UN-Gericht: Israels Siedlungspolitik verstößt gegen Recht

Fast 60 Jahre hält Israel palästinensische Gebiete besetzt. Das aber ist ein Verstoß gegen internationales Recht, sagt das höchste UN-Gericht. Das Rechtsgutachten hat hohe Brisanz.
Die israelische Siedlungspolitik in besetzten palästinensischen Gebieten verstößt nach Auffassung des höchsten UN-Gerichts gegen internationales Recht. (Archivbild)
Die israelische Siedlungspolitik in besetzten palästinensischen Gebieten verstößt nach Auffassung des höchsten UN-Gerichts gegen internationales Recht. (Archivbild)Foto: Lina Selg/ANP/dpa
Epoch Times19. Juli 2024

Die israelische Besatzung palästinensischer Gebiete ist nach Auffassung des höchsten UN-Gerichts unrechtmäßig. Auch die israelische Siedlungspolitik in den besetzten Gebieten verstoße gegen internationales Recht. Israel mache sich faktisch der Annektierung schuldig, stellt der Internationale Gerichtshof in Den Haag in einem Rechtsgutachten fest.

Das Gutachten ist rechtlich zwar nicht bindend, doch es wird erwartet, dass es den internationalen politischen Druck auf Israel weiter erhöhen wird. Der ist zuletzt wegen des Vorgehens Israels im Gazastreifen erheblich gestiegen. Dort bekämpft Israel nach dem Terrorangriff von Anfang Oktober mit über 1.200 Toten die islamistische Terrororganisation Hamas. Der Krieg hat schwerwiegende Folgen für die Zivilbevölkerung.

Die UN-Vollversammlung hatte das Gericht beauftragt zu klären, welche rechtlichen Folgen die fast seit 60 Jahren andauernde Siedlungspolitik Israels hat. Das war lange vor Beginn des Gaza-Krieges. Kritiker Israels können sich nun gestärkt sehen, Israel zu einem Rückzug zu bewegen und der Gründung eines palästinensischen Staates zuzustimmen.

Sechstagekrieg von 1967

Israel hatte das Westjordanland, den Gazastreifen und Ost-Jerusalem im Sechstagekrieg von 1967 eingenommen. Die Palästinenser beanspruchen diese Gebiete aber für einen eigenen Staat. 2005 hatte Israel Gaza wieder verlassen, aber kontrolliert weiter Grenzen zu Land, Wasser und in der Luft.

Es ist das zweite Rechtsgutachten des Gerichtshofes zur Besatzungspolitik Israels. Vor 20 Jahren, im Juli 2004, hatten die Richter bereits erklärt, dass die von Israel im Westjordanland errichtete Mauer gegen internationales Recht verstoße und daher abgerissen werden müsse. Israel hielt sich aber nicht daran.

Das heute vorgestellte Gutachten ist unabhängig von dem anderen Verfahren vor dem UN-Gericht. Südafrika hatte 2023 Israel vor den Gerichtshof gebracht und dem Land wegen der Angriffe auf den Gazastreifen Völkermord vorgehalten. Israel bestreitet diese Vorwürfe. (dpa/red)



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