UN-Ermittler dokumentieren massive Verbrechen gegen Menschlichkeit in Burundi – Internationale Strafjustiz muss handeln

Die Ermittler der Vereinten Nationen haben systematische Verbrechen gegen die Menschlichkeit im afrikanischen Kleinstaat Burundi dokumentiert. Verantwortlich dafür sei "die höchste Ebene des Staates". Der Internationale Strafgerichtshof müsse so bald wie möglich ein Verfahren eröffnen.
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Soldaten in Burundi.Foto: MARCO LONGARI/AFP/Symbolbild/Getty Images
Epoch Times4. September 2017

Wegen systematischer Verbrechen gegen die Menschlichkeit im afrikanischen Kleinstaat Burundi haben Ermittler der Vereinten Nationen die internationale Strafjustiz zum Eingreifen aufgefordert.

In einem am Montag in Genf vorgelegten Bericht dokumentierte das Ermittlungskomitee zahlreiche Fälle von Folter, außergerichtlichen Hinrichtungen, sexueller Gewalt und des Verschwindenlassens von Regierungsgegnern. Verantwortlich dafür sei „die höchste Ebene des Staates“. Der Internationale Strafgerichtshof müsse so bald wie möglich ein Verfahren eröffnen.

Die gegenwärtige Krise in Burundi hatte im Frühjahr 2015 begonnen, als Präsident Pierre Nkurunziza seine Kandidatur für eine dritte Amtszeit bekannt gab. Nach Ansicht der Opposition verstieß er damit gegen die Verfassung. Nkurunziza reagierte mit massiver Repression auf die Kritik.

In Burundi herrsche ein „Klima der Angst“, schrieben die UN-Ermittler in ihrem Bericht. Es gebe „ausreichenden Grund für die Annahme, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt wurden und werden“. Der Vorsitzende der Ermittlungskommission, Fatsah Ouguergouz, zeigte sich schockiert über die Befunde: „Wir sind erschüttert angesichts des Ausmaßes und der Brutalität dieser Rechtsverstöße.“

Die Ermittler machten Präsident Nkurunziza selbst und sein Umfeld verantwortlich für Entscheidungen, „die zu schweren Menschenrechtsverletzungen führten“. Mutmaßliche Drahtzieher und Täter säßen im Geheimdienst, bei der Polizei, im Militär und in der Regierungspartei.

Eine Verfolgung der Verantwortlichen in Burundi sei nicht zu erwarten, weswegen sich der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag des Falls annehmen müsse. Das Gericht müsste dabei rasch handeln: Im vergangenen Jahr kündigte Burundi seinen Austritt aus dem Strafgerichtshof an, er soll am 27. Oktober wirksam werden. Danach könnte der Strafgerichtshof Ermittlungen gegen Burundi nur noch dann aufnehmen, wenn er damit vom UN-Sicherheitsrat beauftragt wird.

Das Ermittlungskomitee zu Burundi war vergangenes Jahr vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzt worden. Nach UN-Schätzungen sind inzwischen 400.000 Menschen vor der Gewalt in Burundi geflohen.

Seit der Unabhängigkeit von Belgien im Jahr 1962 hat Burundi immer wieder lange Phasen blutiger Gewalt erlebt. Die Bevölkerungsstruktur ähnelt jener im benachbarten Ruanda – eine Tutsi-Minderheit steht einer lange Zeit benachteiligten Hutu-Mehrheit gegenüber. Zuletzt standen sich die beiden Gruppen zwischen 1993 und 2006 in einem Bürgerkrieg gegenüber, in dem 300.000 Menschen getötet wurden.

Die UN-Ermittler warfen burundischen Regierungsvertretern in ihrem Bericht vor, Vorbehalte zwischen den Gruppen aus politischen Gründen zu schüren. Dies laufe zwar nicht auf „direkte Anstachelung zum Völkermord“ hinaus, trage aber „zu einem Klima gefährlichen Hasses“ bei, der die alten ethnischen Spannungen wieder aufleben lassen könnte. (afp)



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