US-Richterin bewilligt Trumps Antrag auf einen Prüfer
Die vom Anwesen des früheren US-Präsidenten Donald Trump beschlagnahmten Dokumente sollen nun einem unabhängigen Prüfer vorgelegt werden. Dies hat US-Bundesrichterin Aileen Cannon am 5. September entschieden.
Die Richterin ordnete die Ernennung eines Sonderbeauftragten an, der die beschlagnahmten Gegenstände und Dokumente überprüfen soll, die möglicherweise unter das Anwaltsgeheimnis oder das Exekutivrecht fallen. Die Sichtung der Unterlagen durch die Behörden hat sie damit bis zur Ernennung des Prüfers gestoppt.
Prüfung nicht ausreichend
In der 24-seitigen Anordnung beschreibt Richterin Cannon, dass schon allein die Entwendung „potenziell wichtiger persönlicher Dokumente“ einen realen Schaden für den Kläger darstellen. Hinzu kommt, dass sensible Informationen an die Öffentlichkeit gelangen könnten.
Cannon sagte, sie habe sich zum Teil deshalb auf Trumps Seite gestellt, weil das Prüfungsteam der US-Regierung, das alle potenziell vertraulichen Gegenstände identifizieren sollte, dies nicht genügend getan habe.
Der Bericht des Prüfungsteams weist auf mindestens zwei Fälle hin, in denen Mitglieder des Teams mit Material in Berührung kamen, das nach einer weiteren Überprüfung als potenziell vertrauliches Material eingestuft wurde. „Allein diese Fälle, selbst wenn sie völlig unbeabsichtigt waren, werfen Fragen über die Angemessenheit des Prüfverfahrens auf“, so die Richterin.
Cannon erklärte, dass die Ernennung eines unabhängigen Dritten die laufende Überprüfung der Klassifizierung und die von den Geheimdiensten durchgeführten Bewertungen der nationalen Sicherheit nicht beeinträchtigen würde.
„Die Regierung kann das beschlagnahmte Material weiterhin für die Zwecke der nachrichtendienstlichen Einstufung und der Bewertung der nationalen Sicherheit prüfen und verwenden“, sagte Cannon.
Ohne Amt kein Exekutivrecht
Beamte des Justizministeriums haben behauptet, dass Trump keine legitimen Ansprüche auf das Exekutivrecht geltend machen kann, weil er nicht mehr im Amt des Präsidenten ist. Cannons juristische Analyse gibt den Argumenten der Rechtsabteilung des ehemaligen Präsidenten Trump weitgehende Beachtung.
Damit erschafft sie scheinbar einen neuen Präzedenzfall für das Exekutivprivileg, der über die Amtszeit eines Präsidenten hinausgeht, sagen Rechtsexperten nach der Entscheidung. Das Justizministerium könne dies nur schwerlich zulassen.
Die Staatsanwälte äußerten sich ebenso verärgert über Trumps Forderung nach einer Überprüfung aufgrund des Exekutivprivilegs, schreibt „ABCNews“. Sie wiesen darauf hin, dass es keinen Präzedenzfall gibt, in dem eine ehemalige Führungskraft ein Privileg geltend machen kann, um die Überprüfung von Materialien durch eine amtierende Exekutive zu verhindern – insbesondere, wenn die Regierung festgestellt hat, dass dies dringend erforderlich ist.
„Der Oberste Gerichtshof hat die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass ein ehemaliger Präsident einen amtierenden Präsidenten in Fragen des Exekutivprivilegs übergehen kann“, schrieb Richterin Cannon dazu.
Razzia verursachte Imageschaden
Sie äußerte sich auch besorgt über das Stigma, das mit der Beschlagnahmung der Materialien durch das FBI verbunden ist. Es sei eine „Klasse für sich“. Sie merkte ausdrücklich an, dass „eine künftige Anklage [gegen Trump], die sich in irgendeiner Weise auf Eigentum stützt, das zurückgegeben werden sollte, zu einem Imageschaden von ganz anderer Größenordnung führen würde“.
Cannon behielt sich auch eine Entscheidung über Trumps Antrag auf Rückgabe von Eigentum vor und wies die Regierung an, die Überprüfung und Verwendung der beschlagnahmten Materialien für ihre laufenden Ermittlungen gegen Trump einzustellen.
Die Beamten behaupten, es gebe Beweise dafür, dass Trump gegen mehrere Gesetze verstoßen hat, darunter eines, das einen bestimmten Umgang mit Informationen des Verteidigungsministeriums verbietet.
Den US-Geheimdiensten wird jedoch gestattet, ihre Prüfung des potenziellen Schadens fortzusetzen, der dadurch entstehen könnte, dass Trump als geheim eingestufte Unterlagen aufbewahrt.
Trumps Anwälte und die US-Anwälte wurden angewiesen, sich zu beraten und eine gemeinsame Liste mit Kandidaten für den Posten des Prüfers einzureichen. Der Antrag soll auch Vorschläge für die Arbeitsweise des Ermittlers enthalten, sagte die Richterin.
Cannon war von Trump während dessen Präsidentschaft in den Jahren 2017 bis 2021 zur Richterin ernannt worden.
Mit Material von The Epoch Times USA
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