US-Milliardär Epstein bleibt in Untersuchungshaft – keine Freilassung gegen Kaution möglich

Der Antrag des US-Milliardärs Epstein auf Freilassung gegen Kaution wurde abgelehnt. Epstein meinte, er könne ein Kaution in Höhe von 100 Millionen Dollar zahlen. Der Richter ließ sich nicht abbringen, er stelle eine "Gefahr für die Allgemeinheit" dar und die Fluchtgefahr sei hoch.
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Staatsanwalt Stan Pottinger, der mehrere mutmaßliche Opfer von Jeffrey Epstein vertritt, spricht vor einem Gerichtsgebäude in Manhattan nach der Kautionsverhandlung über die Anklage wegen Sexhandel für Epstein am 18. Juli 2019 in New York City zu den Medien.Foto: Spencer Platt/Getty Images
Epoch Times19. Juli 2019

Ein US-Richter hat am Donnerstag den Antrag des US-Milliardärs Jeffrey Epstein auf Freilassung gegen Kaution abgelehnt. Der wegen sexuellen Missbrauchs beschuldigte 66-Jährige stelle eine „Gefahr für die Allgemeinheit“ dar, erklärte der New Yorker Bezirksrichter Richard Berman. Epstein hatte zuvor erklärt, er könne eine Kaution in Höhe von 100 Millionen Dollar zahlen.

Der Richter schätzte das Fluchtrisiko Epsteins als hoch ein und verwies auf dessen Privatjet. Zudem seien bei der Durchsuchung von Epsteins Haus Bargeld in Höhe von 70.000 Dollar (rund 62.000 Euro) und ein gefälschter österreichischer Reisepass gefunden worden.

Epsteins Anwälte hatten gefordert, dass ihr Mandant gegen Kaution und ausgestattet mit einer Fußfessel freigelassen werden solle. „Ich bezweifle, dass irgendeine Kautionsvereinbarung die Gefahr für die Allgemeinheit bannen könnte“, erklärte Richter Berman. Er setzte die nächste Anhörung in dem Fall für den 31. Juli an.

Epstein werden von der Staatsanwaltschaft Sexhandel und Verschwörung zum Sexhandel vorgeworfen. Zwischen 2002 und 2005 soll er dutzende teils minderjähriger Mädchen in seinen Häusern in New York und Florida sexuell missbraucht und zur Prostitution angestiftet haben. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 45 Jahre Haft. (afp)



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