Urteil gegen Trump bestätigt – nur noch 35 Prozent der US-Bürger haben Vertrauen in Justiz

In New York hat ein Berufungsgericht im Carroll-Prozess das Urteil der ersten Instanz gegen den designierten Präsidenten Donald Trump bestätigt. Die Autorin hatte diesem vorgeworfen, sie 1996 in einer Umkleidekabine sexuell missbraucht zu haben.
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Das US-Gericht bestätigt das Urteil gegen Donald Trump im Carroll-Verfahren.Foto: Mandel Ngan, Stephanie Keith/Getty Images
Von 31. Dezember 2024

Ein Bundesberufungsgericht hat am Montag, 30.12., in einem Zivilprozess ein Urteil bestätigt, das im Mai des Vorjahres gegen den designierten US-Präsidenten Donald Trump ergangen war. In New York hatten Geschworene Trump zur Zahlung von fünf Millionen US-Dollar Schadensersatz an die Schriftstellerin E. Jean Carroll verurteilt.

Diese hatte behauptet, von Trump 1996 in der Umkleidekabine eines Warenhauses vergewaltigt worden zu sein. Diesen Vorwurf sah das Gericht zwar nicht als erwiesen an, hingegen ging es von einem Verhalten aus, das den Tatbestand des „sexuellen Missbrauchs“ erfülle. Der designierte Präsident hatte jedwedes Fehlverhalten gegenüber Carroll bestritten. Das Gericht stützte sein Urteil einzig auf die „persönliche Glaubwürdigkeit“ der Autorin, die sie dieser zubilligte. Die Beweise hätten „überwiegend“ die Annahme gerechtfertigt, dass ein Übergriff stattgefunden habe.

Berufungsgericht sieht keinen Ermessensmissbrauch zulasten Trumps

Neben dem behaupteten sexuellen Übergriff verurteilte das Gericht Trump auch wegen Verleumdung, nachdem dieser Carroll 2022 als „Lügnerin und Betrügerin“ bezeichnet hatte. Der designierte Präsident hatte gegen das Urteil des Bezirksgerichts für den südlichen Bezirk von New York Berufung eingelegt. Er argumentierte, dieses habe in mehreren Fällen Beweise unzulässigerweise erhoben und diese falsch gewürdigt.

Der Dreiersenat des Berufungsgerichts für den 2. Gerichtsbezirk wies die Berufung jedoch ab und bestätigte das Urteil der ersten Instanz. Das Gericht hätte das Ersturteil aufheben können, wäre es zu dem Schluss gekommen, dass die Unterinstanz ihren Ermessensspielraum missbraucht habe. Dies habe Trump nicht nachweisen können.

Zudem habe Trump nicht nachweisen können, „dass ein behaupteter Fehler oder eine Kombination behaupteter Fehler seine wesentlichen Rechte so beeinträchtigt hat, dass ein neues Verfahren gerechtfertigt wäre“.

Aufnahmen von „Access Hollywood“ in den Prozess eingeführt

Trump-Anwalt John D. Sauer beanstandete insbesondere, dass das Erstgericht mehrere Beweismittel von Carrolls Vertretern zugelassen hatte, die mit dem Verfahrensgegenstand nichts zu tun hätten. Dabei handelte es sich zum einen um eine bereits im Wahlkampf 2016 an die Öffentlichkeit gebrachte Aufnahme der Fernsehsendung „Access Hollywood“.

Diese zeigte Trump, wie er während eines Gesprächs in einem Bus anzügliche Bemerkungen über Frauen machte. Dazu ließ das Gericht die Aussagen zweier weiterer Frauen zu, die behauptet hatten, Trump habe sie sexuell belästigt. In der Verhandlung vom 6. September sprach Sauer von „unglaubwürdigen Behauptungen, die durch hochgradig aufstachelnde, unzulässige Neigungsbeweise gestützt werden“.

Carrolls Anwältin Roberta Kaplan hielt die Beweismittel hingegen für relevant, da sie ein „größeres Muster“ bei Trump illustrierten. In dieses füge sich auch das behauptete Verhalten ihrer Mandantin gegenüber. Kaplan verwies zudem darauf, dass Trump von seiner Möglichkeit, selbst im Verleumdungsprozess vom Mai 2023 auszusagen, nicht Gebrauch gemacht habe: „[Trump] hatte jede Gelegenheit, in den Zeugenstand zu treten und all diese Beweise zu widerlegen. Das hat er nicht getan.“

Trump-Sprecher fordert „Ende der Instrumentalisierung unseres Justizsystems“

Die Berufungsrichter hielten die Beweisbeschlüsse „in Anbetracht der Gesamtheit der Akten und der Stärke von Frau Carrolls Argumentation“ für angemessen. Sie verneinten deshalb, dass die Forderung Trumps nach einem neuen Verfahren gerechtfertigt sei.

Zu Beginn des Jahres hatte ein Geschworenengericht Carroll in einem separaten Fall 83,3 Millionen US-Dollar Schadensersatz zugesprochen. Hier ging es um Äußerungen Trumps über die Autorin aus dem Jahr 2019. Der designierte Präsident soll auch damit den Tatbestand der Verleumdung erfüllt haben.

In einer Erklärung forderte der Sprecher von Trump, Steven Cheung, ein „sofortiges Ende der Instrumentalisierung unseres Justizsystems“. Es müsse eine „rasche Einstellung aller Hexenjagden“ geben, „einschließlich des von den Demokraten finanzierten Carroll-Hoax, gegen den weiterhin Berufung eingelegt wird“.

Vertrauen in die Justiz im freien Fall

Anders als im Fall der Bundesstrafverfahren, die gegen Trump geführt wurden, gelten Immunitäts- und Abolitionsrechte nicht in Zivilverfahren. Insgesamt waren zum Zeitpunkt seiner erneuten Wahl zum Präsidenten noch vier strafrechtliche Anklagen gegen ihn offen. Die beiden Bundesverfahren stehen vor dem vorzeitigen Ende, auch das in Georgia geführte Verfahren dürfte nach der Abberufung der zuständigen Staatsanwältin scheitern.

Einzig in New York will die zuständige Staatsanwaltschaft an der Verkündung eines Strafmaßes im Schweigegeld-Prozess festhalten. Dort war bereits ein Schuldspruch erfolgt. Da das Verfahren auf Bundesstaatsebene geführt wird, kann Trump es nicht niederschlagen. Allerdings wurde die Urteilsverkündung auf ein noch unbestimmtes Datum verschoben.

Das Vertrauen der US-amerikanischen Öffentlichkeit in die Justiz ist einer Gallup-Umfrage vom Dezember 2024 zufolge auf ein historisches Rekordtief gesunken. Nur noch 35 Prozent der Bevölkerung geben an, dieses für fair, unparteiisch und unabhängig zu halten. Gegenüber 2000 ist das ein Rückgang von 24 Prozentpunkten. Auch unter den Demokraten scheint das Vertrauen nicht mehr uneingeschränkt zu sein: So begnadigte der scheidende Präsident Joe Biden seinen Sohn Hunter, gegen den Verfahren wegen Steuervergehen und Verstößen gegen das Waffengesetz anhängig waren.

 

 



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