Ungarn: NGOs ziehen gegen NGO-Finanzierungsgesetz vor Verfassungsgericht
In Ungarn wehren sich Nichtregierungsorganisationen (NGO) mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht gegen ein neues Gesetz, das ihrer Arbeit engere Grenzen setzt. In der am Mittwoch veröffentlichten Beschwerde von 23 zivilgesellschaftlichen Gruppierungen heißt es, das Gesetz verstoße gegen das „Recht auf Schutz der Privatsphäre“ und gegen die „Meinungs- und Vereinigungsfreiheit“.
Das im Juni verabschiedete Gesetz schreibt NGOs mit ausländischer Finanzierung unter anderem vor, dem Staat ihre Finanzquellen offenzulegen. Organisationen, die jährlich mehr als 24.000 Euro an Geldern aus dem Ausland erhalten, müssen sich demnach registrieren lassen. Sie sind dann verpflichtet, in sämtlichen Veröffentlichungen anzugeben, dass sie „vom Ausland unterstützte Organisationen“ sind. Bei Nichterfüllung drohen Geldbußen und die Schließung.
Die Beschwerde wurde am Dienstag eingereicht, das Gericht muss jetzt über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes entscheiden. Es könnte allerdings Monate dauern, bis ein Urteil gefällt wird.
Marta Pedavi, die Co-Chefin der NGO Ungarisches Helsinki-Komitee, schätzte die Erfolgsaussichten als gering ein. Ihre Gruppierung wolle auch vor den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen, kündigte sie an.
Das Gesetz zielt offenkundig auf den in Ungarn kritisierten US-Milliardär George Soros ab, der in dem Land zahlreiche Bürgerrechtsgruppen unterstützt.
Ein Sprecher der konservativen Partei des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban sagte am Mittwoch über die Beschwerde beim Verfassungsgericht, dass „die flüchtlingsfreundlichen Organisationen von Herrn Soros nicht transparent sein wollen“.
International war das Gesetz scharf kritisiert worden, unter anderem von den Vereinten Nationen und der Menschenrechtsorganisation Amnesty International. Die EU-Kommission hatte deswegen im Juli ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land eröffnet. (afp)
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