US-Gericht blockiert Auslieferung von IS-Kämpfer an Saudi-Arabien
Die US-Regierung hat im Rechtsstreit um den Umgang mit Dschihadisten eine Niederlage vor Gericht erlitten. Ein Berufungsgericht in Washington untersagte es der Regierung am Montag, einen von US-Soldaten in Syrien festgenommenen Mann ohne Gerichtsentscheid nach Saudi-Arabien zu überstellen.
Der Festgenommene hat sowohl die saudiarabische als auch die US-Staatsbürgerschaft. Bürgerrechtler begrüßten das Urteil: Es stärke das Recht auf ein faires Verfahren und weise die Regierung in die Schranken.
Der Richterspruch könnte Auswirkung auf den Umgang mit den schätzungsweise 100 bis 200 US-Bürgern haben, die sich in Syrien und im Irak der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben. Der Mann, um dessen Schicksal es jetzt vor Gericht ging, ist der erste US-Bürger, der im IS-Gebiet festgenommen wurde.
Die US-Regierung stufte ihn als „feindlichen Kämpfer“ ein und kündigte am 17. April an, ihn nach Saudi-Arabien ausliefern zu wollen. Von der rechtlich umstrittenen Möglichkeit der Einstufung als „feindliche Kämpfer“ hatten die US-Behörden nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 vielfach Gebrauch gemacht: Die Betroffenen wurden ins Gefangenenlager Guantanamo gebracht, ohne ordentliche US-Gerichte anrufen zu dürfen.
Im Fall des US-saudiarabischen Doppelstaatlers hatte die Verteidigung nun argumentiert, dass ihrem Mandanten der Gang vor ein US-Gericht offenstehen müsse, ehe er in ein Drittland ausgeliefert wird. Sie wies darauf hin, dass gegen ihren Mandanten noch nicht einmal formelle Beschuldigungen erhoben worden seien. Bislang hat die US-Regierung den Mann noch nicht an die Justiz übergeben.
Vor Gericht vertreten wurde der Mann von der Bürgerrechtsvereinigung ACLU. Deren Anwalt Jonathan Hafetz begrüßte das Urteil: „Der Präsident verfügt nicht über einen Blankoscheck, einem US-Bürger die Freiheit zu nehmen, nur weil es in dem Fall auch um internationale Beziehungen oder Militäreinsätze geht.“ Das Urteil stärke das Recht auf ein faires Verfahren und setze dem Einfluss der Exekutive Grenzen.
Das US-Justizministerium reagierte skeptisch auf das Urteil. Eine Sprecherin erklärte, der Fall berühre „Fragen der nationalen Sicherheit, der internationalen Beziehungen und der Außenpolitik“.
Die Ministeriumssprecherin beanspruchte für die US-Armee großen Ermessensspielraum im Umgang mit festgenommenen Kämpfern: „Sowohl das nationale als auch das Völkerrecht gewähren dem US-Militär breite Befugnisse bei Operationen auf dem Schlachtfeld – einschließlich der Überstellung von Kämpfern, die auf Schlachtfeldern im Ausland aufgegriffen wurden.“ (afp)
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