Ungarn weist Kritik an Grundrechts-Einschnitten zurück
Im verhängten Ausnahmezustand hätten Parlament und Verfassungsgericht weiter funktioniert, „dem Parlament wurde sogar die Kompetenz übertragen, über das Ende des Notstands zu entscheiden – ursprünglich lag das bei der Regierung“, sagte Gulyas der „Welt“ (Freitagausgabe). Demokratischer gehe es kaum, die Kritik daran sei unbegründet gewesen, sagte er.
Um die Folgen der Epidemie in Europa abzumildern, hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron einen Plan für den Wiederaufbau nach der Krise vorgelegt. Er sieht vor, dass Länder, die weniger unter der Corona-Epidemie gelitten haben, jenen Geld geben, die es schlimmer traf.
Dass dieser Plan Ungarn am Ende zum Nettozahler machen könnte, hält der Kanzleramtsminister allerdings für unwahrscheinlich.
Bei einer Video-Konferenz zwischen Angela Merkel und den Regierungschefs der sogenannten Visegrad-Staaten (Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn) hätte die Kanzlerin „ganz klar gesagt, dass das nicht so passieren wird – also, dass die Mitteleuropäer bei der Krisenbewältigung nicht zu Nettozahlern werden“, sagte Gulyas der Zeitung. „Das Wort der Kanzlerin genügt uns.“ (dts)
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