Übersicht: Welche Gesetze haben europäische Länder für Burka und Nikab erlassen?
Die Schweizer stimmen am Sonntag über ein Verbot von Gesichtsverhüllungen im öffentlichen Raum ab. Der Vorstoß zielt vor allem auf islamische Nikab- und Burka-Trägerinnen ab. Ein Überblick über Regelungen und Gesetzespläne in anderen europäischen Ländern:
FRANKREICH:
Als erstes Land Europas verbannte Frankreich vor rund zehn Jahren die Burka und den Gesichtsschleier Nikab, der nur die Augen freilässt, aus der Öffentlichkeit: Das Gesetz trat im April 2011 in Kraft. Seitdem droht vollverschleierten Frauen eine Geldbuße von 150 Euro. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte das Gesetz 2014 für rechtmäßig.
BELGIEN:
In Belgien ist seit Juli 2011 ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit in Kraft. Neben Geldbußen drohen bei Zuwiderhandlungen bis zu sieben Tage Gefängnis. Das Menschenrechtsgericht billigte auch dieses Verbot 2017.
ÖSTERREICH:
In Österreich gilt das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit seit Oktober 2017. Bei Verstößen werden bis zu 150 Euro fällig.
BULGARIEN:
2016 stimmte das bulgarische Parlament für ein Verbot der Gesichtsverschleierung in der Öffentlichkeit. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von umgerechnet 100 Euro, bei Wiederholung werden 750 Euro fällig.
DÄNEMARK:
Auch in Dänemark ist die Vollverschleierung verboten. Dort liegt die Geldbuße bei umgerechnet rund 130 Euro, sie kann sich bei wiederholten Verstößen aber verzehnfachen.
DEUTSCHLAND:
In Deutschland ist das Tragen eines Gesichtsschleiers in der Öffentlichkeit erlaubt, es ist durch die Glaubensfreiheit im Grundgesetz gedeckt. Angehörige der Bundeswehr oder Beamte dürfen das Gesicht allerdings nicht verhüllen. Einige Bundesländer haben die Vollverschleierung an öffentlichen Schulen untersagt.
NIEDERLANDE:
Dort ist die Vollverschleierung an öffentlichen Orten wie Schulen, Krankenhäusern und in öffentlichen Verkehrsmitteln seit 2019 verboten. Das Bußgeld beträgt 150 Euro. Auf offener Straße ist das Tragen von Burka oder Nikab aber erlaubt.
ITALIEN:
Schon seit 1975 ist es in Italien zum „Schutz der öffentlichen Ordnung“ allgemein untersagt, sein Gesicht in der Öffentlichkeit zu verbergen. Einige Regionen verbieten den Gesichtsschleier in Krankenhäusern und öffentlichen Gebäuden.
NORWEGEN:
Die Vollverschleierung ist in Norwegen seit 2018 in allen Bildungseinrichtungen untersagt, auch an Hochschulen. Dies gilt auch für Mitarbeiterinnen in Kinderkrippen. (afp)
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