wäre. Auch der Oberste Gerichtshof verwarf ein darauf gestütztes Rechtsmittel.
BLM mittlerweile vor einem „Thunberg-Schicksal“?
Die Bewegung „Black Lives Matter“ (BLM), die durch den Tod von George Floyd weltweit Solidaritätsadressen einfahren konnte, ist unterdessen zunehmend in Misskredit geraten. Ein Grund dafür ist das intransparente Finanzgebaren, das der Black Lives Matter Global Network Foundation (BLMNGF) zur Last gelegt wird. Im Vorjahr entzogen mehrere Bundesstaaten der Stiftung über mehrere Monate den Status der Gemeinnützigkeit.
Eine „Grassroots“-Bewegung hatte im September 2022 gegen das Vorstandsmitglied Shalomyah Bowers eine Klage eingereicht. Die Gruppe wirft ihm vor, mehr als zehn Millionen US-Dollar an Spenden „abgezweigt“ zu haben. In erster Instanz wies ein Gericht in Los Angeles den Vorwurf im vergangenen Juli als „nicht ausreichend belegt“ zurück. Die Kläger haben allerdings Berufung angekündigt.
Auch dem 2021 zurückgetretenen Vorstandsmitglied Patrisse Cullors wurde 2022 ein Missbrauch von Spendengeldern vorgeworfen. Allerdings räumte sie ein, zwei Partys in einer Wohnung ausgerichtet zu haben, die die Stiftung für sechs Millionen US-Dollar angekauft hatte.
Extreme politische Agenda von BLM stößt zunehmend auf Widerspruch
Politisch ist die Agenda der Stiftung schon länger umstritten. Bekenntnisse führender Exponenten von BLM und eigene Thesenpapiere machen eine radikal marxistische Ausrichtung der Gruppierung deutlich. Auch aus der afroamerikanischen Community kommt verbreitete Kritik, die Bewegung würde auf toxische Rezepte setzen, die den Schwarzen in den USA im Ergebnis selbst schaden.
Zuletzt erregten einige lokale Gruppen von BLM, darunter jene in Los Angeles, Chicago und Washington, D.C., mit verherrlichenden Social-Media-Beiträgen für die terroristische Hamas Aufsehen. Unter anderem wurde das Massaker an israelischen Zivilisten vom 7. Oktober in positiver Weise gewürdigt.
Patrisse Cullors, eine der Mitgründerinnen der Bewegung, war auch schon in früheren Jahren mit antisemitischen Aussagen aufgefallen. Wiederholt hat BLM Israel als „Apartheidstaat“ diffamiert und dem Land – zusammen mit den USA – einen „Genozid an den Palästinensern“ angedichtet. Dennoch hatten 2020 mehr als 600 jüdische Gruppen in der „New York Times“ einen ganzseitigen Unterstützungstext für das Anliegen von BLM unterzeichnet.
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