Ukrainisches Parlament stimmt für Beitritt zu Internationalem Strafgerichtshof
Das ukrainische Parlament hat am Mittwoch für einen Beitritt der Ukraine als Vertragsstaat zum Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gestimmt.
„Das Parlament nahm die Ratifizierung des Römischen Statuts an“, erklärte der oppositionelle Abgeordnete Jaroslaw Schelesnjak in Bezug auf den Gründungsvertrag des Gerichts im Onlinedienst Telegram. Wie mehrere Parlamentsmitglieder im Internet mitteilten, stimmten insgesamt 281 Abgeordnete (von 408) für die Ratifizierung.
Die Entscheidung des Parlaments eröffne „größere Möglichkeiten, die Russen zu bestrafen und verstärkt die Isolierung Russlands“, gab die Parlamentarierin Jewgenia Krawtschuk bei Facebook bekannt.
Entscheidung bei Vertretern des Militärs umstritten
Die Europäische Union hatte Kiew bereits mehrfach zu diesem Schritt gedrängt, der in der Ukraine allerdings umstritten ist. Vertreter des Militärs befürchten, der Strafgerichtshof könnte auch ukrainische Soldaten für mutmaßliche Verbrechen während des Kriegs gegen Russland verfolgen.
Nach Angaben der Abgeordneten Jewgenia Krawtschuk stimmte das Parlament in Kiew nun dafür, von einer Ausnahme Gebrauch zu machen: Nach Artikel 124 im Römischen Statut, dem Gründungsvertrag des IStGH, sollen ukrainische Staatsangehörige für sieben Jahre von der Strafverfolgung wegen Kriegsverbrechen ausgenommen werden.
Das Auswärtige Amt in Berlin begrüßte die Ukraine als 125. Vertragsmitglied des IStGH. „Russlands Krieg gegen die Ukraine ist auch ein brutaler Angriff auf das Völkerrecht“, erklärte das Auswärtige Amt im Onlinedienst X. „Die Ratifizierung des Römischen Statuts durch die Ukraine ist ein wichtiges Signal, das Völkerrecht und den IStGH stärkt.“
Der IStGH mit Sitz in Den Haag verfolgt seit 2002 besonders schwerwiegende Vergehen wie Kriegsverbrechen. Er hatte bereits im Februar 2022 zu Beginn des Ukraine-Krieges Ermittlungen aufgenommen.
Im März 2023 erließ der IStGH wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin. In IStGH-Mitgliedsstaaten droht dem Kreml-Chef daher die Verhaftung. Russland erkennt den IStGH nicht an. (afp/red)
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