US-Kongress will Stopp für NSA-Spähprogramm schnell aufheben

Washington (dpa) - Nach dem vorübergehenden Stopp für das massenhafte Ausspähen von Telefondaten durch den US-Geheimdienst NSA ringt der Kongress um eine schnelle Lösung. Noch bis zum Dienstagabend (Ortszeit) wollte der Senat in Washington ein…
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Hinweisschild zum Hauptquartier der NSA in Fort Meade im US-Bundesstaat Maryland. Foto: Jim lo Scalzo/dpa
Epoch Times2. Juni 2015
Nach dem vorübergehenden Stopp für das massenhafte Ausspähen von Telefondaten durch den US-Geheimdienst NSA ringt der Kongress um eine schnelle Lösung.

Noch bis zum Dienstagabend (Ortszeit) wollte der Senat in Washington ein Gesetz beschließen, das es der National Security Agency auch künftig erlaubt, die Festnetz- und Handyanschlüsse von US-Bürgern zu überwachen. Ändern soll sich lediglich, wo die Daten zu den Telefonaten gespeichert werden: Nicht mehr bei der NSA selbst, sondern bei den Telefongesellschaften.

Ein schwerer politischer Streit innerhalb der republikanischen Partei über die Datensammelwut der NSA im Anti-Terror-Kampf hatte dazu geführt, dass die bisherige Späh-Erlaubnis in der Nacht zum Montag auslief. Das entsprechende Gesetz, der Patriot Act, hätte spätestens am Sonntag verlängert werden müssen. Der Geheimdienst stellte deshalb die Sammlung der Verbindungsdaten vorerst ein. Diese zeigen an, wer wen anruft, wie lange ein Gespräch dauert und bei Telefonaten mit Handy auch, wo sich die Personen dabei aufhalten.

Eine große Mehrheit der Senatoren aus beiden Parteien plante, ein neues Gesetz (Freedom Act) zu beschließen, das bereits vor einiger Zeit mit überaus deutlicher Mehrheit das Repräsentantenhaus passiert hatte. Allerdings wollten die Senatoren kleine Änderungen an der Verordnung vornehmen. Diese neue Fassung müsste erneut die andere Kongresskammer passieren, bevor sie zur Unterschrift an US-Präsident Barack Obama gegeben werden kann. Der ganze Prozess könnte mehrere Tage dauern.

Der „USA Freedom Act“ wird bereits seit Anfang 2014 im Kongress diskutiert. In seiner aktuellen Fassung sieht er vor, dass der Geheimdienst nur bei einem begründeten Terrorverdacht die Telefondaten bei Unternehmen abfragen kann. Die Regierung müsste dafür nachweisen, dass der oder die Betroffene mit einer verdächtigen ausländischen Vereinigung oder einer Terrororganisation in Verbindung steht. Gleichzeitig müsste der Geheimdienst seine Arbeit nach der Reform etwas transparenter gestalten.

(dpa)


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