Ungarns Hochschulgesetz verstößt gegen EU-Recht
Das ungarische Hochschulgesetz verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht.
Das Gesetz, mit dem die von US-Milliardär George Soros gegründete Central European University (CEU) aus Ungarn vertrieben wurde, verletze unter anderem EU-Grundrechte wie die akademische Freiheit, urteilten die Luxemburger Richter (Rechtssache C-66/18).
Das Gesetz der ungarischen Regierung sieht vor, dass ausländische Universitäten auch in ihrem Heimatland lehren müssen und der Betrieb von Ungarn vertraglich mit dem Heimatland vereinbart sein muss. Die von Soros gegründete CEU war die einzige Universität aus dem Ausland, welche diese neuen Anforderungen von 2017 nicht erfüllte. Ende 2018 verkündete die CEU ihren weitgehenden Umzug nach Wien.
Die EU-Kommission sah durch das Gesetz EU-Recht verletzt und leitete im April 2017 ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Budapest ein. Weil Ungarn die Bedenken nicht ausräumte, klagte die Brüsseler Behörde schließlich vor dem EuGH.
Sie argumentierte, das neue Gesetz sei ein Verstoß „gegen die Freiheit von Hochschuleinrichtungen, in der gesamten EU Dienstleistungen anzubieten oder sich niederzulassen“. Zugleich liefen die neuen Vorschriften „dem Recht auf akademische Freiheit, dem Recht auf Bildung und der unternehmerischen Freiheit“ zuwider, die in der EU-Grundrechte-Charta verankert sind. Außerdem würden Verpflichtungen aus dem internationalen Handelsrecht – dem GATS-Abkommen – verletzt.
#ECJ: The conditions introduced by #Hungary to enable foreign higher #education institutions to carry out their activities in its territory are incompatible with #EUlaw https://t.co/ATb3CgbPxg pic.twitter.com/LJ2xx8JqF8
— EU Court of Justice (@EUCourtPress) October 6, 2020
Die Luxemburger Richter gaben der EU-Kommission nun weitgehend Recht. Das GATS-Abkommen werde verletzt und zudem werde gegen EU-Grundrechte wie die akademische Freiheit verstoßen.
Es ist nicht das erste Mal in diesem Jahr, dass das höchste EU-Gericht dem Rechtsnationalen Orbán und seiner Regierung Einhalt gebietet. Im Mai erklärte der EuGH, dass grundlegende Teile des ungarischen Asylsystems gegen EU-Recht verstießen. Im Juni erklärten die Luxemburger Richter das sogenannte NGO-Gesetz von 2017 für rechtswidrig. (dpa/sza)
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